Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Erstes Vierteljahr.Maßgebliches und Unmaßgebliches machen würde, oder wenn man sie lehrt, in schönen Gefühlen zu schwärmen und Nein, eine Grenze hat Tyrcmnenmcicht, dieses große Wort, das dem jetzt absterbenden Geschlecht deutscher Männer seit Eine Anregung. Ein berühmter Arzt hat einmal gesagt, es sei leichter, In unbegreiflicher Kurzsichtigkeit will man aber nun die Strafbarkeit der An¬ Maßgebliches und Unmaßgebliches machen würde, oder wenn man sie lehrt, in schönen Gefühlen zu schwärmen und Nein, eine Grenze hat Tyrcmnenmcicht, dieses große Wort, das dem jetzt absterbenden Geschlecht deutscher Männer seit Eine Anregung. Ein berühmter Arzt hat einmal gesagt, es sei leichter, In unbegreiflicher Kurzsichtigkeit will man aber nun die Strafbarkeit der An¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0295" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/219297"/> <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/> <p xml:id="ID_860" prev="#ID_859" next="#ID_861"> machen würde, oder wenn man sie lehrt, in schönen Gefühlen zu schwärmen und<lb/> mit schönen Phrasen zu glänzen, die sie nicht ernst nehmen dürfen, so ist eins<lb/> so verwerflich wie das andre: das eine verdirbt ihren Charakter, das andre macht<lb/> sie fiirs Leben unglücklich. Nach Annahme der Umsturzvorlage ist in der Schule<lb/> keine andre Poesie mehr zulässig, als die Gelegenheitsreimerei zur Feier hoher<lb/> Geburtstage und Siegesthaten. Unter die besingbaren Siegesthaten dürfen aber<lb/> nicht etwa die von 1813 gezählt werden, denn Napoleon und seine deutschen Ver¬<lb/> bündeten sind die legitimen Beherrscher Deutschlands gewesen und die Freiheits¬<lb/> kämpfer Revolutionäre. Das große Wort Stanffachers:</p><lb/> <quote> Nein, eine Grenze hat Tyrcmnenmcicht,<lb/> Wenn der Gedruckte nirgends Recht kann finden.<lb/> Wenn unerträglich wird die Last — greift er<lb/> Hinauf getrosten Mutes in den Himmel<lb/> Und holt herunter seine co'gen Rechte —</quote><lb/> <p xml:id="ID_861" prev="#ID_860"> dieses große Wort, das dem jetzt absterbenden Geschlecht deutscher Männer seit<lb/> ihren Jugendjahren so teuer ist wie das Evangelium, als schöne Phrase oder Ge-<lb/> sühlsausbruch eines unverständigen jugendlichen Brausekopfs behandeln zu wollen,<lb/> wäre der unerhörteste aller Frevel. In diesem Worte steckt die Wurzel des poli¬<lb/> tischen und Kulturlebens der Völker Europas, auf dem Grundsatz, den Schillers<lb/> Verse aussprechen, beruht die Existenz des Christentums, der Reformation, der<lb/> deutschen Philosophie, des modernen Verfassungsstaats, sämtlicher Staaten Amerikas<lb/> und des Königreichs Italien. Wir stehen vor der Entscheidung, ob dieser Grundsatz<lb/> weiter gelten, oder ob der Orientalismus, den in Europa der russische Zar ver¬<lb/> tritt und uach seiner feierlichen Erklärung weiter vertreten will, heute schon den<lb/> Sieg davontragen soll über das europäische Geistesleben. Rußland, Hobbes Levia-<lb/> than und Paraguay, das sind die drei Formen des Orientalismus, die uus für<lb/> die Neuordnung unsers Lebens zur Verfügung stehen; wie es scheint, werden wir<lb/> eine Mischung von allen dreien bekommen.</p><lb/> </div> <div n="2"> <head> Eine Anregung.</head> <p xml:id="ID_862"> Ein berühmter Arzt hat einmal gesagt, es sei leichter,<lb/> Krankheiten zu verhüten, als Krankheiten zu heilen. Daß das auch für die<lb/> Krankheiten in dem Leben der menschlichen Gemeinschaft, für die Verbrechen gilt,<lb/> darf wohl nicht bezweifelt werden. Bis jetzt siel nun die Hauptthätigkeit, die auf<lb/> die Verhütung von Verbrechen abzielt, der Strafpolizei anheim, während die Sühne<lb/> für begangne Verbrechen, die Heilung, als Aufgabe der Strafgerichte erkannt wurde.<lb/> Endlich hat man das Verkehrte dieser Trennung eingesehen, und es ist nun die<lb/> allein richtige Auffassung zum Durchbruch gekommen, daß es auch in allen Fällen<lb/> Aufgabe der Strafgerichte sei, der Begehung von Verbrechen und Übertretungen<lb/> vorzubeugen. Das ist der Gedanke, der dem Z 111», der sogenannten „Umsturz¬<lb/> vorlage" zu Grunde liegt, und dessen Nichtigkeit bisher noch gar nicht genügend<lb/> erkannt worden ist. Heilsam vorbeugen will das Gesetz, wenn es Handlungen ver¬<lb/> bietet, die „geeignet" sind, zur Begehung andrer strafbarer Handlungen „anzuregen."</p><lb/> <p xml:id="ID_863" next="#ID_864"> In unbegreiflicher Kurzsichtigkeit will man aber nun die Strafbarkeit der An¬<lb/> regungen auf gewisse Gesetzesllbertretuugcn beschränken, und es spielt sich deshalb<lb/> zur Zeit in der Reichstagskommission ein öder Streit darüber ab, welche einzelnen<lb/> Vorgehen in den A 111» aufzunehmen seien. Es liegt aber doch ans der Hand,<lb/> daß jede Aussonderung einzelner Übertretungen willkürlich sein muß. Dem Zwecke<lb/> des Gesetzes kann doch nur dann entsprochen werden, wenn alle Handlungen, die<lb/> geeignet sind, zu irgend einer Gesetzesübertretung anzuregen, überhaupt mit Strafe<lb/> belegt werden. Wir schlagen deshalb vor, sich nicht auf die Paragraphen der</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0295]
Maßgebliches und Unmaßgebliches
machen würde, oder wenn man sie lehrt, in schönen Gefühlen zu schwärmen und
mit schönen Phrasen zu glänzen, die sie nicht ernst nehmen dürfen, so ist eins
so verwerflich wie das andre: das eine verdirbt ihren Charakter, das andre macht
sie fiirs Leben unglücklich. Nach Annahme der Umsturzvorlage ist in der Schule
keine andre Poesie mehr zulässig, als die Gelegenheitsreimerei zur Feier hoher
Geburtstage und Siegesthaten. Unter die besingbaren Siegesthaten dürfen aber
nicht etwa die von 1813 gezählt werden, denn Napoleon und seine deutschen Ver¬
bündeten sind die legitimen Beherrscher Deutschlands gewesen und die Freiheits¬
kämpfer Revolutionäre. Das große Wort Stanffachers:
Nein, eine Grenze hat Tyrcmnenmcicht,
Wenn der Gedruckte nirgends Recht kann finden.
Wenn unerträglich wird die Last — greift er
Hinauf getrosten Mutes in den Himmel
Und holt herunter seine co'gen Rechte —
dieses große Wort, das dem jetzt absterbenden Geschlecht deutscher Männer seit
ihren Jugendjahren so teuer ist wie das Evangelium, als schöne Phrase oder Ge-
sühlsausbruch eines unverständigen jugendlichen Brausekopfs behandeln zu wollen,
wäre der unerhörteste aller Frevel. In diesem Worte steckt die Wurzel des poli¬
tischen und Kulturlebens der Völker Europas, auf dem Grundsatz, den Schillers
Verse aussprechen, beruht die Existenz des Christentums, der Reformation, der
deutschen Philosophie, des modernen Verfassungsstaats, sämtlicher Staaten Amerikas
und des Königreichs Italien. Wir stehen vor der Entscheidung, ob dieser Grundsatz
weiter gelten, oder ob der Orientalismus, den in Europa der russische Zar ver¬
tritt und uach seiner feierlichen Erklärung weiter vertreten will, heute schon den
Sieg davontragen soll über das europäische Geistesleben. Rußland, Hobbes Levia-
than und Paraguay, das sind die drei Formen des Orientalismus, die uus für
die Neuordnung unsers Lebens zur Verfügung stehen; wie es scheint, werden wir
eine Mischung von allen dreien bekommen.
Eine Anregung. Ein berühmter Arzt hat einmal gesagt, es sei leichter,
Krankheiten zu verhüten, als Krankheiten zu heilen. Daß das auch für die
Krankheiten in dem Leben der menschlichen Gemeinschaft, für die Verbrechen gilt,
darf wohl nicht bezweifelt werden. Bis jetzt siel nun die Hauptthätigkeit, die auf
die Verhütung von Verbrechen abzielt, der Strafpolizei anheim, während die Sühne
für begangne Verbrechen, die Heilung, als Aufgabe der Strafgerichte erkannt wurde.
Endlich hat man das Verkehrte dieser Trennung eingesehen, und es ist nun die
allein richtige Auffassung zum Durchbruch gekommen, daß es auch in allen Fällen
Aufgabe der Strafgerichte sei, der Begehung von Verbrechen und Übertretungen
vorzubeugen. Das ist der Gedanke, der dem Z 111», der sogenannten „Umsturz¬
vorlage" zu Grunde liegt, und dessen Nichtigkeit bisher noch gar nicht genügend
erkannt worden ist. Heilsam vorbeugen will das Gesetz, wenn es Handlungen ver¬
bietet, die „geeignet" sind, zur Begehung andrer strafbarer Handlungen „anzuregen."
In unbegreiflicher Kurzsichtigkeit will man aber nun die Strafbarkeit der An¬
regungen auf gewisse Gesetzesllbertretuugcn beschränken, und es spielt sich deshalb
zur Zeit in der Reichstagskommission ein öder Streit darüber ab, welche einzelnen
Vorgehen in den A 111» aufzunehmen seien. Es liegt aber doch ans der Hand,
daß jede Aussonderung einzelner Übertretungen willkürlich sein muß. Dem Zwecke
des Gesetzes kann doch nur dann entsprochen werden, wenn alle Handlungen, die
geeignet sind, zu irgend einer Gesetzesübertretung anzuregen, überhaupt mit Strafe
belegt werden. Wir schlagen deshalb vor, sich nicht auf die Paragraphen der
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