Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Drittes Vierteljahr.Litteratur muß nachweisen, daß er das empfcingue Geld auf den von ihm angegebnen Zweck Das Kurfürstentum Hannover vom Baseler Frieden bis zur preußischen Okkupation im Jahre 13W. Nach mchivalische" und handschriftlichen Quellen. Von W. von He-shell. Mit vier Porträts. Hannover, C. Meyer, 1834 Der Verfasser, ein früherer hminövcrscher Offizier, hat sich schon durch mehrere Litteratur muß nachweisen, daß er das empfcingue Geld auf den von ihm angegebnen Zweck Das Kurfürstentum Hannover vom Baseler Frieden bis zur preußischen Okkupation im Jahre 13W. Nach mchivalische» und handschriftlichen Quellen. Von W. von He-shell. Mit vier Porträts. Hannover, C. Meyer, 1834 Der Verfasser, ein früherer hminövcrscher Offizier, hat sich schon durch mehrere <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0643" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/220969"/> <fw type="header" place="top"> Litteratur</fw><lb/> <p xml:id="ID_2382" prev="#ID_2381"> muß nachweisen, daß er das empfcingue Geld auf den von ihm angegebnen Zweck<lb/> verwendet. Persönliche Schuldforderungen, mich Wechsel, begründen nicht den An¬<lb/> spruch auf Subhastcitiou des Grundstücks. Dem hypothekarischen Anlagekrcdit wird<lb/> eine obere Grenze gezogen; dadurch wird der dreifache Zweck erreicht, daß erstens<lb/> Kauflustige, die nicht über das nötige Anlage- und Betriebskapital verfügen, von<lb/> vornherein vom Gutserwerb ausgeschlossen bleiben; daß zweitens durch diesen Aus¬<lb/> schluß zahlreicher Kauflustigen der Steigerung der Güterpreise über den wirklichen<lb/> Wert vorgebeugt wird, und daß drittens Raum bleibt für den Betriebs- und Not¬<lb/> kredit, den nnn die gewährenden Genossenschaften hypothekarisch sichern können.<lb/> Das sehr bedenkliche Anerbeurecht wird durch die Beleihungsgrenze überflüssig<lb/> gemacht. Kann trotz aller dieser Vorsichtsmaßregeln ein Bauer sein Gut nicht<lb/> behaupten, so wird dieses von der Körperschaft erworben, die es verpachtet, bis<lb/> sich wieder ein Bauer als Käufer findet; an Großgrundbesitzer und städtische Ka¬<lb/> pitalisten darf nicht verkauft werden. Dn ans diese Weise die ländlichen Forme»<lb/> des Wuchers unmöglich gemacht werden, so bedarf es keiner besondern Gesetze mehr<lb/> gegen sie. Daß durch eine solche Organisation dem Bauernstande die kräftigste<lb/> Bulle gesichert würde, steht außer Frage; was aus seinen überschüssigen Sprö߬<lb/> lingen werden soll, die in ihm keinen Platz mehr finden, sagt Schaffte so wenig<lb/> wie irgend ein andrer der modernen Sozialpvlitilcr. Sehr entschieden wendet er<lb/> sich gegen die Schwärmer für Bodcuvcrstnatlichnng. Daß der gesamte Grund und<lb/> Boden eines Volkes dem Staate oder dem Landesherrn gehöre, sei etwas uraltes,<lb/> komme aber mich bis in die neuere Zeit hinein bei Völkern von niedrer Kultur<lb/> noch vor. Bei der Darstellung der großen Bodcnverstaatlichnng in Ägypten durch<lb/> den Gottesmann Joseph, des Pharao großen Finanzministers, wird der Verfasser<lb/> sogar witzig und unterhaltend, was er fiir gewöhnlich, wie es sich für einen Mann<lb/> von so hoher Würde schickt, aufs peinlichste vermeidet.</p><lb/> </div> <div n="2"> <head> Das Kurfürstentum Hannover vom Baseler Frieden bis zur preußischen Okkupation im<lb/> Jahre 13W. Nach mchivalische» und handschriftlichen Quellen. Von W. von He-shell. Mit<lb/> vier Porträts. Hannover, C. Meyer, 1834</head><lb/> <p xml:id="ID_2383" next="#ID_2384"> Der Verfasser, ein früherer hminövcrscher Offizier, hat sich schon durch mehrere<lb/> gründlich und gut geschriebne Arbeiten über die Geschichte seiner Heimat und des<lb/> mit Hannover so lange verbundnen Englands einen geachteten Namen gemacht und<lb/> liefert mich hier einen wertvollen Beitrag zur nähern Kenntnis dieser trübseligster<lb/> Zeit des neuern Deutschland. Abgesehen von dem natürlich sorgfältig benutzten<lb/> gedruckten Material stützt er sich besonders auf die hier sehr vollständigen Akten<lb/> deS königlichen Staatsarchivs in Hannover, sodann ans zahlreiche Papiere eidlicher<lb/> Familien, die damals eine Rolle gespielt haben, und auf interessante Aufzeichnungen<lb/> seines Großvaters. Mit Recht betont er das Persönliche besonders stark, giebt deshalb<lb/> anch eingehende und lebendige Charakteristiken maßgebender Männer, wie z. B. des<lb/> Ministers Leuthe und des Feldmarschalls von Wallmoden-Gimborn. Sein Urteil ist<lb/> überall besonnen und unbefangen. Bei aller Liebe zu seiner Heimat verschleiert er<lb/> nichts und läßt andrerseits auch der so oft verdächtigten preußischem Politik gegen<lb/> Hannover volle Gerechtigkeit widerfahren, betont namentlich, daß das verhängnisvolle<lb/> Mißtrauen des Ministers Leuthe gegen die Absichten der preußischen Negierung<lb/> durchaus unbegründet gewesen sei. Im Mittelpunkte der Darstellung steht natürlich<lb/> die Katastrophe des Jahres 1303, bei der die Kopflosigkeit der hminöverschen Be¬<lb/> hörden, die Gleichgiltigkeit Englands und die schwächliche Haltung Preußens zu¬<lb/> sammenwirkten, um eine trotz aller Mängel in ihrem Kerne durchaus tüchtige Truppe</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0643]
Litteratur
muß nachweisen, daß er das empfcingue Geld auf den von ihm angegebnen Zweck
verwendet. Persönliche Schuldforderungen, mich Wechsel, begründen nicht den An¬
spruch auf Subhastcitiou des Grundstücks. Dem hypothekarischen Anlagekrcdit wird
eine obere Grenze gezogen; dadurch wird der dreifache Zweck erreicht, daß erstens
Kauflustige, die nicht über das nötige Anlage- und Betriebskapital verfügen, von
vornherein vom Gutserwerb ausgeschlossen bleiben; daß zweitens durch diesen Aus¬
schluß zahlreicher Kauflustigen der Steigerung der Güterpreise über den wirklichen
Wert vorgebeugt wird, und daß drittens Raum bleibt für den Betriebs- und Not¬
kredit, den nnn die gewährenden Genossenschaften hypothekarisch sichern können.
Das sehr bedenkliche Anerbeurecht wird durch die Beleihungsgrenze überflüssig
gemacht. Kann trotz aller dieser Vorsichtsmaßregeln ein Bauer sein Gut nicht
behaupten, so wird dieses von der Körperschaft erworben, die es verpachtet, bis
sich wieder ein Bauer als Käufer findet; an Großgrundbesitzer und städtische Ka¬
pitalisten darf nicht verkauft werden. Dn ans diese Weise die ländlichen Forme»
des Wuchers unmöglich gemacht werden, so bedarf es keiner besondern Gesetze mehr
gegen sie. Daß durch eine solche Organisation dem Bauernstande die kräftigste
Bulle gesichert würde, steht außer Frage; was aus seinen überschüssigen Sprö߬
lingen werden soll, die in ihm keinen Platz mehr finden, sagt Schaffte so wenig
wie irgend ein andrer der modernen Sozialpvlitilcr. Sehr entschieden wendet er
sich gegen die Schwärmer für Bodcuvcrstnatlichnng. Daß der gesamte Grund und
Boden eines Volkes dem Staate oder dem Landesherrn gehöre, sei etwas uraltes,
komme aber mich bis in die neuere Zeit hinein bei Völkern von niedrer Kultur
noch vor. Bei der Darstellung der großen Bodcnverstaatlichnng in Ägypten durch
den Gottesmann Joseph, des Pharao großen Finanzministers, wird der Verfasser
sogar witzig und unterhaltend, was er fiir gewöhnlich, wie es sich für einen Mann
von so hoher Würde schickt, aufs peinlichste vermeidet.
Das Kurfürstentum Hannover vom Baseler Frieden bis zur preußischen Okkupation im
Jahre 13W. Nach mchivalische» und handschriftlichen Quellen. Von W. von He-shell. Mit
vier Porträts. Hannover, C. Meyer, 1834
Der Verfasser, ein früherer hminövcrscher Offizier, hat sich schon durch mehrere
gründlich und gut geschriebne Arbeiten über die Geschichte seiner Heimat und des
mit Hannover so lange verbundnen Englands einen geachteten Namen gemacht und
liefert mich hier einen wertvollen Beitrag zur nähern Kenntnis dieser trübseligster
Zeit des neuern Deutschland. Abgesehen von dem natürlich sorgfältig benutzten
gedruckten Material stützt er sich besonders auf die hier sehr vollständigen Akten
deS königlichen Staatsarchivs in Hannover, sodann ans zahlreiche Papiere eidlicher
Familien, die damals eine Rolle gespielt haben, und auf interessante Aufzeichnungen
seines Großvaters. Mit Recht betont er das Persönliche besonders stark, giebt deshalb
anch eingehende und lebendige Charakteristiken maßgebender Männer, wie z. B. des
Ministers Leuthe und des Feldmarschalls von Wallmoden-Gimborn. Sein Urteil ist
überall besonnen und unbefangen. Bei aller Liebe zu seiner Heimat verschleiert er
nichts und läßt andrerseits auch der so oft verdächtigten preußischem Politik gegen
Hannover volle Gerechtigkeit widerfahren, betont namentlich, daß das verhängnisvolle
Mißtrauen des Ministers Leuthe gegen die Absichten der preußischen Negierung
durchaus unbegründet gewesen sei. Im Mittelpunkte der Darstellung steht natürlich
die Katastrophe des Jahres 1303, bei der die Kopflosigkeit der hminöverschen Be¬
hörden, die Gleichgiltigkeit Englands und die schwächliche Haltung Preußens zu¬
sammenwirkten, um eine trotz aller Mängel in ihrem Kerne durchaus tüchtige Truppe
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