Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, II. Semester. I. Band.mit dem Aufgebot aller ihrer Kräfte zu schützen hatten, gezwungen, sich ander Der Rath soll dem Großherzog gegenüber noch eine weitere rechtliche Ver¬ Von Seiten der betheiligten Nationalvereinsmitglieder wird, zur Beseitigung Der stevenjährige Krieg als Religionskrieg. Ueber die Flugschriften Friedrichs des Großen aus der Zeit des siebenjährigen Krie¬ Wie die Reformation, der dreißigjährige Krieg und die Befreiungskriege, mit dem Aufgebot aller ihrer Kräfte zu schützen hatten, gezwungen, sich ander Der Rath soll dem Großherzog gegenüber noch eine weitere rechtliche Ver¬ Von Seiten der betheiligten Nationalvereinsmitglieder wird, zur Beseitigung Der stevenjährige Krieg als Religionskrieg. Ueber die Flugschriften Friedrichs des Großen aus der Zeit des siebenjährigen Krie¬ Wie die Reformation, der dreißigjährige Krieg und die Befreiungskriege, <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0077" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/283430"/> <p xml:id="ID_212" prev="#ID_211"> mit dem Aufgebot aller ihrer Kräfte zu schützen hatten, gezwungen, sich ander<lb/> Ausübung des Unrechts zu betheiligen, und durch dies alles das'richterliche<lb/> und obrigkeitliche Ansehen untergraben und auf das Schwerste geschädigt. Die<lb/> Verstimmung der rostocker Bürgerschaft sowohl über den geschehenen Eingriff<lb/> in die Rechtspflege wie über die vorzeitige und übermäßige Nachgiebigkeit des<lb/> Raths ist groß, und die Bürgcrvertietung, in Rostock noch höchst alterthümlich<lb/> aus 50 Deputaten der Kaufmannscompagnie und 50 Deputirten der Hand¬<lb/> werkszünfte gebildet, hat in sehr energischen Erklärungen an den Rath ihre<lb/> Mißbilligung seines Verhaltens ausgesprochen.</p><lb/> <p xml:id="ID_213"> Der Rath soll dem Großherzog gegenüber noch eine weitere rechtliche Ver¬<lb/> tretung der Gerechtsame der Stadt reservirt haben, wozu ihm allerdings die<lb/> Erbverträge, in welchen das rechtliche Verhältniß der Stadt zum Landesherrn<lb/> ihre Grundlage hat, noch einen Weg eröffnen. Die Thatsache, daß der Rath<lb/> einen Rechtsspruch, zu dessen Annullirung er dem Minister das Recht bestreitet,<lb/> hat annulliren helfen und einen außerhalb der Rechtsordnung erlassenen Befehl<lb/> zur Bestrafung von Männern, die er von Strafe und Schuld freigesprochen,<lb/> hat in Vollzug setzen müsse», kann dadurch keinenfalls ungeschehen gemacht<lb/> werden.</p><lb/> <p xml:id="ID_214"> Von Seiten der betheiligten Nationalvereinsmitglieder wird, zur Beseitigung<lb/> der von höchster Stelle erfolgten Rechtshemmung, der Weg der Beschwerde bei<lb/> dem Bundestage, welchen der Artikel 29 der wiener Schlußacte vorzeichnet,<lb/> betreten werden.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Der stevenjährige Krieg als Religionskrieg.</head><lb/> <p xml:id="ID_215"> Ueber die Flugschriften Friedrichs des Großen aus der Zeit des siebenjährigen Krie¬<lb/> ges von Dr. Eduard Cauer. Potsdam, 1865. Verlag der Gropiusschen<lb/> Buchhandlung. 64 S. 8.</p><lb/> <p xml:id="ID_216" next="#ID_217"> Wie die Reformation, der dreißigjährige Krieg und die Befreiungskriege,<lb/> so rief auch der siebenjährige Krieg eine große Anzahl von Flugschriften und<lb/> fliegenden Blättern hervor. Derartige Producte ersetzten eben die damals noch<lb/> mangelnden, wenigstens sehr mangelhaften Zeitungen in der Vertretung der<lb/> öffentlichen Meinung. So sind sie von großer Bedeutung für die Geschichte</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0077]
mit dem Aufgebot aller ihrer Kräfte zu schützen hatten, gezwungen, sich ander
Ausübung des Unrechts zu betheiligen, und durch dies alles das'richterliche
und obrigkeitliche Ansehen untergraben und auf das Schwerste geschädigt. Die
Verstimmung der rostocker Bürgerschaft sowohl über den geschehenen Eingriff
in die Rechtspflege wie über die vorzeitige und übermäßige Nachgiebigkeit des
Raths ist groß, und die Bürgcrvertietung, in Rostock noch höchst alterthümlich
aus 50 Deputaten der Kaufmannscompagnie und 50 Deputirten der Hand¬
werkszünfte gebildet, hat in sehr energischen Erklärungen an den Rath ihre
Mißbilligung seines Verhaltens ausgesprochen.
Der Rath soll dem Großherzog gegenüber noch eine weitere rechtliche Ver¬
tretung der Gerechtsame der Stadt reservirt haben, wozu ihm allerdings die
Erbverträge, in welchen das rechtliche Verhältniß der Stadt zum Landesherrn
ihre Grundlage hat, noch einen Weg eröffnen. Die Thatsache, daß der Rath
einen Rechtsspruch, zu dessen Annullirung er dem Minister das Recht bestreitet,
hat annulliren helfen und einen außerhalb der Rechtsordnung erlassenen Befehl
zur Bestrafung von Männern, die er von Strafe und Schuld freigesprochen,
hat in Vollzug setzen müsse», kann dadurch keinenfalls ungeschehen gemacht
werden.
Von Seiten der betheiligten Nationalvereinsmitglieder wird, zur Beseitigung
der von höchster Stelle erfolgten Rechtshemmung, der Weg der Beschwerde bei
dem Bundestage, welchen der Artikel 29 der wiener Schlußacte vorzeichnet,
betreten werden.
Der stevenjährige Krieg als Religionskrieg.
Ueber die Flugschriften Friedrichs des Großen aus der Zeit des siebenjährigen Krie¬
ges von Dr. Eduard Cauer. Potsdam, 1865. Verlag der Gropiusschen
Buchhandlung. 64 S. 8.
Wie die Reformation, der dreißigjährige Krieg und die Befreiungskriege,
so rief auch der siebenjährige Krieg eine große Anzahl von Flugschriften und
fliegenden Blättern hervor. Derartige Producte ersetzten eben die damals noch
mangelnden, wenigstens sehr mangelhaften Zeitungen in der Vertretung der
öffentlichen Meinung. So sind sie von großer Bedeutung für die Geschichte
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |