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Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Erstes Quartal.

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Lierlegcnde Sängetiere.

maligen Zusammensetzung des Reichstages, wenn er bis dahin noch am Leben
sein .sollte, leicht voraussagen. Daß ein Gesetz gegen Bestrebungen, welche
den Umsturz der ganzen bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung bezwecken,
nötig ist, sollte eigentlich jedem Nichtteilnchmcr an diesen Bestrebungen ohne
weitere Auseinandersetzung von selbst klar sein und kaun mit Grund auch von
einem Sozialisten nicht bestritten werden, welcher ohne Heuchelei zu behaupte"
vermag, daß seine Absichten nicht auf diesen Umsturz gerichtet seien. Der Staat
bedarf aber zu seiner und der Gesellschaft Erhaltung nicht nur eines Gesetzes,
welches diese Bestrebungen verbietet und Zuwiderhandlungen mit einfachen Ge¬
fängnis- oder Geldstrafen bedroht, sondern er muß die Anhänger solcher Be¬
strebungen dahin stellen, wo sie selbst ihren Platz suchen, nämlich außerhalb
seines Schutzes. Wer selbst zugiebt oder überwiese" wird, daß er mit alleu
Mittel" den Bestand der Staatsordnung vernichten will, welche ihm die Mög¬
lichkeit der ungefährdeten Existenz sichert, hat keinen Anspruch darauf, als poli¬
tische Partei dieses Staates betrachtet zu werde"; er ist ein geschworener Fel"d
dieses Staates, und zur Verewigung gegen einen solchen Feind ist jedes Mittel
erlaubt, welches notwendig ist, um seinen Angriff gegen den Staat oder dessen
Angehörige abzuwenden. Die Anarchisten sind solche Feinde, wie sie selbst nicht
bestreiten; sie erwarten bloß und ergreifen jede Gelegenheit, ihre Vernichtnngs-
plcine ins Werk zu setzen. Es erscheint deshalb notwendig, Maßregeln gegen
sie zu treffen, welche das Einschreiten gegen dieselben nicht hintanhalten, bis
ein Angriff erfolgt ist, sondern solchen Angriffen soweit möglich schon vorbeugen.
Wem also die Zugehörigkeit oder Verbindung mit der Anarchistenpnrtei nach¬
gewiesen wird, gegen den kann der Staat nicht warten, bis er ein Attentat,
zu dem er jeden Augenblick bereit ist, verübt hat, er muß ihn vielmehr sofort
und mit den äußersten Mitteln unschädlich machen, und zwar für immer. Die
Anarchisten setzen uus in deu Stand der Notwehr; "lachen wir von dem Rechte
der Notwehr Gebrauch, solange es nicht zu spät ist!




Eierlegende Säugetiere.

as Lebendiggebären für eine ausschließlich den Säugetieren zu¬
kommende Eigentümlichkeit zu halten, ist eine dem Laien geläufige
Vorstellung. Er hat Eier von Vögeln, Fischen, Eidechsen, Schmetter¬
linge", Spinnen, Schnecke", vielleicht sogar eines jener großen
denen der Vögel ähnlichen Eier desMrokodils gesehen, und aus
dieser Thatsache des Eierlegens so vieler ihm als Nichtsäugetiere bekannten


Lierlegcnde Sängetiere.

maligen Zusammensetzung des Reichstages, wenn er bis dahin noch am Leben
sein .sollte, leicht voraussagen. Daß ein Gesetz gegen Bestrebungen, welche
den Umsturz der ganzen bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung bezwecken,
nötig ist, sollte eigentlich jedem Nichtteilnchmcr an diesen Bestrebungen ohne
weitere Auseinandersetzung von selbst klar sein und kaun mit Grund auch von
einem Sozialisten nicht bestritten werden, welcher ohne Heuchelei zu behaupte»
vermag, daß seine Absichten nicht auf diesen Umsturz gerichtet seien. Der Staat
bedarf aber zu seiner und der Gesellschaft Erhaltung nicht nur eines Gesetzes,
welches diese Bestrebungen verbietet und Zuwiderhandlungen mit einfachen Ge¬
fängnis- oder Geldstrafen bedroht, sondern er muß die Anhänger solcher Be¬
strebungen dahin stellen, wo sie selbst ihren Platz suchen, nämlich außerhalb
seines Schutzes. Wer selbst zugiebt oder überwiese» wird, daß er mit alleu
Mittel» den Bestand der Staatsordnung vernichten will, welche ihm die Mög¬
lichkeit der ungefährdeten Existenz sichert, hat keinen Anspruch darauf, als poli¬
tische Partei dieses Staates betrachtet zu werde»; er ist ein geschworener Fel»d
dieses Staates, und zur Verewigung gegen einen solchen Feind ist jedes Mittel
erlaubt, welches notwendig ist, um seinen Angriff gegen den Staat oder dessen
Angehörige abzuwenden. Die Anarchisten sind solche Feinde, wie sie selbst nicht
bestreiten; sie erwarten bloß und ergreifen jede Gelegenheit, ihre Vernichtnngs-
plcine ins Werk zu setzen. Es erscheint deshalb notwendig, Maßregeln gegen
sie zu treffen, welche das Einschreiten gegen dieselben nicht hintanhalten, bis
ein Angriff erfolgt ist, sondern solchen Angriffen soweit möglich schon vorbeugen.
Wem also die Zugehörigkeit oder Verbindung mit der Anarchistenpnrtei nach¬
gewiesen wird, gegen den kann der Staat nicht warten, bis er ein Attentat,
zu dem er jeden Augenblick bereit ist, verübt hat, er muß ihn vielmehr sofort
und mit den äußersten Mitteln unschädlich machen, und zwar für immer. Die
Anarchisten setzen uus in deu Stand der Notwehr; »lachen wir von dem Rechte
der Notwehr Gebrauch, solange es nicht zu spät ist!




Eierlegende Säugetiere.

as Lebendiggebären für eine ausschließlich den Säugetieren zu¬
kommende Eigentümlichkeit zu halten, ist eine dem Laien geläufige
Vorstellung. Er hat Eier von Vögeln, Fischen, Eidechsen, Schmetter¬
linge», Spinnen, Schnecke», vielleicht sogar eines jener großen
denen der Vögel ähnlichen Eier desMrokodils gesehen, und aus
dieser Thatsache des Eierlegens so vieler ihm als Nichtsäugetiere bekannten


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[0185] Lierlegcnde Sängetiere. maligen Zusammensetzung des Reichstages, wenn er bis dahin noch am Leben sein .sollte, leicht voraussagen. Daß ein Gesetz gegen Bestrebungen, welche den Umsturz der ganzen bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung bezwecken, nötig ist, sollte eigentlich jedem Nichtteilnchmcr an diesen Bestrebungen ohne weitere Auseinandersetzung von selbst klar sein und kaun mit Grund auch von einem Sozialisten nicht bestritten werden, welcher ohne Heuchelei zu behaupte» vermag, daß seine Absichten nicht auf diesen Umsturz gerichtet seien. Der Staat bedarf aber zu seiner und der Gesellschaft Erhaltung nicht nur eines Gesetzes, welches diese Bestrebungen verbietet und Zuwiderhandlungen mit einfachen Ge¬ fängnis- oder Geldstrafen bedroht, sondern er muß die Anhänger solcher Be¬ strebungen dahin stellen, wo sie selbst ihren Platz suchen, nämlich außerhalb seines Schutzes. Wer selbst zugiebt oder überwiese» wird, daß er mit alleu Mittel» den Bestand der Staatsordnung vernichten will, welche ihm die Mög¬ lichkeit der ungefährdeten Existenz sichert, hat keinen Anspruch darauf, als poli¬ tische Partei dieses Staates betrachtet zu werde»; er ist ein geschworener Fel»d dieses Staates, und zur Verewigung gegen einen solchen Feind ist jedes Mittel erlaubt, welches notwendig ist, um seinen Angriff gegen den Staat oder dessen Angehörige abzuwenden. Die Anarchisten sind solche Feinde, wie sie selbst nicht bestreiten; sie erwarten bloß und ergreifen jede Gelegenheit, ihre Vernichtnngs- plcine ins Werk zu setzen. Es erscheint deshalb notwendig, Maßregeln gegen sie zu treffen, welche das Einschreiten gegen dieselben nicht hintanhalten, bis ein Angriff erfolgt ist, sondern solchen Angriffen soweit möglich schon vorbeugen. Wem also die Zugehörigkeit oder Verbindung mit der Anarchistenpnrtei nach¬ gewiesen wird, gegen den kann der Staat nicht warten, bis er ein Attentat, zu dem er jeden Augenblick bereit ist, verübt hat, er muß ihn vielmehr sofort und mit den äußersten Mitteln unschädlich machen, und zwar für immer. Die Anarchisten setzen uus in deu Stand der Notwehr; »lachen wir von dem Rechte der Notwehr Gebrauch, solange es nicht zu spät ist! Eierlegende Säugetiere. as Lebendiggebären für eine ausschließlich den Säugetieren zu¬ kommende Eigentümlichkeit zu halten, ist eine dem Laien geläufige Vorstellung. Er hat Eier von Vögeln, Fischen, Eidechsen, Schmetter¬ linge», Spinnen, Schnecke», vielleicht sogar eines jener großen denen der Vögel ähnlichen Eier desMrokodils gesehen, und aus dieser Thatsache des Eierlegens so vieler ihm als Nichtsäugetiere bekannten

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Erstes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341841_194675/185>, abgerufen am 12.11.2024.