Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Zweites Quartal.Notizen. fand. Und dann hat er sich gegen Cota und gegen mich erkenntlich erweisen (Fortsetzung folgt.) Notizen. Die Alters- und Invalidenversicherung. Eine kürzlich unter diesem In alle" drei genannten Staaten ist der Beitritt der Arbeiter zu den ge¬ Die Alters- und Invalidenversicherung. Vorschlüge zu ihrer Verwirklichung, Von I)r. von Steiuverg-SkirbS, Generalarzt z. D. Grenzboten II. 1885. 20
Notizen. fand. Und dann hat er sich gegen Cota und gegen mich erkenntlich erweisen (Fortsetzung folgt.) Notizen. Die Alters- und Invalidenversicherung. Eine kürzlich unter diesem In alle» drei genannten Staaten ist der Beitritt der Arbeiter zu den ge¬ Die Alters- und Invalidenversicherung. Vorschlüge zu ihrer Verwirklichung, Von I)r. von Steiuverg-SkirbS, Generalarzt z. D. Grenzboten II. 1885. 20
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0158" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/195547"/> <fw type="header" place="top"> Notizen.</fw><lb/> <p xml:id="ID_551" prev="#ID_550"> fand. Und dann hat er sich gegen Cota und gegen mich erkenntlich erweisen<lb/> wollen, aber, Ihr wißt ja, man hatte ihn seiner ganzen Baarschaft beraubt. So<lb/> hat er verlegen dagestanden — er war noch halb betäubt —, und ich habe ihm<lb/> gesagt, er solle uns doch nicht für so habgierig halten, und habe ihm seine<lb/> Kleider abgestäubt — sie waren vom feinsten Tuch, sage ich Euch —, und<lb/> habe ihm seinen Federhut wieder zurecht gebogen und habe ein Flaeon wohl¬<lb/> riechender Essenz ihm über die Hände gegossen >— basta! Ich hätte ihn gern<lb/> nach Hause geleitet, wie ich ging und stand, üuvvoro! denn aus Liebe spränge<lb/> ich, Wenns sein müßte, in die Solfatarci! Aber er hat's nicht zugegeben, setzte<lb/> sie traurig hinzu, und so hat er dem Coka und nur die Hand gedrückt und ist<lb/> gegangen, und ich bin da neben der Ottomane niedergekniet und habe geweint,<lb/> nicht wie ein Mensch, Signor Antonio Maria, lacht mich aus, wie eine Löwin,<lb/> denke ich mir, wenn man ihr die Kleinen wegnahm, wie eine arme Löwin weinen<lb/> würde, wenn die Natur den Tieren nicht die Thränen versagt Hütte.</p><lb/> <p xml:id="ID_552"> (Fortsetzung folgt.)</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </div> <div n="1"> <head> Notizen.</head><lb/> <div n="2"> <head> Die Alters- und Invalidenversicherung.</head> <p xml:id="ID_553"> Eine kürzlich unter diesem<lb/> Titel erschienene Schrift^) giebt einen höchst beachtenswerten Beitrag zur Lösung<lb/> der sozialen Frage. Der Verfasser derselben geht davon aus, daß im deutschen<lb/> Reiche eine Reform der Armengesetzgebung notwendig sei; daher bedürfe es, wie<lb/> bereits in der an den Reichstag gerichteten kaiserlichen Botschaft vom 17. No¬<lb/> vember 1881 ausgesprochen sei, auch der Alters- und Invalidenversicherung. Diese<lb/> solle den jetzt zur Armenpflege verpflichteten Gemeinden des deutschen Reiches die<lb/> Sorge für alle Altersschwachen und Invaliden männlichen und weiblichen Geschlechts<lb/> abnehmen. Der Verfasser betrachtet nun die Grundsätze der Altersversicherung<lb/> der Arbeiter in England, Belgien und Frankreich. In England sorgt das allge¬<lb/> meine Armengesetz für Altersschwäche, die nichts erspart haben; Arbeiter aber, die<lb/> im Alter Von dreißig Jahren eine bestimmte Summe (ungefähr 423 Mark) an<lb/> die vom Staate garantirte Leibrentenkasse zahlen, erwerben im Alter von sechzig<lb/> Jahren den Anspruch auf eine jährliche lebenslängliche Rente von 210 Mark. Auch<lb/> in Belgien und Frankreich hat man im Jahre 1850 Gesetze über Allersversorgungs-<lb/> kasscn gegeben, welche den Zweck verfolgen, den Arbeitern durch Zahlung jähr¬<lb/> licher ziemlich geringer Beiträge den Erwerb einer Rente für das Alter möglich<lb/> zu machen.</p><lb/> <p xml:id="ID_554" next="#ID_555"> In alle» drei genannten Staaten ist der Beitritt der Arbeiter zu den ge¬<lb/> dachten Kassen freiwillig. Die ganze Einrichtung kommt daher nnr den besonders<lb/> gut gestellten und sparsamen Arbeitern zu gute. Indem sich der Verfasser unsrer<lb/> Schrift in der Hauptsache an die Grundsätze anschließt, die der Regierungsrat<lb/> Kretschmann in der Broschüre: „Die Altersversorgung der Arbeiter in Deutschland"</p><lb/> <note xml:id="FID_5" place="foot"> Die Alters- und Invalidenversicherung. Vorschlüge zu ihrer Verwirklichung,<lb/> Von I)r. von Steiuverg-SkirbS, Generalarzt z. D.</note><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> Grenzboten II. 1885. 20</fw><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0158]
Notizen.
fand. Und dann hat er sich gegen Cota und gegen mich erkenntlich erweisen
wollen, aber, Ihr wißt ja, man hatte ihn seiner ganzen Baarschaft beraubt. So
hat er verlegen dagestanden — er war noch halb betäubt —, und ich habe ihm
gesagt, er solle uns doch nicht für so habgierig halten, und habe ihm seine
Kleider abgestäubt — sie waren vom feinsten Tuch, sage ich Euch —, und
habe ihm seinen Federhut wieder zurecht gebogen und habe ein Flaeon wohl¬
riechender Essenz ihm über die Hände gegossen >— basta! Ich hätte ihn gern
nach Hause geleitet, wie ich ging und stand, üuvvoro! denn aus Liebe spränge
ich, Wenns sein müßte, in die Solfatarci! Aber er hat's nicht zugegeben, setzte
sie traurig hinzu, und so hat er dem Coka und nur die Hand gedrückt und ist
gegangen, und ich bin da neben der Ottomane niedergekniet und habe geweint,
nicht wie ein Mensch, Signor Antonio Maria, lacht mich aus, wie eine Löwin,
denke ich mir, wenn man ihr die Kleinen wegnahm, wie eine arme Löwin weinen
würde, wenn die Natur den Tieren nicht die Thränen versagt Hütte.
(Fortsetzung folgt.)
Notizen.
Die Alters- und Invalidenversicherung. Eine kürzlich unter diesem
Titel erschienene Schrift^) giebt einen höchst beachtenswerten Beitrag zur Lösung
der sozialen Frage. Der Verfasser derselben geht davon aus, daß im deutschen
Reiche eine Reform der Armengesetzgebung notwendig sei; daher bedürfe es, wie
bereits in der an den Reichstag gerichteten kaiserlichen Botschaft vom 17. No¬
vember 1881 ausgesprochen sei, auch der Alters- und Invalidenversicherung. Diese
solle den jetzt zur Armenpflege verpflichteten Gemeinden des deutschen Reiches die
Sorge für alle Altersschwachen und Invaliden männlichen und weiblichen Geschlechts
abnehmen. Der Verfasser betrachtet nun die Grundsätze der Altersversicherung
der Arbeiter in England, Belgien und Frankreich. In England sorgt das allge¬
meine Armengesetz für Altersschwäche, die nichts erspart haben; Arbeiter aber, die
im Alter Von dreißig Jahren eine bestimmte Summe (ungefähr 423 Mark) an
die vom Staate garantirte Leibrentenkasse zahlen, erwerben im Alter von sechzig
Jahren den Anspruch auf eine jährliche lebenslängliche Rente von 210 Mark. Auch
in Belgien und Frankreich hat man im Jahre 1850 Gesetze über Allersversorgungs-
kasscn gegeben, welche den Zweck verfolgen, den Arbeitern durch Zahlung jähr¬
licher ziemlich geringer Beiträge den Erwerb einer Rente für das Alter möglich
zu machen.
In alle» drei genannten Staaten ist der Beitritt der Arbeiter zu den ge¬
dachten Kassen freiwillig. Die ganze Einrichtung kommt daher nnr den besonders
gut gestellten und sparsamen Arbeitern zu gute. Indem sich der Verfasser unsrer
Schrift in der Hauptsache an die Grundsätze anschließt, die der Regierungsrat
Kretschmann in der Broschüre: „Die Altersversorgung der Arbeiter in Deutschland"
Die Alters- und Invalidenversicherung. Vorschlüge zu ihrer Verwirklichung,
Von I)r. von Steiuverg-SkirbS, Generalarzt z. D.
Grenzboten II. 1885. 20
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |