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Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Drittes Vierteljahr.

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In der Jrrenfrage steht fest, daß die vorhandnen Bestimmungen nicht aus¬
geführt werden. Somit dürfte vor Erlaß neuer Gesetze zu erörtern sein, ob die
vorhandnen gesetzlichen Bestimmungen ausreichen nud die Ausführung überwacht
werden kann.

Beide Fragen sind durchaus zu bejahen. Gerade das, was der Aufruf der
Kreuzzeitung will, ist vorhanden; es bestehen durchaus genügende Gesetze zum Schutze
der persönlichen Freiheit in der Jrrenfrcige. Aber, fragt man, weshalb übt die
Staatsregierung nicht ihr Aufsichtsrecht, weshalb tontrollirt sie nicht die Orts-
Polizeibehvrden? Wenn, wie die Erfahrung lehrt und der Reichsbote behauptet,
die Ortspolizeibehörden so ziemlich das Gegenteil von dem thun, was vorgeschrieben
ist, wenn die Staatsanwälte die Vorschriften wegen der Entmündigung auszuführen
zögern, dann ist es doch für die mit dem Aufsichtsrecht ausgerüsteten Ministerial-
behörden ein leichtes, die nötige Ordnung zu schaffen. Weshalb diese abhanden
gekommen ist, entzieht sich der Beurteilung des Laien, genug, sie fehlt, und es ist
die allerhöchste Zeit, zu ihr zurückzukehren. Der betreffende Offiziöse der "nord¬
deutsche"" sagt, es genüge, die gute alte Regel der preußische" Verwaltung, Re¬
vision der Ortsbehörden, wieder zu üben. Wir möchten diesem Herrn aus vollem
Herzen zurufen: Gott sei Dank, daß endlich das erlösende Wort gesprochen ist.
In der That liegt hier der Kernpunkt der ganzen Sache: mau beaufsichtigt die
Ortsbehörden nicht durch örtliche Revisionen, und so geht der Zusanuuenhang mit
dem Staate zum guten Teil verloren. Wir haben nichts dagegen, daß die Ge¬
meinden ihre Armensachen, ihre Bauordnungen und alles, was eben auf örtliche
Eigentümlichkeit begründet ist, selbständig regeln; aber indem man sie vollständig
unbeaufsichtigt läßt in Dingen, die der staatlichen Bürgschaft unterliegen, er¬
wachsen die Gemeinden zu kleinen Republiken, und diese erfüllen ihre Pflicht gegen
die Bürger nicht, wie wir an der Vergleichung des Jrrenrechts und der Praxis
gesehen haben.

Nach den preußischen Verwaltungsvorschriften sollen die Ortsbehörden jährlich
revidirt werden. Hierzu müssen sich die Aufsichtsbehörde" im Interesse des Ganzen
wieder aufschwingen. Können sie nicht dazu gebracht werde", """ so muß man
eben den konstitutionelle" Apparat in Bewegung setzen und auf eine Anregung im
Abgeordnetenhause hinwirke", ohne gleich die Klinke der Gesetzgebung in die Hand
zu nehmen.


Noch etwas zum Buschoffschwindel.

Daß die Freisprechung Buschoffs
von der betreffenden Presse in der unerhörtesten Weise ausgenutzt werden würde,
war vorauszusehen. Selbst die Klugheit, um der es den Juden doch sonst wahr¬
haftig nicht fehlt, hat sie hier einmal völlig im Stich gelassen; sie scheinen nicht
daran zu denken, daß sie durch die Art ihres Vorgehens den Gegnern scharfe Waffen
in die Hand liefern.

In dieses Kapitel gehört auch ein Aufruf, den die Verlagsbuchhandlung von
I. van Groningen u. Co. in Berlin unter dem viel nußbrauchten Leitspruch:
"Freiheit, Liebe, Menschlichkeit" versendet. Unter diesem stolzen Titel, mit dem
nicht weniger schönen Zusatz "Ein Manifest des Geistes," soll nnter der Redaktion
von Herrn Ed. Mund eine Anthologie erscheinen. Sie soll dem Kampfe gelten
"Wider die Bannerträger mittelalterlicher Unduldsamkeit." Natürlich braucht man
dn wieder Lessing s!s Schutzpatron, Lessing, der sich ganz unzweifelhaft, wenn er
heute uuter uns wandelte, höflichst oder auch recht grob dafür bedanken würde,
seineu Geist auf diese Weise zu "manifestiren." Gerade weil er für echte Mensch-


In der Jrrenfrage steht fest, daß die vorhandnen Bestimmungen nicht aus¬
geführt werden. Somit dürfte vor Erlaß neuer Gesetze zu erörtern sein, ob die
vorhandnen gesetzlichen Bestimmungen ausreichen nud die Ausführung überwacht
werden kann.

Beide Fragen sind durchaus zu bejahen. Gerade das, was der Aufruf der
Kreuzzeitung will, ist vorhanden; es bestehen durchaus genügende Gesetze zum Schutze
der persönlichen Freiheit in der Jrrenfrcige. Aber, fragt man, weshalb übt die
Staatsregierung nicht ihr Aufsichtsrecht, weshalb tontrollirt sie nicht die Orts-
Polizeibehvrden? Wenn, wie die Erfahrung lehrt und der Reichsbote behauptet,
die Ortspolizeibehörden so ziemlich das Gegenteil von dem thun, was vorgeschrieben
ist, wenn die Staatsanwälte die Vorschriften wegen der Entmündigung auszuführen
zögern, dann ist es doch für die mit dem Aufsichtsrecht ausgerüsteten Ministerial-
behörden ein leichtes, die nötige Ordnung zu schaffen. Weshalb diese abhanden
gekommen ist, entzieht sich der Beurteilung des Laien, genug, sie fehlt, und es ist
die allerhöchste Zeit, zu ihr zurückzukehren. Der betreffende Offiziöse der „nord¬
deutsche»" sagt, es genüge, die gute alte Regel der preußische» Verwaltung, Re¬
vision der Ortsbehörden, wieder zu üben. Wir möchten diesem Herrn aus vollem
Herzen zurufen: Gott sei Dank, daß endlich das erlösende Wort gesprochen ist.
In der That liegt hier der Kernpunkt der ganzen Sache: mau beaufsichtigt die
Ortsbehörden nicht durch örtliche Revisionen, und so geht der Zusanuuenhang mit
dem Staate zum guten Teil verloren. Wir haben nichts dagegen, daß die Ge¬
meinden ihre Armensachen, ihre Bauordnungen und alles, was eben auf örtliche
Eigentümlichkeit begründet ist, selbständig regeln; aber indem man sie vollständig
unbeaufsichtigt läßt in Dingen, die der staatlichen Bürgschaft unterliegen, er¬
wachsen die Gemeinden zu kleinen Republiken, und diese erfüllen ihre Pflicht gegen
die Bürger nicht, wie wir an der Vergleichung des Jrrenrechts und der Praxis
gesehen haben.

Nach den preußischen Verwaltungsvorschriften sollen die Ortsbehörden jährlich
revidirt werden. Hierzu müssen sich die Aufsichtsbehörde» im Interesse des Ganzen
wieder aufschwingen. Können sie nicht dazu gebracht werde», »»» so muß man
eben den konstitutionelle» Apparat in Bewegung setzen und auf eine Anregung im
Abgeordnetenhause hinwirke», ohne gleich die Klinke der Gesetzgebung in die Hand
zu nehmen.


Noch etwas zum Buschoffschwindel.

Daß die Freisprechung Buschoffs
von der betreffenden Presse in der unerhörtesten Weise ausgenutzt werden würde,
war vorauszusehen. Selbst die Klugheit, um der es den Juden doch sonst wahr¬
haftig nicht fehlt, hat sie hier einmal völlig im Stich gelassen; sie scheinen nicht
daran zu denken, daß sie durch die Art ihres Vorgehens den Gegnern scharfe Waffen
in die Hand liefern.

In dieses Kapitel gehört auch ein Aufruf, den die Verlagsbuchhandlung von
I. van Groningen u. Co. in Berlin unter dem viel nußbrauchten Leitspruch:
„Freiheit, Liebe, Menschlichkeit" versendet. Unter diesem stolzen Titel, mit dem
nicht weniger schönen Zusatz „Ein Manifest des Geistes," soll nnter der Redaktion
von Herrn Ed. Mund eine Anthologie erscheinen. Sie soll dem Kampfe gelten
„Wider die Bannerträger mittelalterlicher Unduldsamkeit." Natürlich braucht man
dn wieder Lessing s!s Schutzpatron, Lessing, der sich ganz unzweifelhaft, wenn er
heute uuter uns wandelte, höflichst oder auch recht grob dafür bedanken würde,
seineu Geist auf diese Weise zu „manifestiren." Gerade weil er für echte Mensch-


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[0340] In der Jrrenfrage steht fest, daß die vorhandnen Bestimmungen nicht aus¬ geführt werden. Somit dürfte vor Erlaß neuer Gesetze zu erörtern sein, ob die vorhandnen gesetzlichen Bestimmungen ausreichen nud die Ausführung überwacht werden kann. Beide Fragen sind durchaus zu bejahen. Gerade das, was der Aufruf der Kreuzzeitung will, ist vorhanden; es bestehen durchaus genügende Gesetze zum Schutze der persönlichen Freiheit in der Jrrenfrcige. Aber, fragt man, weshalb übt die Staatsregierung nicht ihr Aufsichtsrecht, weshalb tontrollirt sie nicht die Orts- Polizeibehvrden? Wenn, wie die Erfahrung lehrt und der Reichsbote behauptet, die Ortspolizeibehörden so ziemlich das Gegenteil von dem thun, was vorgeschrieben ist, wenn die Staatsanwälte die Vorschriften wegen der Entmündigung auszuführen zögern, dann ist es doch für die mit dem Aufsichtsrecht ausgerüsteten Ministerial- behörden ein leichtes, die nötige Ordnung zu schaffen. Weshalb diese abhanden gekommen ist, entzieht sich der Beurteilung des Laien, genug, sie fehlt, und es ist die allerhöchste Zeit, zu ihr zurückzukehren. Der betreffende Offiziöse der „nord¬ deutsche»" sagt, es genüge, die gute alte Regel der preußische» Verwaltung, Re¬ vision der Ortsbehörden, wieder zu üben. Wir möchten diesem Herrn aus vollem Herzen zurufen: Gott sei Dank, daß endlich das erlösende Wort gesprochen ist. In der That liegt hier der Kernpunkt der ganzen Sache: mau beaufsichtigt die Ortsbehörden nicht durch örtliche Revisionen, und so geht der Zusanuuenhang mit dem Staate zum guten Teil verloren. Wir haben nichts dagegen, daß die Ge¬ meinden ihre Armensachen, ihre Bauordnungen und alles, was eben auf örtliche Eigentümlichkeit begründet ist, selbständig regeln; aber indem man sie vollständig unbeaufsichtigt läßt in Dingen, die der staatlichen Bürgschaft unterliegen, er¬ wachsen die Gemeinden zu kleinen Republiken, und diese erfüllen ihre Pflicht gegen die Bürger nicht, wie wir an der Vergleichung des Jrrenrechts und der Praxis gesehen haben. Nach den preußischen Verwaltungsvorschriften sollen die Ortsbehörden jährlich revidirt werden. Hierzu müssen sich die Aufsichtsbehörde» im Interesse des Ganzen wieder aufschwingen. Können sie nicht dazu gebracht werde», »»» so muß man eben den konstitutionelle» Apparat in Bewegung setzen und auf eine Anregung im Abgeordnetenhause hinwirke», ohne gleich die Klinke der Gesetzgebung in die Hand zu nehmen. Noch etwas zum Buschoffschwindel. Daß die Freisprechung Buschoffs von der betreffenden Presse in der unerhörtesten Weise ausgenutzt werden würde, war vorauszusehen. Selbst die Klugheit, um der es den Juden doch sonst wahr¬ haftig nicht fehlt, hat sie hier einmal völlig im Stich gelassen; sie scheinen nicht daran zu denken, daß sie durch die Art ihres Vorgehens den Gegnern scharfe Waffen in die Hand liefern. In dieses Kapitel gehört auch ein Aufruf, den die Verlagsbuchhandlung von I. van Groningen u. Co. in Berlin unter dem viel nußbrauchten Leitspruch: „Freiheit, Liebe, Menschlichkeit" versendet. Unter diesem stolzen Titel, mit dem nicht weniger schönen Zusatz „Ein Manifest des Geistes," soll nnter der Redaktion von Herrn Ed. Mund eine Anthologie erscheinen. Sie soll dem Kampfe gelten „Wider die Bannerträger mittelalterlicher Unduldsamkeit." Natürlich braucht man dn wieder Lessing s!s Schutzpatron, Lessing, der sich ganz unzweifelhaft, wenn er heute uuter uns wandelte, höflichst oder auch recht grob dafür bedanken würde, seineu Geist auf diese Weise zu „manifestiren." Gerade weil er für echte Mensch-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341855_212475/340>, abgerufen am 05.01.2025.