Die Grenzboten. Jg. 27, 1868, I. Semester. I. Band.der Continuität seines durch eine ununterbrochene Reihe von Staatsacten Nach dem Gesagten wird auch klar, was die czechisch-nationale Partei Die Bedeutung der böhmischen Wenzelkrone liegt sonach darin, daß Böh¬ Erstens die Integrität des Territoriums, also die Zusammengehörig¬ Aus Schwaben. Die würtenbergische Regierung und die Parlamentswahlen. Auch bei den Zollparlamentswahlen ist das Loos, die letzten zu sein, der Continuität seines durch eine ununterbrochene Reihe von Staatsacten Nach dem Gesagten wird auch klar, was die czechisch-nationale Partei Die Bedeutung der böhmischen Wenzelkrone liegt sonach darin, daß Böh¬ Erstens die Integrität des Territoriums, also die Zusammengehörig¬ Aus Schwaben. Die würtenbergische Regierung und die Parlamentswahlen. Auch bei den Zollparlamentswahlen ist das Loos, die letzten zu sein, <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0437" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/117441"/> <p xml:id="ID_1435" prev="#ID_1434"> der Continuität seines durch eine ununterbrochene Reihe von Staatsacten<lb/> staatsrechtlich gewährleisteten Bestandes nicht präjudicirt haben und nicht<lb/> präjudiciren können.</p><lb/> <p xml:id="ID_1436"> Nach dem Gesagten wird auch klar, was die czechisch-nationale Partei<lb/> in Böhmen gegenwärtig anstrebt. Sie will eine möglichst große Autonomie<lb/> der Länder'der Krone Böhmens; sie will ferner eine veränderte Wahlord¬<lb/> nung. Während jetzt alle wichtigen Entscheidungen beim wiener Reichstage<lb/> liegen, und dem böhmischen Landtag nur Ausnahmsfälle bleiben, soll viel¬<lb/> mehr Alles Angelegenheit des Landtags werden und der Reichsvertretungs-<lb/> competenz nur die Ausnahmen zustehen. Die Machtstellung der Monarchie sei<lb/> durch eine gemeinsame Behandlung der höchsten Staatsausgaben zu wahren<lb/> und die Einheit des Reichs in der Beachtung der Mannigfaltigkeit seiner Be¬<lb/> standtheile und ihrer geschichtlichen Rechtsentwicklung zu sichern.</p><lb/> <p xml:id="ID_1437"> Die Bedeutung der böhmischen Wenzelkrone liegt sonach darin, daß Böh¬<lb/> men eine staatsrechtliche Individualität, eine staatsrechtliche Persönlichkeit<lb/> beansprucht. Diese staatsrechtliche Individualität manifestirt sich vornehmlich<lb/> in folgenden Rechten, welche die Landesvertretung Böhmens ohne alle Rück¬<lb/> sicht auf die neueste Landesordnung Schmerlings hat:</p><lb/> <p xml:id="ID_1438"> Erstens die Integrität des Territoriums, also die Zusammengehörig¬<lb/> keit mit Mähren und Schlesien, sammt dem eventuellen Heimfallsrecht<lb/> auf die Lausitz und dem Lehnverhältnisse zum Egerer Gebiete; dann das<lb/> Recht, beim Erlöschen des Hauses Habsburg einen König von Böhmen zu<lb/> wählen; das alleinige Recht, die Verfassung zu ändern; das Recht, alle<lb/> Steuern in Böhmen zu bewilligen; die Mitwirkung bei der Landesgesetz¬<lb/> gebung; die Mitverwaltung-im Handel und in Polizeisachen; das Recht, über<lb/> die Landesdomänen zu disponiren, Landestheile abzutreten oder zu erwer¬<lb/> ben; über Aufnahme von Mitgliedern in seine Mitte zu entscheiden; einen<lb/> Landesausschuß zu wählen, welcher das Landesvermögen verwaltet; Gleich¬<lb/> berechtigung der böhmischen Sprache mit der deutschen in Schule und Ge¬<lb/> richt; das Recht, zu verlangen, daß sich der Kaiser von Oestreich als König<lb/> von Böhmen krönen lasse und einen Eid dahin schwöre, daß er alle Rechte<lb/> und Freiheiten der böhmischen Krone — oder mit einem Ausdrucke der Pietät<lb/> -~ der h. Wenzelskrone wahren und schützen wolle und solle.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Aus Schwaben.</head><lb/> <div n="2"> <head> Die würtenbergische Regierung und die Parlamentswahlen.</head><lb/> <p xml:id="ID_1439" next="#ID_1440"> Auch bei den Zollparlamentswahlen ist das Loos, die letzten zu sein,<lb/> uns Schwaben nicht erspart worden. Indessen, wir sind es gewöhnt; our-</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0437]
der Continuität seines durch eine ununterbrochene Reihe von Staatsacten
staatsrechtlich gewährleisteten Bestandes nicht präjudicirt haben und nicht
präjudiciren können.
Nach dem Gesagten wird auch klar, was die czechisch-nationale Partei
in Böhmen gegenwärtig anstrebt. Sie will eine möglichst große Autonomie
der Länder'der Krone Böhmens; sie will ferner eine veränderte Wahlord¬
nung. Während jetzt alle wichtigen Entscheidungen beim wiener Reichstage
liegen, und dem böhmischen Landtag nur Ausnahmsfälle bleiben, soll viel¬
mehr Alles Angelegenheit des Landtags werden und der Reichsvertretungs-
competenz nur die Ausnahmen zustehen. Die Machtstellung der Monarchie sei
durch eine gemeinsame Behandlung der höchsten Staatsausgaben zu wahren
und die Einheit des Reichs in der Beachtung der Mannigfaltigkeit seiner Be¬
standtheile und ihrer geschichtlichen Rechtsentwicklung zu sichern.
Die Bedeutung der böhmischen Wenzelkrone liegt sonach darin, daß Böh¬
men eine staatsrechtliche Individualität, eine staatsrechtliche Persönlichkeit
beansprucht. Diese staatsrechtliche Individualität manifestirt sich vornehmlich
in folgenden Rechten, welche die Landesvertretung Böhmens ohne alle Rück¬
sicht auf die neueste Landesordnung Schmerlings hat:
Erstens die Integrität des Territoriums, also die Zusammengehörig¬
keit mit Mähren und Schlesien, sammt dem eventuellen Heimfallsrecht
auf die Lausitz und dem Lehnverhältnisse zum Egerer Gebiete; dann das
Recht, beim Erlöschen des Hauses Habsburg einen König von Böhmen zu
wählen; das alleinige Recht, die Verfassung zu ändern; das Recht, alle
Steuern in Böhmen zu bewilligen; die Mitwirkung bei der Landesgesetz¬
gebung; die Mitverwaltung-im Handel und in Polizeisachen; das Recht, über
die Landesdomänen zu disponiren, Landestheile abzutreten oder zu erwer¬
ben; über Aufnahme von Mitgliedern in seine Mitte zu entscheiden; einen
Landesausschuß zu wählen, welcher das Landesvermögen verwaltet; Gleich¬
berechtigung der böhmischen Sprache mit der deutschen in Schule und Ge¬
richt; das Recht, zu verlangen, daß sich der Kaiser von Oestreich als König
von Böhmen krönen lasse und einen Eid dahin schwöre, daß er alle Rechte
und Freiheiten der böhmischen Krone — oder mit einem Ausdrucke der Pietät
-~ der h. Wenzelskrone wahren und schützen wolle und solle.
Aus Schwaben.
Die würtenbergische Regierung und die Parlamentswahlen.
Auch bei den Zollparlamentswahlen ist das Loos, die letzten zu sein,
uns Schwaben nicht erspart worden. Indessen, wir sind es gewöhnt; our-
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |