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Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Drittes Vierteljahr.

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Litteratur.
Prozeß Georg Ritter von schönerer -- Neues Wiener Tageblatt. Einzige un¬
verkürzte stenographische Aufnahme. Wien, A. Zlmoncstn, 1833.

In den ersten Tagen des Mai waren die Wiener Zeitungen mit langen Be¬
richten über den Prozeß gestillt, den die Staatsbehörde gegen den bekannten Partei¬
führer G. von schönerer angestrengt hatte und der mit dessen Verurteilung zu
viermonatlicher schwerer Kerkerstrafe und Verlust des Adels und der Ehrenrechte
endigte. Bei dem leidenschaftlichen Hasse, mit welchem der von Juden geleitete
Teil der österreichischen Presse Herrn von schönerer verfolgt, war volle Unpartei¬
lichkeit von deren Berichten umso weniger zu erwarten, als er in diesem Falle
die Journalisten nicht nur mit Worten, sondern thatsächlich angegriffen haben sollte.
Auch verlautete bald, daß in österreichischen Juristeukreisen das Urteil vielfach nicht,
wie in den öffentlichen Blattern, als ein Triumph des Rechtes augesehen werde.
Nachdem wir uns nun die Mühe genommen haben, die ganze gerichtliche Ver¬
handlung nach dem vorliegenden, wie vorausgesetzt werden muß, getreuen Abdruck
kennen zu lernen, müssen wir allerdings bekennen, daß dieser Prozeß eine Merk¬
würdigkeit ist. Für den Angeklagten Partei zu ergreifen, wird sich schwerlich jemand
veranlaßt finden. Er ist in der Nacht vom 8. auf den 9. März d. I., von einer
Anhängerschar begleitet, in das Redaktionslokal des "Neuen Wiener Tagblatts"
gedrungen, angeblich, um sich zu erkundigen, ob die Nachricht vom Tode des Kaisers
Wilhelm oder der Widerruf (welche beide durch Extrablätter jener Zeitung ver¬
breitet worden waren) richtig sei. Dieser Schritt an sich wird ihm zum schweren
Vorwurfe gemacht, während dasselbe Blatt am nächsten Tage erzählte, daß an
jenem Abende schon viele gekommen seien, um "bezüglich des deutschen Kaisers
Erkundigungen einzuziehen." Aber er hat auch die anwesenden Redakteure mit
groben Beleidigungen überhäuft; dies steht fest, wenn auch die Zeugenaussagen
über die von ihm gebrauchten Worte, darüber, ob er die Journalisten aufgefordert
habe, niederzuknieen und Abbitte zu leisten oder nur gesagt habe, sie sollten dies
eigentlich thun u. dergl. in., einander unmittelbar widersprechen. Er hat sich dann
entfernt, was ihm in den Zeitungen als Feigheit ausgelegt wurde, und er be-
hanpet, nicht eher bemerkt zu haben, daß es zwischen einem von seinen Freunden
und den Redakteuren, welche Zuzug von Setzern :c. erhalten hatten, zu einer
Schlägerei gekommen war. Ein Redakteur war so "honorig," wie der Staatsanwalt
wiederholt hervorhob, zu bekunden, daß er zuerst, oder wenigstens gleichzeitig mit dem
Geguer, einen Schlag geführt habe. Das Urteil nimmt nun "als erwiesen" an,
daß schönerer zuerst seine Genossen aufgefordert habe, die Thüren zu besetzen, daß
er einen Schlagring und einen Stock mit Bleikuovf, "also eine Waffe," bei sich
gehabt und dadurch, wie durch sein ganzes Auftreten, nicht nur die Absicht, Gewalt
anzuwenden, gezeigt, sondern auch die Aufforderung zur Gewaltthätigkeit an seine
Genossen erlassen habe. Demnach wird er des "Hausfriedensbruches" schuldig be¬
funden. Aus den Verhandlungen ist jedoch zu entnehmen, daß alle Thüren offen
standen, daß in dem Wirrwarr niemand mit Bestimmtheit gehört hat, wer zum
Besetzen der Thüren aufgefordert hat; daß die Redakteure laut dem schon erwähnten
Berichte des "Neuen Wiener Tagblatts" Schöuerers Anrede mir mit "Lachen"
beantwortet haben wollten, während sie vor Gericht allerdings versicherten, in große


Litteratur.
Prozeß Georg Ritter von schönerer — Neues Wiener Tageblatt. Einzige un¬
verkürzte stenographische Aufnahme. Wien, A. Zlmoncstn, 1833.

In den ersten Tagen des Mai waren die Wiener Zeitungen mit langen Be¬
richten über den Prozeß gestillt, den die Staatsbehörde gegen den bekannten Partei¬
führer G. von schönerer angestrengt hatte und der mit dessen Verurteilung zu
viermonatlicher schwerer Kerkerstrafe und Verlust des Adels und der Ehrenrechte
endigte. Bei dem leidenschaftlichen Hasse, mit welchem der von Juden geleitete
Teil der österreichischen Presse Herrn von schönerer verfolgt, war volle Unpartei¬
lichkeit von deren Berichten umso weniger zu erwarten, als er in diesem Falle
die Journalisten nicht nur mit Worten, sondern thatsächlich angegriffen haben sollte.
Auch verlautete bald, daß in österreichischen Juristeukreisen das Urteil vielfach nicht,
wie in den öffentlichen Blattern, als ein Triumph des Rechtes augesehen werde.
Nachdem wir uns nun die Mühe genommen haben, die ganze gerichtliche Ver¬
handlung nach dem vorliegenden, wie vorausgesetzt werden muß, getreuen Abdruck
kennen zu lernen, müssen wir allerdings bekennen, daß dieser Prozeß eine Merk¬
würdigkeit ist. Für den Angeklagten Partei zu ergreifen, wird sich schwerlich jemand
veranlaßt finden. Er ist in der Nacht vom 8. auf den 9. März d. I., von einer
Anhängerschar begleitet, in das Redaktionslokal des „Neuen Wiener Tagblatts"
gedrungen, angeblich, um sich zu erkundigen, ob die Nachricht vom Tode des Kaisers
Wilhelm oder der Widerruf (welche beide durch Extrablätter jener Zeitung ver¬
breitet worden waren) richtig sei. Dieser Schritt an sich wird ihm zum schweren
Vorwurfe gemacht, während dasselbe Blatt am nächsten Tage erzählte, daß an
jenem Abende schon viele gekommen seien, um „bezüglich des deutschen Kaisers
Erkundigungen einzuziehen." Aber er hat auch die anwesenden Redakteure mit
groben Beleidigungen überhäuft; dies steht fest, wenn auch die Zeugenaussagen
über die von ihm gebrauchten Worte, darüber, ob er die Journalisten aufgefordert
habe, niederzuknieen und Abbitte zu leisten oder nur gesagt habe, sie sollten dies
eigentlich thun u. dergl. in., einander unmittelbar widersprechen. Er hat sich dann
entfernt, was ihm in den Zeitungen als Feigheit ausgelegt wurde, und er be-
hanpet, nicht eher bemerkt zu haben, daß es zwischen einem von seinen Freunden
und den Redakteuren, welche Zuzug von Setzern :c. erhalten hatten, zu einer
Schlägerei gekommen war. Ein Redakteur war so „honorig," wie der Staatsanwalt
wiederholt hervorhob, zu bekunden, daß er zuerst, oder wenigstens gleichzeitig mit dem
Geguer, einen Schlag geführt habe. Das Urteil nimmt nun „als erwiesen" an,
daß schönerer zuerst seine Genossen aufgefordert habe, die Thüren zu besetzen, daß
er einen Schlagring und einen Stock mit Bleikuovf, „also eine Waffe," bei sich
gehabt und dadurch, wie durch sein ganzes Auftreten, nicht nur die Absicht, Gewalt
anzuwenden, gezeigt, sondern auch die Aufforderung zur Gewaltthätigkeit an seine
Genossen erlassen habe. Demnach wird er des „Hausfriedensbruches" schuldig be¬
funden. Aus den Verhandlungen ist jedoch zu entnehmen, daß alle Thüren offen
standen, daß in dem Wirrwarr niemand mit Bestimmtheit gehört hat, wer zum
Besetzen der Thüren aufgefordert hat; daß die Redakteure laut dem schon erwähnten
Berichte des „Neuen Wiener Tagblatts" Schöuerers Anrede mir mit „Lachen"
beantwortet haben wollten, während sie vor Gericht allerdings versicherten, in große


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341847_289122/199>, abgerufen am 22.07.2024.