Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, II. Semester. IV. Band.des neuen Orangeriegebäudes bei Sanssouci oder sonst in der Nähe ihre Be¬ Das englische Selfgovernment. 2. Das siebzehnte Jahrhundert schloß für England mit der gewaltigsten Ver¬ In den höchsten Kreisen des Staatslebens tritt allerdings eine thatsächliche, des neuen Orangeriegebäudes bei Sanssouci oder sonst in der Nähe ihre Be¬ Das englische Selfgovernment. 2. Das siebzehnte Jahrhundert schloß für England mit der gewaltigsten Ver¬ In den höchsten Kreisen des Staatslebens tritt allerdings eine thatsächliche, <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0176" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/189800"/> <p xml:id="ID_651" prev="#ID_650"> des neuen Orangeriegebäudes bei Sanssouci oder sonst in der Nähe ihre Be¬<lb/> stimmung sehr wohl erfüllen. Von demselben Künstler erwähne ich noch ein<lb/> paar ganz vortreffliche Büsten. Wenn ich zu den Genannten noch Müller. Ton-<lb/> deur, Genutat. Büchting, Bayerhaus, Pohle hinzufüge, kann ich meinen Be¬<lb/> richt über die plastischen Werke der diesmaligen Ausstellung füglich schließen.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Das englische Selfgovernment.<lb/> 2. </head><lb/> <p xml:id="ID_652"> Das siebzehnte Jahrhundert schloß für England mit der gewaltigsten Ver¬<lb/> änderung ab. die einen monarchischen Staat betreffen kann, einem gewaltsamen<lb/> Thron- und Dynastiewechsel. Daß man dem Wechsel ein möglichst legitimes<lb/> Gepräge aufzudrücken suchte, ist ein Beweis für die politische Bildung der eng¬<lb/> lischen Nation, änderte aber in der Sache nichts. Die Erschütterung, welche<lb/> der rasche Umschwung mit sich führte, pflanzte sich in weiten Kreisen durch die<lb/> ganze Nation fort. Denn die vertriebene Königsfamilie hatte im Lande zahl¬<lb/> reiche ergebene und für die Principien der Legitimität leidenschaftlich begeisterte<lb/> Anhänger. Und doch ließ der Wechsel die breiten und festen Grundlagen der<lb/> Staatsverwaltung unerschüttert. Keine sociale Frage, die Stand gegen Stand,<lb/> Classe gegen Classe in den Kampf getrieben hätte, tauchte auf. Die Beamten<lb/> der Grafschaften verrichteten ihre Obliegenheiten nach wie vor. Alle Ver¬<lb/> änderungen, die in dem Gefüge des Staates eintraten, erfolgten so ruhig, daß<lb/> sie in gar keinem Zusammenhange mit der großen Hauptaction zu stehen<lb/> schienen.</p><lb/> <p xml:id="ID_653"> In den höchsten Kreisen des Staatslebens tritt allerdings eine thatsächliche,<lb/> aber keineswegs eine staatsrechtliche Veränderung ein, die darin besteht, daß<lb/> der Schwerpunkt der Staatsregierung (da die beiden großen Parteien, die sich<lb/> gebildet hatten, die Whigs und Tones, sich zu schroff gegenüberstanden, um<lb/> in gemeinschaftlichem Wirken mit einander den Staat zu regieren) aus dem<lb/> Staatsrath in das Cabinet gelegt wird. Es war dies nicht eigentlich eine<lb/> Neuerung, da schon die Stuarts durch das Cabinet, nicht durch den Staats-<lb/> rath regiert hatten; der große Unterschied liegt aber dann, daß das Cabinet</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0176]
des neuen Orangeriegebäudes bei Sanssouci oder sonst in der Nähe ihre Be¬
stimmung sehr wohl erfüllen. Von demselben Künstler erwähne ich noch ein
paar ganz vortreffliche Büsten. Wenn ich zu den Genannten noch Müller. Ton-
deur, Genutat. Büchting, Bayerhaus, Pohle hinzufüge, kann ich meinen Be¬
richt über die plastischen Werke der diesmaligen Ausstellung füglich schließen.
Das englische Selfgovernment.
2.
Das siebzehnte Jahrhundert schloß für England mit der gewaltigsten Ver¬
änderung ab. die einen monarchischen Staat betreffen kann, einem gewaltsamen
Thron- und Dynastiewechsel. Daß man dem Wechsel ein möglichst legitimes
Gepräge aufzudrücken suchte, ist ein Beweis für die politische Bildung der eng¬
lischen Nation, änderte aber in der Sache nichts. Die Erschütterung, welche
der rasche Umschwung mit sich führte, pflanzte sich in weiten Kreisen durch die
ganze Nation fort. Denn die vertriebene Königsfamilie hatte im Lande zahl¬
reiche ergebene und für die Principien der Legitimität leidenschaftlich begeisterte
Anhänger. Und doch ließ der Wechsel die breiten und festen Grundlagen der
Staatsverwaltung unerschüttert. Keine sociale Frage, die Stand gegen Stand,
Classe gegen Classe in den Kampf getrieben hätte, tauchte auf. Die Beamten
der Grafschaften verrichteten ihre Obliegenheiten nach wie vor. Alle Ver¬
änderungen, die in dem Gefüge des Staates eintraten, erfolgten so ruhig, daß
sie in gar keinem Zusammenhange mit der großen Hauptaction zu stehen
schienen.
In den höchsten Kreisen des Staatslebens tritt allerdings eine thatsächliche,
aber keineswegs eine staatsrechtliche Veränderung ein, die darin besteht, daß
der Schwerpunkt der Staatsregierung (da die beiden großen Parteien, die sich
gebildet hatten, die Whigs und Tones, sich zu schroff gegenüberstanden, um
in gemeinschaftlichem Wirken mit einander den Staat zu regieren) aus dem
Staatsrath in das Cabinet gelegt wird. Es war dies nicht eigentlich eine
Neuerung, da schon die Stuarts durch das Cabinet, nicht durch den Staats-
rath regiert hatten; der große Unterschied liegt aber dann, daß das Cabinet
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |