Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Erstes Quartal.Das Arbeiterversicherungs - Gesetz. el der ersten Lesung des Socialistengesetzes, an 17. September Der Plan geht in seineu Hauptzügen auf die Errichtung einer Reichsveo "imizbotk" I. 1881. "5
Das Arbeiterversicherungs - Gesetz. el der ersten Lesung des Socialistengesetzes, an 17. September Der Plan geht in seineu Hauptzügen auf die Errichtung einer Reichsveo «imizbotk» I. 1881. "5
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[Abbildung]
Das Arbeiterversicherungs - Gesetz.
el der ersten Lesung des Socialistengesetzes, an 17. September
1878, erklärte der Reichskanzler, er sei entschlossen, seine frühern
Bestrebungen zur Verbesserung des Looses der Arbeiter, wegen
deren man ihn vonfortschrittlicher Seite getadelt, sobald er Zeit
und Möglichkeit dazu habe und seine Ressortverhältnisse das er¬
laubten, fortzusetzen und rechne sich das zur Ehre. Drei Wochen später bemerkte er,
daß er positive Vorschläge in dieser Richtung zu fördern gedenke und selbst vor dem
Anspruch auf Staatshilfe nicht zurückschrecken werde. Jetzt ist mit dem EntWurfe
eines Arbeiterversicherungs-Gesetzes, der dein Bundesrathe zugegangen ist, um
später dem Reichstage vorgelegt zu werden, dieser Weg betreten worden.
Der Plan geht in seineu Hauptzügen auf die Errichtung einer Reichsveo
sicherungsanstalt in Berlin, bei welcher alle in Bergwerken, Salinen, Anfbcreitungs-
cmstnlten, Brüche», Hüttenwerken. Werften, Bauhöfen und Fabriken beschäftigten
Arbeiter und Betriebsbeamte, deren jährliches Einkommen 2000 Mark nicht
übersteigt, versichert werden sollen. Ihre Organisation und Verwaltung soll
durch ein vom Kaiser mit Zustimmung des Bundesraths zu erlassendes Reglement
bestimmt, die Tarife und Versicherungsbedingungen sollen durch den letzter»
festgestellt werden. Gegenstand der Versicherung ist der Ersatz des Schadens,
welcher durch eine körperliche Verletzung, die den von ihr betroffnen für länger
als vier Wochen erwerbungsnnfähig macht, oder dnrch Tödtung desselben ent¬
steht. Der Ersatz soll bei Verletzungen in Zahlung der Kosten sür die Heilung
und eiuer Rente für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit bestehen, die bei voll¬
ständiger Erwerbsunfähigkeit K0^,. bei nur theilweise eingetretuer 25 bis 50
«imizbotk» I. 1881. "5
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