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Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Einrichtung, weil sie "im Interesse einer organischen Entwicklung unsrer Schulen"
liege. Wir wissen nicht, was Herr Steinhart für eine Vorstellung von "organischer
Entwicklung" hat. Wenn man sich bei diesem bildlichen Ausdruck, wie doch offen¬
bar auch der Herr Direktor thut, die Schule als lebendigen Körper denkt, so scheint
uus ein gewaltsam hiudurchgesührter Schnitt nichts weniger als organisch, sondern
so mechanisch wie möglich zu sein. Bon einer "organischen Entwicklung" kann in
diesem Falle überhaupt keine Rede sein; wohl aber wird das lebendige Wachstum
des jugendlichen Geistes auf diese Weise empfindlich gestört. Das entgeht auch
Herrn Steinhart keineswegs, denn er hat schon bei seinem vorläufigen Versuch
beobachtet, daß sich infolge der Prüfung "eine Unruhe und zeitweilige Überlastung"
der Schüler einstelle.

Die neue Veranstaltung ist lediglich ein Ausfluß des Militarismus unsrer Zeit,
der, mag er im übrigen als Folge der obwaltenden politischen Lage und deshalb
als notwendiges Übel hingenommen werdeu, hiermit ans ein Gebiet hinnberzn-
dringen droht, auf dem er uur schädlich wirken kann. Man kann sich nach Ma߬
gabe der militärischen Ausbildung anch bei der Schulerziehung keinen andern Ab¬
schluß denken, als den durch eine Art Paradestelluug! Natürlich muß diese Auffcissuug
dahin führen, daß der Unterricht, statt Lust und Liebe zur Arbeit und selbstthätige"
wissenschaftlichen Sinn in der lernenden Jugend zu wecken, auf einen äußern Drill
für die Prüfung hinzuarbeiten hat. Wer hierin die Aufgabe der Schule erblickt,
der mag ja mit der Anordnung einverstanden sein. Andre ehrgeizige Direktoren
haben sich nicht, wie Herr Steinhart, mit einer Prüfung zum Abschluß des sechsten
Jnhreskursus begnügt, sondern für jedes Jahr eine solche angesetzt, von deren
Ausfall denn das Aufrücken in die folgende Klasse abhängig gemacht wird. So
giebt es denn jetzt an den betreffenden Anstalten, ganz wie beim Militär, alle
Jahre eine "Besichtigung," und die armen Jungen kommen aus dem Einpauker
für das nächste Examen gar nicht mehr heraus. Und das soll eine Erleichterung
für sie sein! Man sollte nur einmal das Urteil der Eltern über die "Reformen"
hören, mit denen ihre Sohne beglückt worden sind!


Ein ehrendes Denkmal

hat kürzlich die juristische Fakultät zu Göttingen
sich selbst durch die dem dortigen Lnudgerichtspräsidenten Dr. W. Röscher bei seinem
funfzigjährigen Amtsjubiläum überreichte Ansprache gesetzt. Ihre Worte, die dem
Gefeierten ein schönes Zeugnis über sein Wirken aussprechen, sind so beherzigens¬
wert, daß sie verdienen, für weitere Kreise bekannt gemacht zu werden. Das Kern¬
stück der Ansprache kundete folgeudermaßeiu "In Ihnen verehren wir eine jener
seltnen Naturen, denen die richterliche Thätigkeit nicht nur ein Akt des Verstandes,
sondern auch eine Äußerung des Charakters ist, die in sich selbst, in der Lauterkeit
und Furchtlosigkeit der eignen Seele den Maßstab finden für die Beurteilung von
Gut und Schlecht, von Recht und Unrecht bei andern. Die gerade dem Hochbe¬
gabten naheliegende Gefahr, die Handhabung der Rechtspflege zu einem Spiele
überlegnen Scharfsinns zu gestalten, wußten Sie zu vermeiden; ein lebendiges
Rechtsgefühl hat Sie stets mit nie fehlender Sicherheit geleitet. Sie haben Ihre
glänzende juristische Begabung, Ihr umfassendes Wissen, Ihre reiche Erfahrung
stets nur in den Dienst wahrer Gerechtigkeit gestellt. Sie haben Ihren Beruf
nicht als ein Geschäft betrachtet, dem gewisse Stunden des Tages gehören, sondern
als ein heiliges Amt, das den ganzen Menschen in Anspruch nimmt; und wenn
Sie sehen mußten, daß heutzutage der größte äußere Erfolg häufig der geschäfts¬
gewandten Routine zu teil wird, so sind Sie unbeirrt Ihren Weg weiter gewandelt,


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Einrichtung, weil sie „im Interesse einer organischen Entwicklung unsrer Schulen"
liege. Wir wissen nicht, was Herr Steinhart für eine Vorstellung von „organischer
Entwicklung" hat. Wenn man sich bei diesem bildlichen Ausdruck, wie doch offen¬
bar auch der Herr Direktor thut, die Schule als lebendigen Körper denkt, so scheint
uus ein gewaltsam hiudurchgesührter Schnitt nichts weniger als organisch, sondern
so mechanisch wie möglich zu sein. Bon einer „organischen Entwicklung" kann in
diesem Falle überhaupt keine Rede sein; wohl aber wird das lebendige Wachstum
des jugendlichen Geistes auf diese Weise empfindlich gestört. Das entgeht auch
Herrn Steinhart keineswegs, denn er hat schon bei seinem vorläufigen Versuch
beobachtet, daß sich infolge der Prüfung „eine Unruhe und zeitweilige Überlastung"
der Schüler einstelle.

Die neue Veranstaltung ist lediglich ein Ausfluß des Militarismus unsrer Zeit,
der, mag er im übrigen als Folge der obwaltenden politischen Lage und deshalb
als notwendiges Übel hingenommen werdeu, hiermit ans ein Gebiet hinnberzn-
dringen droht, auf dem er uur schädlich wirken kann. Man kann sich nach Ma߬
gabe der militärischen Ausbildung anch bei der Schulerziehung keinen andern Ab¬
schluß denken, als den durch eine Art Paradestelluug! Natürlich muß diese Auffcissuug
dahin führen, daß der Unterricht, statt Lust und Liebe zur Arbeit und selbstthätige»
wissenschaftlichen Sinn in der lernenden Jugend zu wecken, auf einen äußern Drill
für die Prüfung hinzuarbeiten hat. Wer hierin die Aufgabe der Schule erblickt,
der mag ja mit der Anordnung einverstanden sein. Andre ehrgeizige Direktoren
haben sich nicht, wie Herr Steinhart, mit einer Prüfung zum Abschluß des sechsten
Jnhreskursus begnügt, sondern für jedes Jahr eine solche angesetzt, von deren
Ausfall denn das Aufrücken in die folgende Klasse abhängig gemacht wird. So
giebt es denn jetzt an den betreffenden Anstalten, ganz wie beim Militär, alle
Jahre eine „Besichtigung," und die armen Jungen kommen aus dem Einpauker
für das nächste Examen gar nicht mehr heraus. Und das soll eine Erleichterung
für sie sein! Man sollte nur einmal das Urteil der Eltern über die „Reformen"
hören, mit denen ihre Sohne beglückt worden sind!


Ein ehrendes Denkmal

hat kürzlich die juristische Fakultät zu Göttingen
sich selbst durch die dem dortigen Lnudgerichtspräsidenten Dr. W. Röscher bei seinem
funfzigjährigen Amtsjubiläum überreichte Ansprache gesetzt. Ihre Worte, die dem
Gefeierten ein schönes Zeugnis über sein Wirken aussprechen, sind so beherzigens¬
wert, daß sie verdienen, für weitere Kreise bekannt gemacht zu werden. Das Kern¬
stück der Ansprache kundete folgeudermaßeiu „In Ihnen verehren wir eine jener
seltnen Naturen, denen die richterliche Thätigkeit nicht nur ein Akt des Verstandes,
sondern auch eine Äußerung des Charakters ist, die in sich selbst, in der Lauterkeit
und Furchtlosigkeit der eignen Seele den Maßstab finden für die Beurteilung von
Gut und Schlecht, von Recht und Unrecht bei andern. Die gerade dem Hochbe¬
gabten naheliegende Gefahr, die Handhabung der Rechtspflege zu einem Spiele
überlegnen Scharfsinns zu gestalten, wußten Sie zu vermeiden; ein lebendiges
Rechtsgefühl hat Sie stets mit nie fehlender Sicherheit geleitet. Sie haben Ihre
glänzende juristische Begabung, Ihr umfassendes Wissen, Ihre reiche Erfahrung
stets nur in den Dienst wahrer Gerechtigkeit gestellt. Sie haben Ihren Beruf
nicht als ein Geschäft betrachtet, dem gewisse Stunden des Tages gehören, sondern
als ein heiliges Amt, das den ganzen Menschen in Anspruch nimmt; und wenn
Sie sehen mußten, daß heutzutage der größte äußere Erfolg häufig der geschäfts¬
gewandten Routine zu teil wird, so sind Sie unbeirrt Ihren Weg weiter gewandelt,


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[0148] Maßgebliches und Unmaßgebliches Einrichtung, weil sie „im Interesse einer organischen Entwicklung unsrer Schulen" liege. Wir wissen nicht, was Herr Steinhart für eine Vorstellung von „organischer Entwicklung" hat. Wenn man sich bei diesem bildlichen Ausdruck, wie doch offen¬ bar auch der Herr Direktor thut, die Schule als lebendigen Körper denkt, so scheint uus ein gewaltsam hiudurchgesührter Schnitt nichts weniger als organisch, sondern so mechanisch wie möglich zu sein. Bon einer „organischen Entwicklung" kann in diesem Falle überhaupt keine Rede sein; wohl aber wird das lebendige Wachstum des jugendlichen Geistes auf diese Weise empfindlich gestört. Das entgeht auch Herrn Steinhart keineswegs, denn er hat schon bei seinem vorläufigen Versuch beobachtet, daß sich infolge der Prüfung „eine Unruhe und zeitweilige Überlastung" der Schüler einstelle. Die neue Veranstaltung ist lediglich ein Ausfluß des Militarismus unsrer Zeit, der, mag er im übrigen als Folge der obwaltenden politischen Lage und deshalb als notwendiges Übel hingenommen werdeu, hiermit ans ein Gebiet hinnberzn- dringen droht, auf dem er uur schädlich wirken kann. Man kann sich nach Ma߬ gabe der militärischen Ausbildung anch bei der Schulerziehung keinen andern Ab¬ schluß denken, als den durch eine Art Paradestelluug! Natürlich muß diese Auffcissuug dahin führen, daß der Unterricht, statt Lust und Liebe zur Arbeit und selbstthätige» wissenschaftlichen Sinn in der lernenden Jugend zu wecken, auf einen äußern Drill für die Prüfung hinzuarbeiten hat. Wer hierin die Aufgabe der Schule erblickt, der mag ja mit der Anordnung einverstanden sein. Andre ehrgeizige Direktoren haben sich nicht, wie Herr Steinhart, mit einer Prüfung zum Abschluß des sechsten Jnhreskursus begnügt, sondern für jedes Jahr eine solche angesetzt, von deren Ausfall denn das Aufrücken in die folgende Klasse abhängig gemacht wird. So giebt es denn jetzt an den betreffenden Anstalten, ganz wie beim Militär, alle Jahre eine „Besichtigung," und die armen Jungen kommen aus dem Einpauker für das nächste Examen gar nicht mehr heraus. Und das soll eine Erleichterung für sie sein! Man sollte nur einmal das Urteil der Eltern über die „Reformen" hören, mit denen ihre Sohne beglückt worden sind! Ein ehrendes Denkmal hat kürzlich die juristische Fakultät zu Göttingen sich selbst durch die dem dortigen Lnudgerichtspräsidenten Dr. W. Röscher bei seinem funfzigjährigen Amtsjubiläum überreichte Ansprache gesetzt. Ihre Worte, die dem Gefeierten ein schönes Zeugnis über sein Wirken aussprechen, sind so beherzigens¬ wert, daß sie verdienen, für weitere Kreise bekannt gemacht zu werden. Das Kern¬ stück der Ansprache kundete folgeudermaßeiu „In Ihnen verehren wir eine jener seltnen Naturen, denen die richterliche Thätigkeit nicht nur ein Akt des Verstandes, sondern auch eine Äußerung des Charakters ist, die in sich selbst, in der Lauterkeit und Furchtlosigkeit der eignen Seele den Maßstab finden für die Beurteilung von Gut und Schlecht, von Recht und Unrecht bei andern. Die gerade dem Hochbe¬ gabten naheliegende Gefahr, die Handhabung der Rechtspflege zu einem Spiele überlegnen Scharfsinns zu gestalten, wußten Sie zu vermeiden; ein lebendiges Rechtsgefühl hat Sie stets mit nie fehlender Sicherheit geleitet. Sie haben Ihre glänzende juristische Begabung, Ihr umfassendes Wissen, Ihre reiche Erfahrung stets nur in den Dienst wahrer Gerechtigkeit gestellt. Sie haben Ihren Beruf nicht als ein Geschäft betrachtet, dem gewisse Stunden des Tages gehören, sondern als ein heiliges Amt, das den ganzen Menschen in Anspruch nimmt; und wenn Sie sehen mußten, daß heutzutage der größte äußere Erfolg häufig der geschäfts¬ gewandten Routine zu teil wird, so sind Sie unbeirrt Ihren Weg weiter gewandelt,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341855_213113/148>, abgerufen am 22.12.2024.