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Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Zweites Vierteljahr.

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Litteratur.

der Stimme, als handle es sich um eine Stadt im Innen, von Afrika, oder
much mit einem feierlichen Tone, als klinge die Weltgeschichte hindurch, ganz
so, wie sie Ninive oder Karthago gesagt haben würden. Keiner von ihnen
konnte Kjöbenhavn sagen, sodaß es eine Stadt wurde, die sich vom West¬
thor bis zur Zollbude erstreckte, zu beiden Seiten der Östergade und des
Kongens Nytorv. Und so war es mit allem, was sie sagten, und mit allem,
was sie thaten, war es ebenso.

Es gab nichts ans Lönbvrggaard, was ihr nicht mißfallen hätte: diese
Mahlzeiten, die sich nach der Sonne richtetet!, dieser Lavendelduft in den
Schränken und Schubladen, diese spartanischen Stühle, alle diese Provinzmöbcl,
die sich so eng an die Wände schmiegten, als sei ihnen bange vor den Leuten.
Auch die Luft war ihr widerwärtig: mau konnte keine" Spaziergang machen,
ohne einen derben Duft von Wiesenheu und Feldblumen in seinem Haar und seinen
Kleidern mit heimzubringen, als sei man in ein Wagehaus eingesperrt gewesen.

Und dann -- Tante genannt zu werden, Tante Edele! Wie das klang!

Daran gewöhnte sie sich indessen mit der Zeit, aber im Anfang war ihr
Verhältnis zu Ricks aus diesem Grunde ein sehr kühles.

Ricks war das ganz einerlei. (Fortsetzung folgt.)




Litteratur.

Lehrbuch des Kirchenrechtes. Von Dr. Ad. Frcnitz. Göttinnen, Vnndenhoeck und
Ruprecht, 1887.

Das vorliegende Werk soll in erster Linie dem angehenden Juristen als zu¬
verlässiger Leiter bei seinen Studien dienen und Anregung zu weiten: und ein¬
dringenden! Arbeiten geben. Zu diesem Zwecke sind dem Texte, welcher die
betreffende Lehre in kurzer Uebersicht behandelt, annierkungsweise zahlreiche Spezial¬
uachweisungen beigefügt, ferner ist eine ziemlich umfangreiche Litteraturübersicht
vorangestellt. Aber auch Theologen, welche jetzt mehr als sonst in die Lage kommen,
sich über kirchenrechtliche Gegenstände unterrichten zu müssen, werden von dem
Kirchenrechte von Frantz Nutzen haben, besonders wenn sie, die gegebenen Andeu¬
tungen benutzend, tiefer in die Sache eindringen. Endlich werden auch Laien,
welche Interesse daran haben, sich auf dem Gebiete des Kirchenrechtes umzusehen,
die knappe und klare Darstellung mit Genuß und Vorteil lesen. Diesen allen soll
das genannte Werk bestens empfohlen sein.




Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig.
Verlag von Fr. Will). Grnnow in Leipzig. -- Druck von Carl Marquart in Leipzig.
Litteratur.

der Stimme, als handle es sich um eine Stadt im Innen, von Afrika, oder
much mit einem feierlichen Tone, als klinge die Weltgeschichte hindurch, ganz
so, wie sie Ninive oder Karthago gesagt haben würden. Keiner von ihnen
konnte Kjöbenhavn sagen, sodaß es eine Stadt wurde, die sich vom West¬
thor bis zur Zollbude erstreckte, zu beiden Seiten der Östergade und des
Kongens Nytorv. Und so war es mit allem, was sie sagten, und mit allem,
was sie thaten, war es ebenso.

Es gab nichts ans Lönbvrggaard, was ihr nicht mißfallen hätte: diese
Mahlzeiten, die sich nach der Sonne richtetet!, dieser Lavendelduft in den
Schränken und Schubladen, diese spartanischen Stühle, alle diese Provinzmöbcl,
die sich so eng an die Wände schmiegten, als sei ihnen bange vor den Leuten.
Auch die Luft war ihr widerwärtig: mau konnte keine» Spaziergang machen,
ohne einen derben Duft von Wiesenheu und Feldblumen in seinem Haar und seinen
Kleidern mit heimzubringen, als sei man in ein Wagehaus eingesperrt gewesen.

Und dann — Tante genannt zu werden, Tante Edele! Wie das klang!

Daran gewöhnte sie sich indessen mit der Zeit, aber im Anfang war ihr
Verhältnis zu Ricks aus diesem Grunde ein sehr kühles.

Ricks war das ganz einerlei. (Fortsetzung folgt.)




Litteratur.

Lehrbuch des Kirchenrechtes. Von Dr. Ad. Frcnitz. Göttinnen, Vnndenhoeck und
Ruprecht, 1887.

Das vorliegende Werk soll in erster Linie dem angehenden Juristen als zu¬
verlässiger Leiter bei seinen Studien dienen und Anregung zu weiten: und ein¬
dringenden! Arbeiten geben. Zu diesem Zwecke sind dem Texte, welcher die
betreffende Lehre in kurzer Uebersicht behandelt, annierkungsweise zahlreiche Spezial¬
uachweisungen beigefügt, ferner ist eine ziemlich umfangreiche Litteraturübersicht
vorangestellt. Aber auch Theologen, welche jetzt mehr als sonst in die Lage kommen,
sich über kirchenrechtliche Gegenstände unterrichten zu müssen, werden von dem
Kirchenrechte von Frantz Nutzen haben, besonders wenn sie, die gegebenen Andeu¬
tungen benutzend, tiefer in die Sache eindringen. Endlich werden auch Laien,
welche Interesse daran haben, sich auf dem Gebiete des Kirchenrechtes umzusehen,
die knappe und klare Darstellung mit Genuß und Vorteil lesen. Diesen allen soll
das genannte Werk bestens empfohlen sein.




Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig.
Verlag von Fr. Will). Grnnow in Leipzig. — Druck von Carl Marquart in Leipzig.
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[0160] Litteratur. der Stimme, als handle es sich um eine Stadt im Innen, von Afrika, oder much mit einem feierlichen Tone, als klinge die Weltgeschichte hindurch, ganz so, wie sie Ninive oder Karthago gesagt haben würden. Keiner von ihnen konnte Kjöbenhavn sagen, sodaß es eine Stadt wurde, die sich vom West¬ thor bis zur Zollbude erstreckte, zu beiden Seiten der Östergade und des Kongens Nytorv. Und so war es mit allem, was sie sagten, und mit allem, was sie thaten, war es ebenso. Es gab nichts ans Lönbvrggaard, was ihr nicht mißfallen hätte: diese Mahlzeiten, die sich nach der Sonne richtetet!, dieser Lavendelduft in den Schränken und Schubladen, diese spartanischen Stühle, alle diese Provinzmöbcl, die sich so eng an die Wände schmiegten, als sei ihnen bange vor den Leuten. Auch die Luft war ihr widerwärtig: mau konnte keine» Spaziergang machen, ohne einen derben Duft von Wiesenheu und Feldblumen in seinem Haar und seinen Kleidern mit heimzubringen, als sei man in ein Wagehaus eingesperrt gewesen. Und dann — Tante genannt zu werden, Tante Edele! Wie das klang! Daran gewöhnte sie sich indessen mit der Zeit, aber im Anfang war ihr Verhältnis zu Ricks aus diesem Grunde ein sehr kühles. Ricks war das ganz einerlei. (Fortsetzung folgt.) Litteratur. Lehrbuch des Kirchenrechtes. Von Dr. Ad. Frcnitz. Göttinnen, Vnndenhoeck und Ruprecht, 1887. Das vorliegende Werk soll in erster Linie dem angehenden Juristen als zu¬ verlässiger Leiter bei seinen Studien dienen und Anregung zu weiten: und ein¬ dringenden! Arbeiten geben. Zu diesem Zwecke sind dem Texte, welcher die betreffende Lehre in kurzer Uebersicht behandelt, annierkungsweise zahlreiche Spezial¬ uachweisungen beigefügt, ferner ist eine ziemlich umfangreiche Litteraturübersicht vorangestellt. Aber auch Theologen, welche jetzt mehr als sonst in die Lage kommen, sich über kirchenrechtliche Gegenstände unterrichten zu müssen, werden von dem Kirchenrechte von Frantz Nutzen haben, besonders wenn sie, die gegebenen Andeu¬ tungen benutzend, tiefer in die Sache eindringen. Endlich werden auch Laien, welche Interesse daran haben, sich auf dem Gebiete des Kirchenrechtes umzusehen, die knappe und klare Darstellung mit Genuß und Vorteil lesen. Diesen allen soll das genannte Werk bestens empfohlen sein. Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig. Verlag von Fr. Will). Grnnow in Leipzig. — Druck von Carl Marquart in Leipzig.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341847_202776/160>, abgerufen am 13.11.2024.