Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Drittes Vierteljahr.Litteratur. Angst versetzt worden zu sein; daß der fragliche Stock ein Spazierstock ist, den Die Legende von Metz. Von Gras M. I. von Hsrisson. Autorisirtc Uebersetzung von O. Th. Alexander. Berlin, C. Ulrich 6c Co., 1838. Das französische Original dieses Buches ist in den Grenzboten bereits be¬ Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig. Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig. -- Druck von Carl Marquart in Leipzig. Litteratur. Angst versetzt worden zu sein; daß der fragliche Stock ein Spazierstock ist, den Die Legende von Metz. Von Gras M. I. von Hsrisson. Autorisirtc Uebersetzung von O. Th. Alexander. Berlin, C. Ulrich 6c Co., 1838. Das französische Original dieses Buches ist in den Grenzboten bereits be¬ Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig. Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig. — Druck von Carl Marquart in Leipzig. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0200" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/289323"/> <fw type="header" place="top"> Litteratur.</fw><lb/> <p xml:id="ID_698" prev="#ID_697"> Angst versetzt worden zu sein; daß der fragliche Stock ein Spazierstock ist, den<lb/> schönerer in der Linken gehalten zu haben behauptet, da er in der Rechten die<lb/> beiden Extrablätter emporgehoben habe. Den Schlagring haben einige Belastungs¬<lb/> zeugen gesehen, andre nicht, und es hat keine große Wahrscheinlichkeit, daß jemand<lb/> im Wirtshause — woher schönerer und Genossen kamen — eine solche Waffe<lb/> bei sich führt. Genug, so wenig sein Vorgehen entschuldigt werden kann, so<lb/> wenig gewinnt man die Ueberzeugung, daß er wirklich ein Verbrechen begangen<lb/> habe, das so schwer geahndet zu werden verdiente. Allerdings hat der Gerichtshof<lb/> die Verlesung des Zeitungsartikels, welcher mit den spätern Aussagen der Redakteure<lb/> in so schreienden Widerspruche steht, nicht gestattet. Interessant ist ein vom Ver¬<lb/> teidiger berührter Umstand. Kurze Zeit vor dem besprochenen Auftritte hat<lb/> G. von schönerer in öffentlicher Versammlung den Unfug mit „unsaubern Annoncen<lb/> in gewissen Tagesblättern" in einer Weise gebrandmarkt, daß die Staatsbehörde<lb/> sich veranlaßt fand, jenem Treiben einige Schranken zu setzen. Wie es scheint,<lb/> sind in derselben Versammlung Ausdrücke gefallen, die einige Belastungszeugen<lb/> dann in der Nacht des 8. März vernommen zu haben meinen. Ein Ausspruch<lb/> des Staatsanwalts endlich verdient bemerkt zu werden. Den Ruf eines Mit¬<lb/> angeklagten: „Wir werden euch deutsche Art lehren" erläutert der Staatsanwalt<lb/> so: „Das heißt, jetzt wird gehauen." Tritt das Urteil in Rechtskraft, so hat die<lb/> parlamentarische Thätigkeit Schönerers vorläufig ein Ende. Ob das ein Verlust<lb/> oder, wie die Zeitungen behaupten, ein Glück für Oesterreich sei, vermag der<lb/> Fernerstehende nicht zu untersuchen. Nur lassen die Nachrichten vermuten, daß seine<lb/> Popularität durch das Martyrium noch werde gesteigert werden.</p><lb/> </div> <div n="2"> <head> Die Legende von Metz. Von Gras M. I. von Hsrisson. Autorisirtc Uebersetzung<lb/> von O. Th. Alexander. Berlin, C. Ulrich 6c Co., 1838.</head><lb/> <p xml:id="ID_699"> Das französische Original dieses Buches ist in den Grenzboten bereits be¬<lb/> sprochen worden. Ein Brief des Verfassers an die Verlagshandlung spendet der<lb/> Uebersetzung hohes Lob, das im wesentlichen auch verdient ist, berührt die That¬<lb/> sache, daß die gothischen Buchstaben der Verbreitung deutscher Werke im Auslande<lb/> hinderlich sind, dankt der deutschen Presse für die unparteiische Beurteilung der<lb/> Schrift über Bazaine, und bemerkt schließlich: „Die Auslassungen, welche Sie mir<lb/> bezeichnet haben und zu denen ein etwas übertriebenes patriotisches Zartgefühl den<lb/> Uebersetzer veranlaßt hat, sind von geringer Bedeutung und beeinträchtigen nicht<lb/> im mindesten den Charakter des Buches." Das letztere ist richtig, insofern man<lb/> nur dessen eigentlichen Zweck ins Auge faßt. Im übrigen sind die vom Uebersetzer<lb/> unterdrückten Ausfälle auf die Deutschen und deren Kaiser leider nur zu charakte¬<lb/> ristisch für den Franzosen, und unsers Dafürhaltens wäre es richtiger gewesen,<lb/> alles wiederzugeben und dort, wo d'Herisson Unwahrheiten vorbringt, sie ohne<lb/> unpatriotisches Zartgefühl als solche zu kennzeichnen. Erwünscht wäre ein Inhalts¬<lb/> verzeichnis, umsomehr, als die Darstellung des Verfassers sich sprunghaft bewegt.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <note type="byline"> Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig.<lb/> Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig. — Druck von Carl Marquart in Leipzig.</note><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0200]
Litteratur.
Angst versetzt worden zu sein; daß der fragliche Stock ein Spazierstock ist, den
schönerer in der Linken gehalten zu haben behauptet, da er in der Rechten die
beiden Extrablätter emporgehoben habe. Den Schlagring haben einige Belastungs¬
zeugen gesehen, andre nicht, und es hat keine große Wahrscheinlichkeit, daß jemand
im Wirtshause — woher schönerer und Genossen kamen — eine solche Waffe
bei sich führt. Genug, so wenig sein Vorgehen entschuldigt werden kann, so
wenig gewinnt man die Ueberzeugung, daß er wirklich ein Verbrechen begangen
habe, das so schwer geahndet zu werden verdiente. Allerdings hat der Gerichtshof
die Verlesung des Zeitungsartikels, welcher mit den spätern Aussagen der Redakteure
in so schreienden Widerspruche steht, nicht gestattet. Interessant ist ein vom Ver¬
teidiger berührter Umstand. Kurze Zeit vor dem besprochenen Auftritte hat
G. von schönerer in öffentlicher Versammlung den Unfug mit „unsaubern Annoncen
in gewissen Tagesblättern" in einer Weise gebrandmarkt, daß die Staatsbehörde
sich veranlaßt fand, jenem Treiben einige Schranken zu setzen. Wie es scheint,
sind in derselben Versammlung Ausdrücke gefallen, die einige Belastungszeugen
dann in der Nacht des 8. März vernommen zu haben meinen. Ein Ausspruch
des Staatsanwalts endlich verdient bemerkt zu werden. Den Ruf eines Mit¬
angeklagten: „Wir werden euch deutsche Art lehren" erläutert der Staatsanwalt
so: „Das heißt, jetzt wird gehauen." Tritt das Urteil in Rechtskraft, so hat die
parlamentarische Thätigkeit Schönerers vorläufig ein Ende. Ob das ein Verlust
oder, wie die Zeitungen behaupten, ein Glück für Oesterreich sei, vermag der
Fernerstehende nicht zu untersuchen. Nur lassen die Nachrichten vermuten, daß seine
Popularität durch das Martyrium noch werde gesteigert werden.
Die Legende von Metz. Von Gras M. I. von Hsrisson. Autorisirtc Uebersetzung
von O. Th. Alexander. Berlin, C. Ulrich 6c Co., 1838.
Das französische Original dieses Buches ist in den Grenzboten bereits be¬
sprochen worden. Ein Brief des Verfassers an die Verlagshandlung spendet der
Uebersetzung hohes Lob, das im wesentlichen auch verdient ist, berührt die That¬
sache, daß die gothischen Buchstaben der Verbreitung deutscher Werke im Auslande
hinderlich sind, dankt der deutschen Presse für die unparteiische Beurteilung der
Schrift über Bazaine, und bemerkt schließlich: „Die Auslassungen, welche Sie mir
bezeichnet haben und zu denen ein etwas übertriebenes patriotisches Zartgefühl den
Uebersetzer veranlaßt hat, sind von geringer Bedeutung und beeinträchtigen nicht
im mindesten den Charakter des Buches." Das letztere ist richtig, insofern man
nur dessen eigentlichen Zweck ins Auge faßt. Im übrigen sind die vom Uebersetzer
unterdrückten Ausfälle auf die Deutschen und deren Kaiser leider nur zu charakte¬
ristisch für den Franzosen, und unsers Dafürhaltens wäre es richtiger gewesen,
alles wiederzugeben und dort, wo d'Herisson Unwahrheiten vorbringt, sie ohne
unpatriotisches Zartgefühl als solche zu kennzeichnen. Erwünscht wäre ein Inhalts¬
verzeichnis, umsomehr, als die Darstellung des Verfassers sich sprunghaft bewegt.
Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig.
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