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Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band.

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wichtige Industriezweige in größeren Maßstäben auf Ncbenkartchcn zur Darstellung
gekommen, auch ist durch farbige Schrift noch mancherlei, was für eine gewisse
Localität von Bedeutung ist, z. B. Auster", Bernstein. Fischfang, Hopfen, südlich
von Dijon die Gegend, wo der Chnmbertin gebaut wird, verzeichnet, und was
sonst noch gewünscht werden kann, auf den Karte" aber nicht anzubringen war,
giebt der zehn Bogen starke Text zu letzteren, welcher alles Nöthige über Handelsver¬
kehr, Zolltarife, Aus- und Einfuhr, Seeschifffahrt, Finanzen, Telegraphen. Eisen¬
bahnen/Posten, Banken und Actiengesellschaften, Assccuranzen, Sparkassen, Börsen,
Münze, Maß und Gewicht und andere statistische Angaben enthält. Die Ausstattung
ist schön, der Preis dem Werthe des Werkes angemessen.


Deutschlands Kampf- und Frcihcitslicdcr. Jllustrirt von Georg
Bleibtreu, Erste und zweite Lieferung. Leipzig. Verlag vou Rudolf Loos, 1864.

Beide Hefte bewähren des Künstlers glückliche Begabung, sich in den Geist der
gewählten Dichtungen zu versetzen und ihn i" lebensvollen Gestalten und Gruppen
zur Anschauung zu bringen. Die Manier, in der er zeichnet, läßt das Colorit
der Holzschnitte meist in schöner Wirkung hervortreten, und manche seiner Blätter,
z. B, Andreas Hofer und die große Vignette ,.Aus dem dreißigjährigen Kriege"
gehören zu dem Besten, wan in dieser Art in neuester Zeit geleistet worden ist.
Auch die Auswahl der Gedichte, von denen die Mehrzahl aus der Zeit der Be¬
freiungskriege stammt, ist großentheils zu loben. Manche freilich sind (wie z. B.
das bekannte Schleswig-Holstein-Lied vo" Chemnitz) ohne poetischen Werth und
andere (wie die beiden Lieder Geivels am Schluß der ersten Lieferung) niemals
populär geworden.


Neue sah l csw i H - h o l se el nisch e Literatur.

Aus der Masse von Büchern und Broschüren, welche der dänisch-deutsche
Streit "och fortwährend entstehen läßt, heben wir folgende als beachtenswerth hervor:
" AusA. v. Warnstcdts Staats- und Erbrecht der Herzogthümer Schles¬
wig-Holstein" (Hannover, schmort und Seefeld) eine Schrift, die denen zu
empfehle" ist, welche das sehr weitschichtige und trockne, aber Politikern von Fach
seines Reichthums an Material wegen unentbehrliche größere Werk des (bekanntlich hock-
conscrvativen) Verfassers zu studiren nicht Muße oder Neigung haben. Bei den Aus¬
zügen ist besonders der Abschnitt berücksichtigt, welcher über die allmälige Entstehung
des Erbfvlgestrcites berichtet. Von vorzüglichem Interesse in Betreff der Rcnuucia-
tioasfrage ist die Mittheilung ans der Rigsdags Tidcnde über die Debatte zwischen
Schlern und Bluhme (S. 18 bis 21). -- Ferner Zopfes "Rechtliches Gutachten
über die CvmPetenz de r d e u t sah er Bunde sparsa in in l u n g bezüglich der Suc-
cessionsstrcitigkciten in deutschen regierenden Fürstenhäusern" (Leipzig, Hacsscl), welches
hinsichtlich Schleswig-Holsteins zu nachstehenden Schlüssen gelangt: Es wäre mehr
als nur inconsequent, wenn durch die Anordnung einer vom Lande selbst gar nicht
verschuldeten Bundeserecntion die Ständeversammlung eines Bundeslandes außer
Wirksamkeit gesetzt und nicht vielmehr von Buudeswegen dahin gewirkt werden sollte,
dieselbe unter Verhältnissen, unter welchen das Land eines verfassungsmäßigen Organs
zum Ausspruch seiner Nechtsansicht über die es zunächst und so tief berührende" Fragen


wichtige Industriezweige in größeren Maßstäben auf Ncbenkartchcn zur Darstellung
gekommen, auch ist durch farbige Schrift noch mancherlei, was für eine gewisse
Localität von Bedeutung ist, z. B. Auster», Bernstein. Fischfang, Hopfen, südlich
von Dijon die Gegend, wo der Chnmbertin gebaut wird, verzeichnet, und was
sonst noch gewünscht werden kann, auf den Karte» aber nicht anzubringen war,
giebt der zehn Bogen starke Text zu letzteren, welcher alles Nöthige über Handelsver¬
kehr, Zolltarife, Aus- und Einfuhr, Seeschifffahrt, Finanzen, Telegraphen. Eisen¬
bahnen/Posten, Banken und Actiengesellschaften, Assccuranzen, Sparkassen, Börsen,
Münze, Maß und Gewicht und andere statistische Angaben enthält. Die Ausstattung
ist schön, der Preis dem Werthe des Werkes angemessen.


Deutschlands Kampf- und Frcihcitslicdcr. Jllustrirt von Georg
Bleibtreu, Erste und zweite Lieferung. Leipzig. Verlag vou Rudolf Loos, 1864.

Beide Hefte bewähren des Künstlers glückliche Begabung, sich in den Geist der
gewählten Dichtungen zu versetzen und ihn i» lebensvollen Gestalten und Gruppen
zur Anschauung zu bringen. Die Manier, in der er zeichnet, läßt das Colorit
der Holzschnitte meist in schöner Wirkung hervortreten, und manche seiner Blätter,
z. B, Andreas Hofer und die große Vignette ,.Aus dem dreißigjährigen Kriege"
gehören zu dem Besten, wan in dieser Art in neuester Zeit geleistet worden ist.
Auch die Auswahl der Gedichte, von denen die Mehrzahl aus der Zeit der Be¬
freiungskriege stammt, ist großentheils zu loben. Manche freilich sind (wie z. B.
das bekannte Schleswig-Holstein-Lied vo» Chemnitz) ohne poetischen Werth und
andere (wie die beiden Lieder Geivels am Schluß der ersten Lieferung) niemals
populär geworden.


Neue sah l csw i H - h o l se el nisch e Literatur.

Aus der Masse von Büchern und Broschüren, welche der dänisch-deutsche
Streit »och fortwährend entstehen läßt, heben wir folgende als beachtenswerth hervor:
„ AusA. v. Warnstcdts Staats- und Erbrecht der Herzogthümer Schles¬
wig-Holstein" (Hannover, schmort und Seefeld) eine Schrift, die denen zu
empfehle» ist, welche das sehr weitschichtige und trockne, aber Politikern von Fach
seines Reichthums an Material wegen unentbehrliche größere Werk des (bekanntlich hock-
conscrvativen) Verfassers zu studiren nicht Muße oder Neigung haben. Bei den Aus¬
zügen ist besonders der Abschnitt berücksichtigt, welcher über die allmälige Entstehung
des Erbfvlgestrcites berichtet. Von vorzüglichem Interesse in Betreff der Rcnuucia-
tioasfrage ist die Mittheilung ans der Rigsdags Tidcnde über die Debatte zwischen
Schlern und Bluhme (S. 18 bis 21). — Ferner Zopfes „Rechtliches Gutachten
über die CvmPetenz de r d e u t sah er Bunde sparsa in in l u n g bezüglich der Suc-
cessionsstrcitigkciten in deutschen regierenden Fürstenhäusern" (Leipzig, Hacsscl), welches
hinsichtlich Schleswig-Holsteins zu nachstehenden Schlüssen gelangt: Es wäre mehr
als nur inconsequent, wenn durch die Anordnung einer vom Lande selbst gar nicht
verschuldeten Bundeserecntion die Ständeversammlung eines Bundeslandes außer
Wirksamkeit gesetzt und nicht vielmehr von Buudeswegen dahin gewirkt werden sollte,
dieselbe unter Verhältnissen, unter welchen das Land eines verfassungsmäßigen Organs
zum Ausspruch seiner Nechtsansicht über die es zunächst und so tief berührende» Fragen


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_188560/446>, abgerufen am 03.07.2024.