Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, I. Semester. II. Band.Noch einmal das Preßgesetz. In No. 18. d. Bl. theilten wir mit, daß wir "in einem Präccdenzfall von Wir legten gegen die Verordnungen des hiesigen Pvlizeiamts und der Krcis- Daß wir sonst keinen Grund hatten, die Ausnahme jener "Berichtigungen", Das Ministerium hat unsere Ansicht: der Aufnahme solcher Berichtigungen müsse Was aber Dr. Gutzkow sonst unter Berichtigungen versteht, zeigt am deut¬ Noch einmal das Preßgesetz. In No. 18. d. Bl. theilten wir mit, daß wir „in einem Präccdenzfall von Wir legten gegen die Verordnungen des hiesigen Pvlizeiamts und der Krcis- Daß wir sonst keinen Grund hatten, die Ausnahme jener „Berichtigungen", Das Ministerium hat unsere Ansicht: der Aufnahme solcher Berichtigungen müsse Was aber Dr. Gutzkow sonst unter Berichtigungen versteht, zeigt am deut¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0364" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/107411"/> </div> <div n="1"> <head> Noch einmal das Preßgesetz.</head><lb/> <p xml:id="ID_1074"> In No. 18. d. Bl. theilten wir mit, daß wir „in einem Präccdenzfall von<lb/> der höchsten Wichtigkeit" vom k. Sachs. Ministerium eine authentische Interpretation<lb/> des Preßgesetzcs, §. 22, erhalten hätten. Dagegen reclamirt Dr. Gutzkow in der<lb/> hiesigen D. Allg. Z.; indem wir den Ton dieser Reclame bei Seite lassen, begnügen<lb/> wir uns, den in jener Reclame entstellten Thatbestand zu rectificiren.</p><lb/> <p xml:id="ID_1075"> Wir legten gegen die Verordnungen des hiesigen Pvlizeiamts und der Krcis-<lb/> direction, die uns eingesandten „Berichtigungen" des Gutzkow abdrucken zu<lb/> lassen, lediglich deshalb Recurs ein, weil die Ansicht, es genüge die Überschrift<lb/> „Berichtigung", um den §. 22 des Preßgesetzcs in Anwendung zu bringen, jedes<lb/> kritische Journal verpflichten würde, wenigstens die Hälfte seiner Spalten beliebigen<lb/> Reclamcn zu öffnen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1076"> Daß wir sonst keinen Grund hatten, die Ausnahme jener „Berichtigungen",<lb/> deren Unrichtigkeit wir leicht nachweisen konnten, abzulehnen, haben wir schon in<lb/> unserm frühern Artikel gezeigt; hier noch einige Proben. — Im Roman S. 293—<lb/> 305 war erzählt, daß Klingsohr „in der Festung Kiel mit dem hochragenden Dane-<lb/> bcrg Festungshaft verbüßt." — Diese Erzählung bezeichneten wir als „sonderbar".<lb/> Diesen Ausdruck berichtigt Dr. Gutzkow als eine „Unwahrheit". — Nun aber lag<lb/> die Sonderbarkeit jener Erzählung lediglich darin, daß Kiel — — keine Festung<lb/> ist! — Ein andermal sagten wir: „Klingsohr ergibt sich dem Trunk." Das be¬<lb/> richtigt Dr. Gutzkow als eine „Unwahrheit"; obgleich er selber im Roman S. 321<lb/> erzählt- „daß Klingsohrs Ueberschwenglichkeit eine Folge der Aufregung war, die<lb/> ihren Ursprung in der Gewohnheit unmäßigen Trinkens hatte. Die Trunksucht, - -<lb/> wie sie auch gekommen war, sie war da." — So verhielt es sich mit diesen „Be¬<lb/> richtigungen".</p><lb/> <p xml:id="ID_1077"> Das Ministerium hat unsere Ansicht: der Aufnahme solcher Berichtigungen müsse<lb/> eine Untersuchung ihrer Richtigkeit vorhergchn, bestätigt; es hat den Dr. Gutzkow<lb/> mit seinen Berichtigungen abgewiesen, und eine Ausnahme nur mit der Trunken-<lb/> hcitsscene zwischen Klingsohr und Lucinde gemacht (Bierglas statt Wasserglas u. s. w,),<lb/> die wir nun, um das Publicum selbst darüber urtheilen zu lassen, vollständig ab¬<lb/> gedruckt haben.</p><lb/> <p xml:id="ID_1078"> Was aber Dr. Gutzkow sonst unter Berichtigungen versteht, zeigt am deut¬<lb/> lichsten No. II der „Europa", wo er (oder sein Advocat Jubelnd. der auch uns<lb/> die Gutzkowschen Berichtigungen übermittelt) unter dieser Überschrift eine vollständige<lb/> Apologie seiner journalistischen und literarischen Thätigkeit, und einen Nachweis<lb/> seiner Bedeutung sür die Literaturgeschichte einführt.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0364]
Noch einmal das Preßgesetz.
In No. 18. d. Bl. theilten wir mit, daß wir „in einem Präccdenzfall von
der höchsten Wichtigkeit" vom k. Sachs. Ministerium eine authentische Interpretation
des Preßgesetzcs, §. 22, erhalten hätten. Dagegen reclamirt Dr. Gutzkow in der
hiesigen D. Allg. Z.; indem wir den Ton dieser Reclame bei Seite lassen, begnügen
wir uns, den in jener Reclame entstellten Thatbestand zu rectificiren.
Wir legten gegen die Verordnungen des hiesigen Pvlizeiamts und der Krcis-
direction, die uns eingesandten „Berichtigungen" des Gutzkow abdrucken zu
lassen, lediglich deshalb Recurs ein, weil die Ansicht, es genüge die Überschrift
„Berichtigung", um den §. 22 des Preßgesetzcs in Anwendung zu bringen, jedes
kritische Journal verpflichten würde, wenigstens die Hälfte seiner Spalten beliebigen
Reclamcn zu öffnen.
Daß wir sonst keinen Grund hatten, die Ausnahme jener „Berichtigungen",
deren Unrichtigkeit wir leicht nachweisen konnten, abzulehnen, haben wir schon in
unserm frühern Artikel gezeigt; hier noch einige Proben. — Im Roman S. 293—
305 war erzählt, daß Klingsohr „in der Festung Kiel mit dem hochragenden Dane-
bcrg Festungshaft verbüßt." — Diese Erzählung bezeichneten wir als „sonderbar".
Diesen Ausdruck berichtigt Dr. Gutzkow als eine „Unwahrheit". — Nun aber lag
die Sonderbarkeit jener Erzählung lediglich darin, daß Kiel — — keine Festung
ist! — Ein andermal sagten wir: „Klingsohr ergibt sich dem Trunk." Das be¬
richtigt Dr. Gutzkow als eine „Unwahrheit"; obgleich er selber im Roman S. 321
erzählt- „daß Klingsohrs Ueberschwenglichkeit eine Folge der Aufregung war, die
ihren Ursprung in der Gewohnheit unmäßigen Trinkens hatte. Die Trunksucht, - -
wie sie auch gekommen war, sie war da." — So verhielt es sich mit diesen „Be¬
richtigungen".
Das Ministerium hat unsere Ansicht: der Aufnahme solcher Berichtigungen müsse
eine Untersuchung ihrer Richtigkeit vorhergchn, bestätigt; es hat den Dr. Gutzkow
mit seinen Berichtigungen abgewiesen, und eine Ausnahme nur mit der Trunken-
hcitsscene zwischen Klingsohr und Lucinde gemacht (Bierglas statt Wasserglas u. s. w,),
die wir nun, um das Publicum selbst darüber urtheilen zu lassen, vollständig ab¬
gedruckt haben.
Was aber Dr. Gutzkow sonst unter Berichtigungen versteht, zeigt am deut¬
lichsten No. II der „Europa", wo er (oder sein Advocat Jubelnd. der auch uns
die Gutzkowschen Berichtigungen übermittelt) unter dieser Überschrift eine vollständige
Apologie seiner journalistischen und literarischen Thätigkeit, und einen Nachweis
seiner Bedeutung sür die Literaturgeschichte einführt.
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