Die Grenzboten. Jg. 33, 1874, I. Semester. I. Band.land hervorzurufen, ist jedesmal eine Fülle aä Iwo verfaßter gelehrter oder doch Mit Ur. 14 beginnt diese Zeitschrift ein neues Quartal, welches Verantwortlicher Redakteur: v">. Haus Blum. Verlaa, von F. L. Herbig. -- Druck von Hiithel " Segler in Leipzig. land hervorzurufen, ist jedesmal eine Fülle aä Iwo verfaßter gelehrter oder doch Mit Ur. 14 beginnt diese Zeitschrift ein neues Quartal, welches Verantwortlicher Redakteur: v»>. Haus Blum. Verlaa, von F. L. Herbig. — Druck von Hiithel » Segler in Leipzig. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0486" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/131130"/> <p xml:id="ID_1369" prev="#ID_1368"> land hervorzurufen, ist jedesmal eine Fülle aä Iwo verfaßter gelehrter oder doch<lb/> sachverständiger Schriften dem Publikum und den Gesetzgebern geboten worden.<lb/> Natürlich kann von dieser im Drange des Momentes hervorgerufenen Literatur,<lb/> nicht Alles Bedeutung und bleibenden Werth beanspruchen. Aber andrerseits<lb/> ist doch auch sehr viel Bedeutendes in den jüngsten Jahren aus dem Anlasse<lb/> geschrieben worden, daß die Stimme deutscher Gelehrsamkeit bei Abfassung der<lb/> Gesetze Beachtung finden möge. Wir erinnern nur an die Literatur, welche<lb/> das deutsche Strafgesetzbuch, die Absicht einer Patentgesetzgebung für Deutsch¬<lb/> land, das Urhebergesetz, das Haftpflichtgesetz, die Aufhebung der Schuldhaft<lb/> und Lohnbeschlagnahme und vor allem die Versuche einer Codification des<lb/> deutschen Civil- und Strafprocesses hervorgerufen haben. Auch der vorliegenden<lb/> Schrift kommt ein weit höhrer als ein ephemerer Werth zu. Die Hauvtge-<lb/> stchtspunkte und Principien, welche bei dem Erlasse des deutschen Preßgesetzes<lb/> in Frage kommen konnten, find in der vorliegenden kleinen Schrift erschöpfend,<lb/> und sehr klar und faßlich dargelegt; der theoretische Standpunkt des Ver¬<lb/> fassers ist dabei ein durch und durch gesunder, gemäßigter und doch aufrichtig<lb/> liberaler. Wie in den Thesen einer Dissertation stellt der Verfasser am Schlüsse<lb/> seines Werkchens den „Grundgedanken seiner Vorschläge" in folgende<lb/> Anforderungen an das neue Preßgesetz zusammen: es soll den Anforderungen<lb/> der Gerechtigkeit genügen, ohne von den unmoralischen Pressionsmitteln des<lb/> alten Jnquisitionsprocesses Gebrauch zu machen, ohne dem Principe der<lb/> Preßfreiheit die Achtung zu versagen, die es im modernen Staate mit Recht<lb/> erheischen kann und soll, ohne endlich die Fundämentalprincipien der Straf¬<lb/> justiz zu verläugnen, daß stets nur der Schuldige, und daß er nur nach dem<lb/> eigentlichen Umfang und Inhalt seines Verschuldens bestraft werden dürfe.<lb/> Selbstverständlich kleiden sich die eigentlich legislatorischen Vorschläge des Ver¬<lb/> fassers keineswegs blos in diese negative Form, und es ist höchst interessant,<lb/> sie und ihre Motivirung einerseits mit dem reichen historischen, juristischen<lb/> und internationalen Gesetzgebungs-Material, das der Verfasser mittheilt, andrer¬<lb/> seits mit dem Reichspreßgesetzentwurf und seinen Motiven, endlich mit dem<lb/> Commissionsentwurf und dessen Motivirung zu vergleichen. Für eine etwaige<lb/> zweite Auflage möchten wir den Verfasser nur bitten, einmal die Vorrede<lb/> Chassan's zu seinem unsterblichen Werke über die Preßvergehen eingehender zu<lb/> würdigen, da sie die gegnerischen Ansichten wohl am klarsten und genialsten zur<lb/> Geltung bringt, und zweitens in der „historischen Einleitung" bezw. in dem<lb/> Kapitel „Polizeiliche Bestimmungen" die höchst merkwürdigen Gesetze und<lb/> Verordnungen der deutschen Kaiser mitzutheilen, die namentlich indireet für<lb/> die Entwickelung und Concentrirung des deutschen Preßgewerbes und Buch¬<lb/><note type="byline"> B.</note> handels von eminenter Wichtigkeit waren. </p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div> <floatingText> <body> <div type="advertisement"> <p> Mit Ur. 14 beginnt diese Zeitschrift ein neues Quartal, welches<lb/> durch alle Buchhandlungen und Postämter des In- und Auslandes<lb/> zu beziehen ist.<lb/> Privatpersonen, gesellige Vereine, Lesegesellschaften,<lb/> Kaffeehäuser und Conditoreien werden um gefällige'Berücksichtigung<lb/> derselben freundlichst gebeten.<lb/> Leipzig, im März 1874.Die Berlagshandlung.</p> </div> </body> </floatingText> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <note type="byline"> Verantwortlicher Redakteur: v»>. Haus Blum.<lb/> Verlaa, von F. L. Herbig. — Druck von Hiithel » Segler in Leipzig.</note><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [0486]
land hervorzurufen, ist jedesmal eine Fülle aä Iwo verfaßter gelehrter oder doch
sachverständiger Schriften dem Publikum und den Gesetzgebern geboten worden.
Natürlich kann von dieser im Drange des Momentes hervorgerufenen Literatur,
nicht Alles Bedeutung und bleibenden Werth beanspruchen. Aber andrerseits
ist doch auch sehr viel Bedeutendes in den jüngsten Jahren aus dem Anlasse
geschrieben worden, daß die Stimme deutscher Gelehrsamkeit bei Abfassung der
Gesetze Beachtung finden möge. Wir erinnern nur an die Literatur, welche
das deutsche Strafgesetzbuch, die Absicht einer Patentgesetzgebung für Deutsch¬
land, das Urhebergesetz, das Haftpflichtgesetz, die Aufhebung der Schuldhaft
und Lohnbeschlagnahme und vor allem die Versuche einer Codification des
deutschen Civil- und Strafprocesses hervorgerufen haben. Auch der vorliegenden
Schrift kommt ein weit höhrer als ein ephemerer Werth zu. Die Hauvtge-
stchtspunkte und Principien, welche bei dem Erlasse des deutschen Preßgesetzes
in Frage kommen konnten, find in der vorliegenden kleinen Schrift erschöpfend,
und sehr klar und faßlich dargelegt; der theoretische Standpunkt des Ver¬
fassers ist dabei ein durch und durch gesunder, gemäßigter und doch aufrichtig
liberaler. Wie in den Thesen einer Dissertation stellt der Verfasser am Schlüsse
seines Werkchens den „Grundgedanken seiner Vorschläge" in folgende
Anforderungen an das neue Preßgesetz zusammen: es soll den Anforderungen
der Gerechtigkeit genügen, ohne von den unmoralischen Pressionsmitteln des
alten Jnquisitionsprocesses Gebrauch zu machen, ohne dem Principe der
Preßfreiheit die Achtung zu versagen, die es im modernen Staate mit Recht
erheischen kann und soll, ohne endlich die Fundämentalprincipien der Straf¬
justiz zu verläugnen, daß stets nur der Schuldige, und daß er nur nach dem
eigentlichen Umfang und Inhalt seines Verschuldens bestraft werden dürfe.
Selbstverständlich kleiden sich die eigentlich legislatorischen Vorschläge des Ver¬
fassers keineswegs blos in diese negative Form, und es ist höchst interessant,
sie und ihre Motivirung einerseits mit dem reichen historischen, juristischen
und internationalen Gesetzgebungs-Material, das der Verfasser mittheilt, andrer¬
seits mit dem Reichspreßgesetzentwurf und seinen Motiven, endlich mit dem
Commissionsentwurf und dessen Motivirung zu vergleichen. Für eine etwaige
zweite Auflage möchten wir den Verfasser nur bitten, einmal die Vorrede
Chassan's zu seinem unsterblichen Werke über die Preßvergehen eingehender zu
würdigen, da sie die gegnerischen Ansichten wohl am klarsten und genialsten zur
Geltung bringt, und zweitens in der „historischen Einleitung" bezw. in dem
Kapitel „Polizeiliche Bestimmungen" die höchst merkwürdigen Gesetze und
Verordnungen der deutschen Kaiser mitzutheilen, die namentlich indireet für
die Entwickelung und Concentrirung des deutschen Preßgewerbes und Buch¬
B. handels von eminenter Wichtigkeit waren.
Mit Ur. 14 beginnt diese Zeitschrift ein neues Quartal, welches
durch alle Buchhandlungen und Postämter des In- und Auslandes
zu beziehen ist.
Privatpersonen, gesellige Vereine, Lesegesellschaften,
Kaffeehäuser und Conditoreien werden um gefällige'Berücksichtigung
derselben freundlichst gebeten.
Leipzig, im März 1874.Die Berlagshandlung.
Verantwortlicher Redakteur: v»>. Haus Blum.
Verlaa, von F. L. Herbig. — Druck von Hiithel » Segler in Leipzig.
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |