Die Grenzboten. Jg. 22, 1863, II. Semester. IV. Band.ganz erloschen. Da aber die alte stets anerkannte und bestätigte Grundver- Eine Rechtserörterung über die vorgedachten Successionsansprüche zu liefern, Allen diesen alten Ansprüchen deutscher Fürstenhäuser entgegen wird in Vermischte Literatur. Ernst Rietschel. Von Andreas Oppermann. Leipzig. F. A. Brockhaus. 1863. Der Verfasser, vorteilhaft bekannt bereits durch seine beiden Reiseschriften ganz erloschen. Da aber die alte stets anerkannte und bestätigte Grundver- Eine Rechtserörterung über die vorgedachten Successionsansprüche zu liefern, Allen diesen alten Ansprüchen deutscher Fürstenhäuser entgegen wird in Vermischte Literatur. Ernst Rietschel. Von Andreas Oppermann. Leipzig. F. A. Brockhaus. 1863. Der Verfasser, vorteilhaft bekannt bereits durch seine beiden Reiseschriften <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0405" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/116333"/> <p xml:id="ID_1361" prev="#ID_1360"> ganz erloschen. Da aber die alte stets anerkannte und bestätigte Grundver-<lb/> fassung des Herzogthums Lauenburg nur agnatische Thronfolge kennt, so wird<lb/> der Erbfoigestreit unvermeidlich sein.</p><lb/> <p xml:id="ID_1362"> Eine Rechtserörterung über die vorgedachten Successionsansprüche zu liefern,<lb/> dazu ist hier nicht der geeignete Ort. Wir bemerken nur. daß dieselbe, in die<lb/> feudalen Verhältnisse der Vorzeit und in die ältere Geschichte der genannten<lb/> Regentenhäuser weit zurückgreifend, keine einfache, sondern vielmehr eine sehr<lb/> complicirte ist. Wir können aber doch nicht verhehlen, daß wenn in Ur. 277<lb/> der Kreuzzeitung in einem Artikel über „das Herzogthum Lauenburg" beiläufig<lb/> geäußert wird, daß unter den verschiedenen Ansprüchen deutscher Fürstenhäuser<lb/> die von Anhalt ohne Zweifel die bestbcgründetsten seien, uns die Richtigkeit<lb/> dieser Behauptung und Versicherung doch mehr als zweifelhaft ist.</p><lb/> <p xml:id="ID_1363"> Allen diesen alten Ansprüchen deutscher Fürstenhäuser entgegen wird in<lb/> dem lauenburgischen Erbfolgestreite, der zu erwarten ist, der Anspruch Däne¬<lb/> marks stehen. Es wird behauptet werden, Lauenburg sei Ersatz für das an<lb/> den König von Schweden abgetretene Norwegen gewesen, und welche Kon¬<lb/> sequenzen man daraus juristisch folgern wird, wissen wir noch nicht. Aber das<lb/> wissen wir: Norwegen war kein Bestandtheil Dänemarks, sondern ein eigenes<lb/> Königreich, wie es das heute auch in der Union mit Schweden unter Einem<lb/> Könige ist. Und Lauenburg ist ein eigenes deutsches Herzogthum, wie der erste<lb/> Erwerber im dänischen Königshause, Friedrich der Sechste, indem er als Her¬<lb/> zog von Holstein und Lauenburg dem deutschen Bunde beitrat, in der Bundes¬<lb/> tagssitzung vom S> November 181S feierlich erklärt hat. Auch hieraus gehen<lb/> Consequenzen hervor, die zu entwickeln uns zu weit führen würde.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Vermischte Literatur.</head><lb/> <div n="2"> <head> Ernst Rietschel. Von Andreas Oppermann. Leipzig. F. A. Brockhaus.<lb/> 1863.</head><lb/> <p xml:id="ID_1364" next="#ID_1365"> Der Verfasser, vorteilhaft bekannt bereits durch seine beiden Reiseschriften<lb/> „Aus dem Bregenzer Wald" und „Aus Palermo", ist ein Verwandter des verewigten<lb/> Künstlers. Er war durch langjährigen Umgang mit demselben vorzüglich befähigt,<lb/> uns ihn auch als Menschen zu zeichnen und er hat sich dieser Aufgabe mit Liebe<lb/> und feinem Gefühl für das künstlerische Moment in diesem reichen Leben unterzogen.</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0405]
ganz erloschen. Da aber die alte stets anerkannte und bestätigte Grundver-
fassung des Herzogthums Lauenburg nur agnatische Thronfolge kennt, so wird
der Erbfoigestreit unvermeidlich sein.
Eine Rechtserörterung über die vorgedachten Successionsansprüche zu liefern,
dazu ist hier nicht der geeignete Ort. Wir bemerken nur. daß dieselbe, in die
feudalen Verhältnisse der Vorzeit und in die ältere Geschichte der genannten
Regentenhäuser weit zurückgreifend, keine einfache, sondern vielmehr eine sehr
complicirte ist. Wir können aber doch nicht verhehlen, daß wenn in Ur. 277
der Kreuzzeitung in einem Artikel über „das Herzogthum Lauenburg" beiläufig
geäußert wird, daß unter den verschiedenen Ansprüchen deutscher Fürstenhäuser
die von Anhalt ohne Zweifel die bestbcgründetsten seien, uns die Richtigkeit
dieser Behauptung und Versicherung doch mehr als zweifelhaft ist.
Allen diesen alten Ansprüchen deutscher Fürstenhäuser entgegen wird in
dem lauenburgischen Erbfolgestreite, der zu erwarten ist, der Anspruch Däne¬
marks stehen. Es wird behauptet werden, Lauenburg sei Ersatz für das an
den König von Schweden abgetretene Norwegen gewesen, und welche Kon¬
sequenzen man daraus juristisch folgern wird, wissen wir noch nicht. Aber das
wissen wir: Norwegen war kein Bestandtheil Dänemarks, sondern ein eigenes
Königreich, wie es das heute auch in der Union mit Schweden unter Einem
Könige ist. Und Lauenburg ist ein eigenes deutsches Herzogthum, wie der erste
Erwerber im dänischen Königshause, Friedrich der Sechste, indem er als Her¬
zog von Holstein und Lauenburg dem deutschen Bunde beitrat, in der Bundes¬
tagssitzung vom S> November 181S feierlich erklärt hat. Auch hieraus gehen
Consequenzen hervor, die zu entwickeln uns zu weit führen würde.
Vermischte Literatur.
Ernst Rietschel. Von Andreas Oppermann. Leipzig. F. A. Brockhaus.
1863.
Der Verfasser, vorteilhaft bekannt bereits durch seine beiden Reiseschriften
„Aus dem Bregenzer Wald" und „Aus Palermo", ist ein Verwandter des verewigten
Künstlers. Er war durch langjährigen Umgang mit demselben vorzüglich befähigt,
uns ihn auch als Menschen zu zeichnen und er hat sich dieser Aufgabe mit Liebe
und feinem Gefühl für das künstlerische Moment in diesem reichen Leben unterzogen.
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