Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, II. Semester. III. Band.Nach alledem können wir das Gutachten des Bundestaasausschusses nicht Eine Wallfahrt nach Zernsalem. 6. Ein Ausflug nach dem todten Meer. Um den Jordan und das todte Meer zu besuchen, bedarf der Fremde Nach alledem können wir das Gutachten des Bundestaasausschusses nicht Eine Wallfahrt nach Zernsalem. 6. Ein Ausflug nach dem todten Meer. Um den Jordan und das todte Meer zu besuchen, bedarf der Fremde <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0437" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/108023"/> <p xml:id="ID_1441"> Nach alledem können wir das Gutachten des Bundestaasausschusses nicht<lb/> hin genügend halten, und müssen wünschen, daß die Bundesversammlung ein<lb/> iefer eingehendes erfordere, bevor sie eine Entschließung faßt, oder wenigstens<lb/> sich nicht zu sehr durch jenes Gutachten leiten lasse und überhaupt das gute<lb/> alte Recht dem nicht einmal scheinbar besseren neuen vorzieht.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Eine Wallfahrt nach Zernsalem.</head><lb/> <div n="2"> <head> 6.<lb/> Ein Ausflug nach dem todten Meer.</head><lb/> <p xml:id="ID_1442"> Um den Jordan und das todte Meer zu besuchen, bedarf der Fremde<lb/> ^'r Hjlfe eines Dragomans, der ihm Pferde, Lebensmittel und ein Zelt ver¬<lb/> gafft, und der Begleitung eines Beduinenschechs, der ihn mit seinen Leuten<lb/> 6is Escorte gegen Beraubung schützt und nebenher auch als Wegweiser dient.<lb/> Avr jenen Schechs lungert in Jerusalem stets eine gute Anzahl umher, und<lb/> '"an hat die Auswahl zwischen alten und jungen. schmuzig und backschisch-<lb/> süchtig sind sie alle, doch kann man sich auf sie verlassen, nicht weil sie un-<lb/> öeroöhnlich viel Ehre und Gewissen haben, sondern weil sie von den Eonsu-<lb/> ^ten gekannt sind und wenn sie sich Ungebühr gegen den Reisenden erlaub¬<lb/> en, das nächste Mal, wo sie in der Stadt betroffen würden, dafür büßen und<lb/> überhaupt das einträgliche Begleitergeschäft aufgeben müßten. Ueberdies sind<lb/> keine echten Söhne der Wüste, am wenigsten transjordanische wilde Bedui-<lb/> -^r>, sondern der Uebergang von diesen zu den Fellahin, halbzahm und gro-<lb/> ^'"theils ansässig. Man kann sie darum nur bis zum Jordan und dem Nord-<lb/> 'ante des todten Meeres brauchen, da weiter südlich und östlich das Gebiet<lb/> ^ wilden Stämme beginnt, in dem sie selbst nicht sicher sind. Der Lohn,<lb/> ^'n ihnen das Herkommen für ihre Mühe bewilligt, ist nicht bedeutend, indeß<lb/> ^"unt dazu noch das sogenannte Charuf, der Werth eines Schafes, welches<lb/> ^sprünglich vom Schech dem Reisenden, dann aber umgekehrt vom Reisenden<lb/> dem Schech und seinen Leuten gegeben wurde, und so viel Backschisch. als<lb/> '"un sich von ihrer dreisten Bettelhaftigkeit abquälen lassen will. Wer es<lb/> ^ager wollte, ohne ihre Begleitung die Tour zu unternehmen, würde unfehl-<lb/> schon aus dem Wege nach Jericho von ihnen ausgeraubt und, wenn er<lb/> s'es zur Wehr setzte, unbedenklich ermordet werden.</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0437]
Nach alledem können wir das Gutachten des Bundestaasausschusses nicht
hin genügend halten, und müssen wünschen, daß die Bundesversammlung ein
iefer eingehendes erfordere, bevor sie eine Entschließung faßt, oder wenigstens
sich nicht zu sehr durch jenes Gutachten leiten lasse und überhaupt das gute
alte Recht dem nicht einmal scheinbar besseren neuen vorzieht.
Eine Wallfahrt nach Zernsalem.
6.
Ein Ausflug nach dem todten Meer.
Um den Jordan und das todte Meer zu besuchen, bedarf der Fremde
^'r Hjlfe eines Dragomans, der ihm Pferde, Lebensmittel und ein Zelt ver¬
gafft, und der Begleitung eines Beduinenschechs, der ihn mit seinen Leuten
6is Escorte gegen Beraubung schützt und nebenher auch als Wegweiser dient.
Avr jenen Schechs lungert in Jerusalem stets eine gute Anzahl umher, und
'"an hat die Auswahl zwischen alten und jungen. schmuzig und backschisch-
süchtig sind sie alle, doch kann man sich auf sie verlassen, nicht weil sie un-
öeroöhnlich viel Ehre und Gewissen haben, sondern weil sie von den Eonsu-
^ten gekannt sind und wenn sie sich Ungebühr gegen den Reisenden erlaub¬
en, das nächste Mal, wo sie in der Stadt betroffen würden, dafür büßen und
überhaupt das einträgliche Begleitergeschäft aufgeben müßten. Ueberdies sind
keine echten Söhne der Wüste, am wenigsten transjordanische wilde Bedui-
-^r>, sondern der Uebergang von diesen zu den Fellahin, halbzahm und gro-
^'"theils ansässig. Man kann sie darum nur bis zum Jordan und dem Nord-
'ante des todten Meeres brauchen, da weiter südlich und östlich das Gebiet
^ wilden Stämme beginnt, in dem sie selbst nicht sicher sind. Der Lohn,
^'n ihnen das Herkommen für ihre Mühe bewilligt, ist nicht bedeutend, indeß
^"unt dazu noch das sogenannte Charuf, der Werth eines Schafes, welches
^sprünglich vom Schech dem Reisenden, dann aber umgekehrt vom Reisenden
dem Schech und seinen Leuten gegeben wurde, und so viel Backschisch. als
'"un sich von ihrer dreisten Bettelhaftigkeit abquälen lassen will. Wer es
^ager wollte, ohne ihre Begleitung die Tour zu unternehmen, würde unfehl-
schon aus dem Wege nach Jericho von ihnen ausgeraubt und, wenn er
s'es zur Wehr setzte, unbedenklich ermordet werden.
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |