Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Viertes Quartal.Literatur. offenbar Fortschritte gemacht hat gegen den Standpunkt, den er in frühern Arbeiten Halbes und ganzes Recht. Von K. Chr. Planck. Mit einer Einleitung von Gubitz. Tübingen, Lauppsche Buchhandlung, 1885, Verschiedne zerstreute Aufsätze des leider mir zu früh verstorbnen Publizisten Die deutsche Wehrordnung, Heervrduunq und Mariueordnuug. Von W, L. 'SvIMS, Oder, und Korps-Auditeur. Berlin und Leipzig. I, Gutteutag (D, Collitt), 1886. Die Präzision und Bestimmtheit, durch welche sich gerade die deutschen Militär- Literatur. offenbar Fortschritte gemacht hat gegen den Standpunkt, den er in frühern Arbeiten Halbes und ganzes Recht. Von K. Chr. Planck. Mit einer Einleitung von Gubitz. Tübingen, Lauppsche Buchhandlung, 1885, Verschiedne zerstreute Aufsätze des leider mir zu früh verstorbnen Publizisten Die deutsche Wehrordnung, Heervrduunq und Mariueordnuug. Von W, L. 'SvIMS, Oder, und Korps-Auditeur. Berlin und Leipzig. I, Gutteutag (D, Collitt), 1886. Die Präzision und Bestimmtheit, durch welche sich gerade die deutschen Militär- <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0415" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/197149"/> <fw type="header" place="top"> Literatur.</fw><lb/> <p xml:id="ID_1365" prev="#ID_1364"> offenbar Fortschritte gemacht hat gegen den Standpunkt, den er in frühern Arbeiten<lb/> einnahm. Während er 1862 schrieb, daß Kant dnrch seine Lehre von Zeit und<lb/> Raum den induktiven Weg verlassen habe und zu einem subjektiven Idealismus<lb/> zurückgekommen sei, hat er jetzt i» der Abhandlung über „Gehirn und Seele" ge¬<lb/> zeigt, daß er an dem guten und richtigen Sinne der Kantschen Lehren nicht mehr<lb/> zweifelt, und dieselben auch mit einem empirischen Realismus für verträglich hält.<lb/> Vielleicht hat der Umstand, daß der Verfasser einmal zum Schiedsrichter in dieser<lb/> Frage angerufen wurde, diesen Fortschritt befördert. Aber von dem zweiten Hanpt-<lb/> teile der Kantischen Erfahrnngstheorie, von den erfassender, die Wahrnehmung be¬<lb/> stimmenden Funktionen des Verstandes, hat er sich noch nichts angeeignet, Em¬<lb/> pfindung, Wahruehimmg und Vorstellung sind für ihn die Anfange aller seelischen<lb/> Entwicklung, das logische Denken scheint ihm erst das höhere abstrakte Voll-<lb/> kommnere, welches sich auf der Grundlage der Sinnlichkeit zu entwickeln hat.<lb/> Von Kants Lehre, daß keine Wahrnehmung zustande kommt, ohne die Thätigkeit<lb/> der logischen Verstandesfnnktionen, weiß er nichts. Daher kehrt auch in dem Ka¬<lb/> pitel über die Messung psychischer Vorgänge der allgemeine Irrtum der Psycho-<lb/> Physiker wieder, daß sie die Intensität, Zeitdauer und Qualität Psychischer Vor¬<lb/> gänge zu messen glauben, während in der That nur reale Erscheinungen gemessen<lb/> werden, die als solche uns über das Wesen unsrer Seele garnichts verraten können.<lb/> Die Erklärungen gegen den Spiritismus mögen in unsrer Zeit bei vielen noch<lb/> eine gute Wirkung thun; bei eigentlich ernsthaften Denkern dürften sie über¬<lb/> flüssig sein.</p><lb/> </div> <div n="2"> <head> Halbes und ganzes Recht. Von K. Chr. Planck. Mit einer Einleitung von Gubitz.<lb/> Tübingen, Lauppsche Buchhandlung, 1885,</head><lb/> <p xml:id="ID_1366"> Verschiedne zerstreute Aufsätze des leider mir zu früh verstorbnen Publizisten<lb/> Planck sind von dem Herausgeber in verdienstvoller Weise gesammelt und unter<lb/> einheitliche Gesichtspunkte gebracht worden. Der Verfasser war tief von der Not<lb/> der Zeit durchdrungen; auf allen Gebieten des menschlichen Kulturlebens zeigten<lb/> sich ihm fühlbare Lücken, welche dahin führten, daß Unzufriedenheit sich mehr und<lb/> mehr breit machte. Die Aufsätze, welche diese Mängel unsers staatlichen und ge¬<lb/> sellschaftlichen Lebens beleuchten, hat der Herausgeber mit der Ueberschrift: „Das<lb/> halbe Recht" bezeichnet. Dem gegenüber geben Aufsätze uuter dem Titel: „Das<lb/> M>ze Recht" die Anschauungen wieder, von denen Planck hinsichtlich der Kultur<lb/> und des Rechts der Zukunft beherrscht wird. In den Gruudgednukeu decken sich<lb/> dieselben mit denen der neuen wirtschaftlichen Richtung, wenn sie auch in den<lb/> Einzelheiten abweichen. Von besonderm Interesse ist es, daß der Verfasser den<lb/> BcrufsgLnossenschaften eine große soziale Aufgabe zu eiuer Zeit einräumte, wo kaum<lb/> »och die Bezeichnung bekannt war.</p><lb/> </div> <div n="2"> <head> Die deutsche Wehrordnung, Heervrduunq und Mariueordnuug. Von W, L.<lb/> 'SvIMS, Oder, und Korps-Auditeur. Berlin und Leipzig. I, Gutteutag (D, Collitt), 1886.</head><lb/> <p xml:id="ID_1367" next="#ID_1368"> Die Präzision und Bestimmtheit, durch welche sich gerade die deutschen Militär-<lb/> Verhältnisse auszeichnen, bedingen eine Fülle von Einzelvvrschriften, die zur Aus¬<lb/> führung der Grundgesetze über die Verpflichtung zum Kriegsdienst ergangen sind.<lb/> Eine Uebersicht über diese zahlreichen einzelnen Normen zu erlangen, ist nicht leicht,<lb/> und doch ist bei der allgemeinen Wehrpflicht deren Kenntnis nicht bloß den aktiven<lb/> Militärs, sondern auch den Zivilbehörden und den zahlreichen zum Beurlanbten-,<lb/> Reserve- und Landwehrstande gehörigen Personen nützlich und nötig. Der Ver¬<lb/> fasser, durch seine amtliche Stellung mit den in Rede stehenden Verhältnissen</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0415]
Literatur.
offenbar Fortschritte gemacht hat gegen den Standpunkt, den er in frühern Arbeiten
einnahm. Während er 1862 schrieb, daß Kant dnrch seine Lehre von Zeit und
Raum den induktiven Weg verlassen habe und zu einem subjektiven Idealismus
zurückgekommen sei, hat er jetzt i» der Abhandlung über „Gehirn und Seele" ge¬
zeigt, daß er an dem guten und richtigen Sinne der Kantschen Lehren nicht mehr
zweifelt, und dieselben auch mit einem empirischen Realismus für verträglich hält.
Vielleicht hat der Umstand, daß der Verfasser einmal zum Schiedsrichter in dieser
Frage angerufen wurde, diesen Fortschritt befördert. Aber von dem zweiten Hanpt-
teile der Kantischen Erfahrnngstheorie, von den erfassender, die Wahrnehmung be¬
stimmenden Funktionen des Verstandes, hat er sich noch nichts angeeignet, Em¬
pfindung, Wahruehimmg und Vorstellung sind für ihn die Anfange aller seelischen
Entwicklung, das logische Denken scheint ihm erst das höhere abstrakte Voll-
kommnere, welches sich auf der Grundlage der Sinnlichkeit zu entwickeln hat.
Von Kants Lehre, daß keine Wahrnehmung zustande kommt, ohne die Thätigkeit
der logischen Verstandesfnnktionen, weiß er nichts. Daher kehrt auch in dem Ka¬
pitel über die Messung psychischer Vorgänge der allgemeine Irrtum der Psycho-
Physiker wieder, daß sie die Intensität, Zeitdauer und Qualität Psychischer Vor¬
gänge zu messen glauben, während in der That nur reale Erscheinungen gemessen
werden, die als solche uns über das Wesen unsrer Seele garnichts verraten können.
Die Erklärungen gegen den Spiritismus mögen in unsrer Zeit bei vielen noch
eine gute Wirkung thun; bei eigentlich ernsthaften Denkern dürften sie über¬
flüssig sein.
Halbes und ganzes Recht. Von K. Chr. Planck. Mit einer Einleitung von Gubitz.
Tübingen, Lauppsche Buchhandlung, 1885,
Verschiedne zerstreute Aufsätze des leider mir zu früh verstorbnen Publizisten
Planck sind von dem Herausgeber in verdienstvoller Weise gesammelt und unter
einheitliche Gesichtspunkte gebracht worden. Der Verfasser war tief von der Not
der Zeit durchdrungen; auf allen Gebieten des menschlichen Kulturlebens zeigten
sich ihm fühlbare Lücken, welche dahin führten, daß Unzufriedenheit sich mehr und
mehr breit machte. Die Aufsätze, welche diese Mängel unsers staatlichen und ge¬
sellschaftlichen Lebens beleuchten, hat der Herausgeber mit der Ueberschrift: „Das
halbe Recht" bezeichnet. Dem gegenüber geben Aufsätze uuter dem Titel: „Das
M>ze Recht" die Anschauungen wieder, von denen Planck hinsichtlich der Kultur
und des Rechts der Zukunft beherrscht wird. In den Gruudgednukeu decken sich
dieselben mit denen der neuen wirtschaftlichen Richtung, wenn sie auch in den
Einzelheiten abweichen. Von besonderm Interesse ist es, daß der Verfasser den
BcrufsgLnossenschaften eine große soziale Aufgabe zu eiuer Zeit einräumte, wo kaum
»och die Bezeichnung bekannt war.
Die deutsche Wehrordnung, Heervrduunq und Mariueordnuug. Von W, L.
'SvIMS, Oder, und Korps-Auditeur. Berlin und Leipzig. I, Gutteutag (D, Collitt), 1886.
Die Präzision und Bestimmtheit, durch welche sich gerade die deutschen Militär-
Verhältnisse auszeichnen, bedingen eine Fülle von Einzelvvrschriften, die zur Aus¬
führung der Grundgesetze über die Verpflichtung zum Kriegsdienst ergangen sind.
Eine Uebersicht über diese zahlreichen einzelnen Normen zu erlangen, ist nicht leicht,
und doch ist bei der allgemeinen Wehrpflicht deren Kenntnis nicht bloß den aktiven
Militärs, sondern auch den Zivilbehörden und den zahlreichen zum Beurlanbten-,
Reserve- und Landwehrstande gehörigen Personen nützlich und nötig. Der Ver¬
fasser, durch seine amtliche Stellung mit den in Rede stehenden Verhältnissen
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |