Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Erstes Quartal.Literatur. für das Innere Afrikas ausrüsten. Nach ihrer Lage ist die Stadt sicher, unter Literatur. Der Aktieugesetzentwurf. BetmchtuucM und Vorschläge von Dr. Wiener, Neichs- gerichtsmt. Leipzig, Veit und Cuno., 1884. 132 S. Zum neuen Aktiengesetz. Von Ur. O. Biihr. (Sepamtabdruck ans Iherings Jahr¬ büchern XXI. N. F. IX> Jcnn, Gustav Fischer, 1884. 41 S. Gegenüber dem Jndiauergeheul der Börseupresse, dem sich leider eine große Literatur. für das Innere Afrikas ausrüsten. Nach ihrer Lage ist die Stadt sicher, unter Literatur. Der Aktieugesetzentwurf. BetmchtuucM und Vorschläge von Dr. Wiener, Neichs- gerichtsmt. Leipzig, Veit und Cuno., 1884. 132 S. Zum neuen Aktiengesetz. Von Ur. O. Biihr. (Sepamtabdruck ans Iherings Jahr¬ büchern XXI. N. F. IX> Jcnn, Gustav Fischer, 1884. 41 S. Gegenüber dem Jndiauergeheul der Börseupresse, dem sich leider eine große <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0487" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/155370"/> <fw type="header" place="top"> Literatur.</fw><lb/> <p xml:id="ID_1961" prev="#ID_1960"> für das Innere Afrikas ausrüsten. Nach ihrer Lage ist die Stadt sicher, unter<lb/> allen Umständen kommerzielle Bedeutung zu behalten. Sie ist das große Thor,<lb/> durch welches aller Verkehr Jnnerafrikcis, soweit es zum Stromgebiete des Nil<lb/> gehört, nach Ägypten und Europa Passiren muß. Unaufhörlich gehen von hier<lb/> Karawanen, beladen mit seltsam geformten Ballen, Straußenfedern, Häute, Droguen,<lb/> Kupfer, Ebenholz und Elfenbein, nach der großen nubischen Wüste und nach Snakin<lb/> ab, und die Geschäfte, die hier in Getreide und Harzen abgeschlossen werden, be¬<lb/> kunden einen Wohlstand, der uoch beträchtlicher Steigerung fähig wäre, und bei<lb/> dem man nicht begreift, wie Gladstone dazu gekommen ist, ihn leichten Herzens<lb/> dem Mahdi ans Gnade und Ungnade ausliefern zu wollen.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </div> <div n="1"> <head> Literatur.</head><lb/> <div n="2"> <head> <list> <item> Der Aktieugesetzentwurf. BetmchtuucM und Vorschläge von Dr. Wiener, Neichs-<lb/> gerichtsmt. Leipzig, Veit und Cuno., 1884. 132 S.</item> <item> Zum neuen Aktiengesetz. Von Ur. O. Biihr. (Sepamtabdruck ans Iherings Jahr¬<lb/> büchern XXI. N. F. IX> Jcnn, Gustav Fischer, 1884. 41 S.</item> </list> </head><lb/> <p xml:id="ID_1962" next="#ID_1963"> Gegenüber dem Jndiauergeheul der Börseupresse, dem sich leider eine große<lb/> Anzahl frondirender preußischer Handelskammern und Großkanflente angeschlossen<lb/> haben, deuen die Unbefangenheit in dem allgemeinen Strom der Anschauungen,<lb/> welche durch die Börse beeinflußt werden, verloren gegangen ist — gegenüber den<lb/> in blinder Wut geschleuderten Angriffen werden die beiden erwähnten sachlichen<lb/> Kritiken einen bleibenden Wert beanspruchen dürfen, wie es nicht anders bei den<lb/> angesehenen und in dem Aktienrecht bewährten Verfassern zu erwarten steht. Die<lb/> Grenzboten haben bereits die Delbrücksche Kritik oder vielmehr das Pamphlet des<lb/> Geh. Kommerzienrath Delbrück gebührend zurückgewiesen, dessen Hauvtschwerpuukt<lb/> — das wichtigste Argument der Gegner — darin liegt, daß den Verfassern des<lb/> Entwurfs die Kenntnis des praktischen Lebens gefehlt habe. Einen solchen Vorwurf<lb/> werden sie jedenfalls gegen die Verfasser der vorliegenden Kritiken nicht erheben<lb/> können. Wiener war während der großen Gründungszeit in Berlin einer der<lb/> beschäftigtsten Anwälte und Notare und hatte sowohl ans dieser Periode als in<lb/> seiner spätern Thätigkeit beim Reichsoberhnndelsgericht und Reichsgericht die beste<lb/> Gelegenheit, das Aktienwesen in seiner ganzen Nacktheit zu erkennen. Nicht minder<lb/> hat Bähr in seiner Eigenschaft als Mitglied verschiedener obersten Gerichte und<lb/> Parlamente eine reiche Erfahrung sammeln können, die jedenfalls die Praxis von<lb/> Aufsichtsräten und Gründern überwiegt. Beide Kritiken erkennen den Standpunkt<lb/> des Entwurfs als einen durchaus berechtigten an und übertreffen denselben sogar<lb/> in ihren strengern Vorschlägen. Hauptsächlich sind ihre Ausstellungen gegen den<lb/> Entwurf juristischer Art und viele von solcher Bedeutung, daß der Gesetzgeber<lb/> nur dankbar anerkennen kann, wenn ihm von so bewährter Seite Hilfe gebracht<lb/> wird. Wirtschaftlich interessant ist es, daß Wiener die Prospekttheorie, wie bisher,<lb/> vertritt, die Leitung der konstituirendeu Generalversammlung für zweckwidrig er¬<lb/> achtet und gegen die Zulassung einer Unterpari-Emissicm spricht. Ju Bahrs Kritik</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0487]
Literatur.
für das Innere Afrikas ausrüsten. Nach ihrer Lage ist die Stadt sicher, unter
allen Umständen kommerzielle Bedeutung zu behalten. Sie ist das große Thor,
durch welches aller Verkehr Jnnerafrikcis, soweit es zum Stromgebiete des Nil
gehört, nach Ägypten und Europa Passiren muß. Unaufhörlich gehen von hier
Karawanen, beladen mit seltsam geformten Ballen, Straußenfedern, Häute, Droguen,
Kupfer, Ebenholz und Elfenbein, nach der großen nubischen Wüste und nach Snakin
ab, und die Geschäfte, die hier in Getreide und Harzen abgeschlossen werden, be¬
kunden einen Wohlstand, der uoch beträchtlicher Steigerung fähig wäre, und bei
dem man nicht begreift, wie Gladstone dazu gekommen ist, ihn leichten Herzens
dem Mahdi ans Gnade und Ungnade ausliefern zu wollen.
Literatur.
Der Aktieugesetzentwurf. BetmchtuucM und Vorschläge von Dr. Wiener, Neichs-
gerichtsmt. Leipzig, Veit und Cuno., 1884. 132 S.
Zum neuen Aktiengesetz. Von Ur. O. Biihr. (Sepamtabdruck ans Iherings Jahr¬
büchern XXI. N. F. IX> Jcnn, Gustav Fischer, 1884. 41 S.
Gegenüber dem Jndiauergeheul der Börseupresse, dem sich leider eine große
Anzahl frondirender preußischer Handelskammern und Großkanflente angeschlossen
haben, deuen die Unbefangenheit in dem allgemeinen Strom der Anschauungen,
welche durch die Börse beeinflußt werden, verloren gegangen ist — gegenüber den
in blinder Wut geschleuderten Angriffen werden die beiden erwähnten sachlichen
Kritiken einen bleibenden Wert beanspruchen dürfen, wie es nicht anders bei den
angesehenen und in dem Aktienrecht bewährten Verfassern zu erwarten steht. Die
Grenzboten haben bereits die Delbrücksche Kritik oder vielmehr das Pamphlet des
Geh. Kommerzienrath Delbrück gebührend zurückgewiesen, dessen Hauvtschwerpuukt
— das wichtigste Argument der Gegner — darin liegt, daß den Verfassern des
Entwurfs die Kenntnis des praktischen Lebens gefehlt habe. Einen solchen Vorwurf
werden sie jedenfalls gegen die Verfasser der vorliegenden Kritiken nicht erheben
können. Wiener war während der großen Gründungszeit in Berlin einer der
beschäftigtsten Anwälte und Notare und hatte sowohl ans dieser Periode als in
seiner spätern Thätigkeit beim Reichsoberhnndelsgericht und Reichsgericht die beste
Gelegenheit, das Aktienwesen in seiner ganzen Nacktheit zu erkennen. Nicht minder
hat Bähr in seiner Eigenschaft als Mitglied verschiedener obersten Gerichte und
Parlamente eine reiche Erfahrung sammeln können, die jedenfalls die Praxis von
Aufsichtsräten und Gründern überwiegt. Beide Kritiken erkennen den Standpunkt
des Entwurfs als einen durchaus berechtigten an und übertreffen denselben sogar
in ihren strengern Vorschlägen. Hauptsächlich sind ihre Ausstellungen gegen den
Entwurf juristischer Art und viele von solcher Bedeutung, daß der Gesetzgeber
nur dankbar anerkennen kann, wenn ihm von so bewährter Seite Hilfe gebracht
wird. Wirtschaftlich interessant ist es, daß Wiener die Prospekttheorie, wie bisher,
vertritt, die Leitung der konstituirendeu Generalversammlung für zweckwidrig er¬
achtet und gegen die Zulassung einer Unterpari-Emissicm spricht. Ju Bahrs Kritik
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