Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Erstes Vierteljahr.Die Sprache des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuchs durch diesen Umstand der Wert des modernen Reichtums für Volk und Staat Sollte Professor Wolf unsre Ausführungen zufällig lesen, so würde er Die Sprache des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuchs Walter Gensel von(Schluß) 3 crstöße gegen den Sprachgebrauch. Ju zahlreichen Fällen Andrerseits wendet der Entwurf das Wort bestimmen an, wo dafür zu Was hat man sich vorzustellen unter einem Elternteil oder einem Gro߬ Die Sprache des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuchs durch diesen Umstand der Wert des modernen Reichtums für Volk und Staat Sollte Professor Wolf unsre Ausführungen zufällig lesen, so würde er Die Sprache des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuchs Walter Gensel von(Schluß) 3 crstöße gegen den Sprachgebrauch. Ju zahlreichen Fällen Andrerseits wendet der Entwurf das Wort bestimmen an, wo dafür zu Was hat man sich vorzustellen unter einem Elternteil oder einem Gro߬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0233" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/214025"/> <fw type="header" place="top"> Die Sprache des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuchs</fw><lb/> <p xml:id="ID_751" prev="#ID_750"> durch diesen Umstand der Wert des modernen Reichtums für Volk und Staat<lb/> noch zweifelhafter oder, wie andre lieber sagen werden, sein Unwert noch<lb/> unzweifelhafter.</p><lb/> <p xml:id="ID_752"> Sollte Professor Wolf unsre Ausführungen zufällig lesen, so würde er<lb/> es sich vielleicht doch noch überlegen, ob er in den spätern Auflagen seines<lb/> Buches den Satz stehen lassen soll: „Und wenn gleichzeitig die Spitze in die<lb/> Höhe wächst, so verschlägt das nichts."</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Die Sprache<lb/> des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuchs<lb/><note type="byline"> Walter Gensel</note> von(Schluß)<lb/> 3</head><lb/> <p xml:id="ID_753"> crstöße gegen den Sprachgebrauch. Ju zahlreichen Fällen<lb/> setzt sich der Entwurf in Widerspruch zum Sprachgebrauch. Seine<lb/> sämtlichen Bestimmungen werden Vorschriften genannt. Er ent¬<lb/> hält jedoch viele Bestimmungen, in denen nichts vorgeschrieben,<lb/> sondern etwas gestattet, z. B. ein Thun oder Lassen in das Er¬<lb/> messen jemandes gestellt wird. Hier wäre doch zu sagen: Bestimmungen;<lb/> so auch da, wo eine Stelle Vorschriften und Bestimmungen andern Inhalts<lb/> enthält.</p><lb/> <p xml:id="ID_754"> Andrerseits wendet der Entwurf das Wort bestimmen an, wo dafür zu<lb/> setzen wäre anordnen, verfügen oder nussprechen. So spricht er z. B.<lb/> in 1331 von einem die Wiederherstellung der eheliche» Nutznießung he«<lb/> stimmenden Urteile, ebenso in 1405 von einem die Auflösung der Güter¬<lb/> gemeinschaft bestimmenden Urteile; in 8 1449 heißt es sogar: „In jedem<lb/> Urteile, durch welches auf Scheidung erkannt wird, ist zugleich zu be¬<lb/> stimmen, daß der Ehegatte der schuldige Theil sei." während es sich doch<lb/> in den ersten beiden Fällen um Anordnungen, im letzten um einen Allsspruch,<lb/> um Feststellung einer Thatsache in Entscheidungsform handelt.</p><lb/> <p xml:id="ID_755" next="#ID_756"> Was hat man sich vorzustellen unter einem Elternteil oder einem Gro߬<lb/> elternteil? Denkt man an die gebräuchlichen Wörter Kiudesteil oder Alten¬<lb/> teil, so könnte man wohl unter Elternteil einen Anteil verstehen, der den Eltern<lb/> zukommt oder angewiesen wird. Der Entwurf will aber unter Elternteil eines<lb/> der beiden Eltern verstanden wisse». Die Bezeichnung ist dem preußische»</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0233]
Die Sprache des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuchs
durch diesen Umstand der Wert des modernen Reichtums für Volk und Staat
noch zweifelhafter oder, wie andre lieber sagen werden, sein Unwert noch
unzweifelhafter.
Sollte Professor Wolf unsre Ausführungen zufällig lesen, so würde er
es sich vielleicht doch noch überlegen, ob er in den spätern Auflagen seines
Buches den Satz stehen lassen soll: „Und wenn gleichzeitig die Spitze in die
Höhe wächst, so verschlägt das nichts."
Die Sprache
des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuchs
Walter Gensel von(Schluß)
3
crstöße gegen den Sprachgebrauch. Ju zahlreichen Fällen
setzt sich der Entwurf in Widerspruch zum Sprachgebrauch. Seine
sämtlichen Bestimmungen werden Vorschriften genannt. Er ent¬
hält jedoch viele Bestimmungen, in denen nichts vorgeschrieben,
sondern etwas gestattet, z. B. ein Thun oder Lassen in das Er¬
messen jemandes gestellt wird. Hier wäre doch zu sagen: Bestimmungen;
so auch da, wo eine Stelle Vorschriften und Bestimmungen andern Inhalts
enthält.
Andrerseits wendet der Entwurf das Wort bestimmen an, wo dafür zu
setzen wäre anordnen, verfügen oder nussprechen. So spricht er z. B.
in 1331 von einem die Wiederherstellung der eheliche» Nutznießung he«
stimmenden Urteile, ebenso in 1405 von einem die Auflösung der Güter¬
gemeinschaft bestimmenden Urteile; in 8 1449 heißt es sogar: „In jedem
Urteile, durch welches auf Scheidung erkannt wird, ist zugleich zu be¬
stimmen, daß der Ehegatte der schuldige Theil sei." während es sich doch
in den ersten beiden Fällen um Anordnungen, im letzten um einen Allsspruch,
um Feststellung einer Thatsache in Entscheidungsform handelt.
Was hat man sich vorzustellen unter einem Elternteil oder einem Gro߬
elternteil? Denkt man an die gebräuchlichen Wörter Kiudesteil oder Alten¬
teil, so könnte man wohl unter Elternteil einen Anteil verstehen, der den Eltern
zukommt oder angewiesen wird. Der Entwurf will aber unter Elternteil eines
der beiden Eltern verstanden wisse». Die Bezeichnung ist dem preußische»
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |