Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Zweites Vierteljahr.Adel und Bürgertum im deutschen Heere von einem norddeutschen Vffizier ii der wohl zutreffenden Annahme, daß der in Ur. 1 des dies¬ Jener Aufsatz hat in Kürze folgenden Inhalt. Das adliche sowie das Adel und Bürgertum im deutschen Heere von einem norddeutschen Vffizier ii der wohl zutreffenden Annahme, daß der in Ur. 1 des dies¬ Jener Aufsatz hat in Kürze folgenden Inhalt. Das adliche sowie das <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0358" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/205089"/> <figure facs="http://media.dwds.de/dta/images/grenzboten_341849_204730/figures/grenzboten_341849_204730_205089_000.jpg"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Adel und Bürgertum im deutschen Heere<lb/><note type="byline"> von einem norddeutschen Vffizier</note></head><lb/> <p xml:id="ID_982"> ii der wohl zutreffenden Annahme, daß der in Ur. 1 des dies¬<lb/> jährigen Jahrganges der Grenzboten befindliche Aufsatz „Das adliche<lb/> und das bürgerliche Element im deutschen Heere" allgemeines<lb/> Interesse erregt hat, sei es einem Offizier, der Gelegenheit ge¬<lb/> habt hat, ebenfalls in verschiedenen Regimentern beide Elemente<lb/> kennen zu lernen, gestattet, die in jenem Aufsätze dargelegten Anschauungen<lb/> hier zu ergänzen, zu vertiefen und zu berichtige».</p><lb/> <p xml:id="ID_983" next="#ID_984"> Jener Aufsatz hat in Kürze folgenden Inhalt. Das adliche sowie das<lb/> biirgerliche Element im deutschen Heere haben verschiedene Tendenzen. Das<lb/> biirgerliche Element erhielt erst nach dem Tode Friedrichs des Großen infolge<lb/> der Revolution Eingang in das Heer. Dersflinger war eine Ausnahme, der<lb/> man keine Folge verstattet halte. Erlangte das in seiner heutigen Gestalt der<lb/> Revolution, deren Erbschaft es angetreten hat, entstammende bürgerliche Element<lb/> das Übergewicht im Heere, so läge die Gefahr nahe, daß es, eben vermöge<lb/> dieser seiner Entstehung und vermöge seiner Verwandtschaft mit den außerhalb<lb/> des Heeres befindlichen linksseitigen Parteien, an dem straffen, auf persönlicher<lb/> Autorität fußender Zusammenhalt des Heeres rüttelte und das „kaiserliche<lb/> Heer" mit der Zeit auf die Bahnen eines „Parlamentsheeres" drängte. Ander¬<lb/> seits würde die Herrschaft des adlichen Elementes im heutigen deutschen Heere<lb/> einen Anachronismus bedeuten, der das Heer zu einem unzeitgemäßer Still¬<lb/> stand verurteilen würde, worin wesentliche, von dein bürgerlichen d. h. liberalen<lb/> Elemente ihm zuströmende Hilfsmittel unterbunden werden würden. Eines aber<lb/> besitzt diese Klasse von Offizieren: sie haben aus sicheren Zeiten ein Kleinod<lb/> gehütet: die Loyalität, die konkrete, der jeweiligen Person des Regenten ohne<lb/> alle Rücksicht auf dessen persönliche Eigenschaften zugewandte Anhänglichkeit,<lb/> die Treue und Pietät gegen den Fürsten. Damit sind die Tendenzen der<lb/> beiden Elemente im Heere gegeben: das bürgerliche Element bildet dessen Linke,<lb/> folglich das übliche dessen Rechte. Zwischen beiden Elementen findet ein AuS-<lb/> glcichuugsprozeß statt, der nahezu als vollendet betrachtet werden kann, da und<lb/> Ausnahme der kommandirenden Generale die höheren Stellen im Heere auch</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0358]
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Adel und Bürgertum im deutschen Heere
von einem norddeutschen Vffizier
ii der wohl zutreffenden Annahme, daß der in Ur. 1 des dies¬
jährigen Jahrganges der Grenzboten befindliche Aufsatz „Das adliche
und das bürgerliche Element im deutschen Heere" allgemeines
Interesse erregt hat, sei es einem Offizier, der Gelegenheit ge¬
habt hat, ebenfalls in verschiedenen Regimentern beide Elemente
kennen zu lernen, gestattet, die in jenem Aufsätze dargelegten Anschauungen
hier zu ergänzen, zu vertiefen und zu berichtige».
Jener Aufsatz hat in Kürze folgenden Inhalt. Das adliche sowie das
biirgerliche Element im deutschen Heere haben verschiedene Tendenzen. Das
biirgerliche Element erhielt erst nach dem Tode Friedrichs des Großen infolge
der Revolution Eingang in das Heer. Dersflinger war eine Ausnahme, der
man keine Folge verstattet halte. Erlangte das in seiner heutigen Gestalt der
Revolution, deren Erbschaft es angetreten hat, entstammende bürgerliche Element
das Übergewicht im Heere, so läge die Gefahr nahe, daß es, eben vermöge
dieser seiner Entstehung und vermöge seiner Verwandtschaft mit den außerhalb
des Heeres befindlichen linksseitigen Parteien, an dem straffen, auf persönlicher
Autorität fußender Zusammenhalt des Heeres rüttelte und das „kaiserliche
Heer" mit der Zeit auf die Bahnen eines „Parlamentsheeres" drängte. Ander¬
seits würde die Herrschaft des adlichen Elementes im heutigen deutschen Heere
einen Anachronismus bedeuten, der das Heer zu einem unzeitgemäßer Still¬
stand verurteilen würde, worin wesentliche, von dein bürgerlichen d. h. liberalen
Elemente ihm zuströmende Hilfsmittel unterbunden werden würden. Eines aber
besitzt diese Klasse von Offizieren: sie haben aus sicheren Zeiten ein Kleinod
gehütet: die Loyalität, die konkrete, der jeweiligen Person des Regenten ohne
alle Rücksicht auf dessen persönliche Eigenschaften zugewandte Anhänglichkeit,
die Treue und Pietät gegen den Fürsten. Damit sind die Tendenzen der
beiden Elemente im Heere gegeben: das bürgerliche Element bildet dessen Linke,
folglich das übliche dessen Rechte. Zwischen beiden Elementen findet ein AuS-
glcichuugsprozeß statt, der nahezu als vollendet betrachtet werden kann, da und
Ausnahme der kommandirenden Generale die höheren Stellen im Heere auch
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