gewiesen worden, indirect zum Theil durch die öffentlichen Aufrufe von Mit¬ gliedern eben jener früheren Verwaltungsperiode. Mag man künftig nun die Centralcasse --- im Widerspruch mit ihrem Charakter als Durchgangscasse -- mit einem Reservefond belasten oder nicht, über eins wenigstens sollte man sich nicht täuschen: falls jemals wieder ein Conflict wie der vom Jahre 1864 ausbricht, so bietet ein starker Reservefond keinen Vortheil für die Stiftung, sondern einen entschiedenen Nachtheil. Er ist in solchem Falle nur eine Ge¬ fahr mehr. Und zwar einfach, weil er der in Zeiten solchen Meinungszwie- spalts ohnehin nur allzu laut redenden Prozessirneigung Vorschub leistet. Es fehlte wahrlich wenig genug, so hätte jener in Weimar angesammelte Reserve¬ fond damals die Mittel hergegeben, um die Stiftung in einen Prozeß gegen die sächsische Regierung zu stürzen. Aber auch, ohne daß er zu solchem Schritte führte, hat der Reservefond sich damals, bei Licht gesehen, als Hemm¬ schuh erwiesen. Nichts als der Reservefond stand im Wege, daß die Ueber- stürzungssehler der Generalversammlung vom Herbst 1864 nicht noch im selben Jahre gut gemacht wurden und zwar bevor sich das sächsische Cultus¬ ministerium in die Angelegenheit zu mischen brauchte. Nur der Reservefond war daran Schuld, daß. obgleich der Verwaltungsrath nicht mehr complet war. der Vorort Weimar noch 6 Monate weiter amtirte, ohne allen Zweck und Nutzen, denn selbst ein Umstimmen der Rechtsanschauungen des sächsischen Cultusministeriums hätte die Versöhnung im Schooße der Stiftung nicht wieder hergestellt; wohl aber zum Schaden dieser Stiftung selbst, die einst in so hohem Grade sich der allgemeinen Theilnahme und Förderung erfreute.
Wir sagen also: die Stiftung bedarf keiner Kriegscasfe und wenn sie, wie jetzt, in sich selber einig ist, so werden Conflicte mit der sächsischen Re¬ gierung ohnehin zur Undenkbarkeit.
Wir hoffen daher, daß die Bestätigung der neuen Statuten ohne Be¬ denken erfolgen wird und wünschen, daß dadurch auch nach dieser Seite die --o -- letzte Verstimmung beseitigt werden möge.
ProKesch^Mer über den griechischen Befreiungskrieg.
Geschichte des Abfalls der Griechen vom türkischen Reiche im 1.1821 und der Gründung des hellenischen Königreichs. Aus diplomatischem Standpunkte von Anton Frei- herrn von Prokesch-Osten. Fünf Bände (Wien 1867, Carl Gerolds Sohn).
Das Buch des k. k. Jnternuntius Freiherrn v. Prokesch-Osten über die griechische Erhebung und die Constituirung des hellenischen Königreichs ist *
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gewiesen worden, indirect zum Theil durch die öffentlichen Aufrufe von Mit¬ gliedern eben jener früheren Verwaltungsperiode. Mag man künftig nun die Centralcasse —- im Widerspruch mit ihrem Charakter als Durchgangscasse — mit einem Reservefond belasten oder nicht, über eins wenigstens sollte man sich nicht täuschen: falls jemals wieder ein Conflict wie der vom Jahre 1864 ausbricht, so bietet ein starker Reservefond keinen Vortheil für die Stiftung, sondern einen entschiedenen Nachtheil. Er ist in solchem Falle nur eine Ge¬ fahr mehr. Und zwar einfach, weil er der in Zeiten solchen Meinungszwie- spalts ohnehin nur allzu laut redenden Prozessirneigung Vorschub leistet. Es fehlte wahrlich wenig genug, so hätte jener in Weimar angesammelte Reserve¬ fond damals die Mittel hergegeben, um die Stiftung in einen Prozeß gegen die sächsische Regierung zu stürzen. Aber auch, ohne daß er zu solchem Schritte führte, hat der Reservefond sich damals, bei Licht gesehen, als Hemm¬ schuh erwiesen. Nichts als der Reservefond stand im Wege, daß die Ueber- stürzungssehler der Generalversammlung vom Herbst 1864 nicht noch im selben Jahre gut gemacht wurden und zwar bevor sich das sächsische Cultus¬ ministerium in die Angelegenheit zu mischen brauchte. Nur der Reservefond war daran Schuld, daß. obgleich der Verwaltungsrath nicht mehr complet war. der Vorort Weimar noch 6 Monate weiter amtirte, ohne allen Zweck und Nutzen, denn selbst ein Umstimmen der Rechtsanschauungen des sächsischen Cultusministeriums hätte die Versöhnung im Schooße der Stiftung nicht wieder hergestellt; wohl aber zum Schaden dieser Stiftung selbst, die einst in so hohem Grade sich der allgemeinen Theilnahme und Förderung erfreute.
Wir sagen also: die Stiftung bedarf keiner Kriegscasfe und wenn sie, wie jetzt, in sich selber einig ist, so werden Conflicte mit der sächsischen Re¬ gierung ohnehin zur Undenkbarkeit.
Wir hoffen daher, daß die Bestätigung der neuen Statuten ohne Be¬ denken erfolgen wird und wünschen, daß dadurch auch nach dieser Seite die —o — letzte Verstimmung beseitigt werden möge.
ProKesch^Mer über den griechischen Befreiungskrieg.
Geschichte des Abfalls der Griechen vom türkischen Reiche im 1.1821 und der Gründung des hellenischen Königreichs. Aus diplomatischem Standpunkte von Anton Frei- herrn von Prokesch-Osten. Fünf Bände (Wien 1867, Carl Gerolds Sohn).
Das Buch des k. k. Jnternuntius Freiherrn v. Prokesch-Osten über die griechische Erhebung und die Constituirung des hellenischen Königreichs ist *
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gewiesen worden, indirect zum Theil durch die öffentlichen Aufrufe von Mit¬
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Centralcasse —- im Widerspruch mit ihrem Charakter als Durchgangscasse —
mit einem Reservefond belasten oder nicht, über eins wenigstens sollte man
sich nicht täuschen: falls jemals wieder ein Conflict wie der vom Jahre 1864
ausbricht, so bietet ein starker Reservefond keinen Vortheil für die Stiftung,
sondern einen entschiedenen Nachtheil. Er ist in solchem Falle nur eine Ge¬
fahr mehr. Und zwar einfach, weil er der in Zeiten solchen Meinungszwie-
spalts ohnehin nur allzu laut redenden Prozessirneigung Vorschub leistet. Es
fehlte wahrlich wenig genug, so hätte jener in Weimar angesammelte Reserve¬
fond damals die Mittel hergegeben, um die Stiftung in einen Prozeß gegen
die sächsische Regierung zu stürzen. Aber auch, ohne daß er zu solchem
Schritte führte, hat der Reservefond sich damals, bei Licht gesehen, als Hemm¬
schuh erwiesen. Nichts als der Reservefond stand im Wege, daß die Ueber-
stürzungssehler der Generalversammlung vom Herbst 1864 nicht noch im
selben Jahre gut gemacht wurden und zwar bevor sich das sächsische Cultus¬
ministerium in die Angelegenheit zu mischen brauchte. Nur der Reservefond
war daran Schuld, daß. obgleich der Verwaltungsrath nicht mehr complet
war. der Vorort Weimar noch 6 Monate weiter amtirte, ohne allen Zweck
und Nutzen, denn selbst ein Umstimmen der Rechtsanschauungen des sächsischen
Cultusministeriums hätte die Versöhnung im Schooße der Stiftung nicht
wieder hergestellt; wohl aber zum Schaden dieser Stiftung selbst, die einst in
so hohem Grade sich der allgemeinen Theilnahme und Förderung erfreute.
Wir sagen also: die Stiftung bedarf keiner Kriegscasfe und wenn sie,
wie jetzt, in sich selber einig ist, so werden Conflicte mit der sächsischen Re¬
gierung ohnehin zur Undenkbarkeit.
Wir hoffen daher, daß die Bestätigung der neuen Statuten ohne Be¬
denken erfolgen wird und wünschen, daß dadurch auch nach dieser Seite die
—o — letzte Verstimmung beseitigt werden möge.
ProKesch^Mer über den griechischen Befreiungskrieg.
Geschichte des Abfalls der Griechen vom türkischen Reiche im 1.1821 und der Gründung
des hellenischen Königreichs. Aus diplomatischem Standpunkte von Anton Frei-
herrn von Prokesch-Osten. Fünf Bände (Wien 1867, Carl Gerolds Sohn).
Das Buch des k. k. Jnternuntius Freiherrn v. Prokesch-Osten über die
griechische Erhebung und die Constituirung des hellenischen Königreichs ist
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Die Grenzboten. Jg. 27, 1868, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341807_362043/231>, abgerufen am 22.01.2025.
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