Die Grenzboten. Jg. 10, 1851, I. Semester. II. Band.mert, in denen mitten unter dem Getöse einer Revolution jene für die damalige Zeit so Der Hirtenbrief des Königsberger Confistoriums gegen die freien Gemeinden- -- Wir haben niemals ein großes Interesse für die neuen Religionsge- Au Schule, Kirche und Amt halten die Bajonette besetzt, nur der Raths- mert, in denen mitten unter dem Getöse einer Revolution jene für die damalige Zeit so Der Hirtenbrief des Königsberger Confistoriums gegen die freien Gemeinden- — Wir haben niemals ein großes Interesse für die neuen Religionsge- Au Schule, Kirche und Amt halten die Bajonette besetzt, nur der Raths- <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0050" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/91243"/> <p xml:id="ID_119" prev="#ID_118"> mert, in denen mitten unter dem Getöse einer Revolution jene für die damalige Zeit so<lb/> kühnen Worte gesprochen wurden, die ich mit möglichster Treue hier verzeichnet habe.</p><lb/> </div> <div n="2"> <head> Der Hirtenbrief des Königsberger Confistoriums gegen die freien</head><lb/> </div> <div n="2"> <head> Gemeinden-</head> <p xml:id="ID_120"> — Wir haben niemals ein großes Interesse für die neuen Religionsge-<lb/> sellschaften gefühlt, welche mehr durch eine gemeinsame Abneigung gegen den kirchlichen<lb/> Druck, als durch einen positiven religiösen Inhalt zusammengeführt wurden. Es hat<lb/> uns immer geschienen, als ob sich in diese Erbauungsstundcn, diesen Gottesdienst, diese<lb/> pseudokirchlichcu Formalitäten, die man ohne eigentlichen innern Trieb nur der äußerlichen<lb/> Legitimation wegen ausübt, meistens ein wenig Heuchelei eingemischt habe. Durch<lb/> die neue Bannbulle des Königsberger Cvnsistoriums sind wir aber in die Lage gesetzt,<lb/> uns vom Standpunkt des Rechts und der Politik dieser Gesellschaften annehmen zu<lb/> müssen. In dieser Bulle, die auch im Tone an die päpstlichen Bannflüche erinnert,<lb/> wird nicht allein die Ketzerei dieser verirrten Schafe allen Gläubigen insinuirt, sondern<lb/> man scheint auch geneigt, sie in Beziehung auf die sittlichen Verhältnisse in die Classe<lb/> der Paria's zu versetzen. Man bestreitet nicht blos ihren Geistlichen das Recht, eine<lb/> gültige Ehe abzuschließen, sondern man erklärt auch mit ziemlich unumwundenen Aus¬<lb/> drücken ihre Mitglieder, so lauge sie nicht in den Schoos der Mutterkirche zurückkehren,<lb/> für unfähig, irgend eine gültige Ehe einzugehen. Sie können nur im Concubinat leben,<lb/> und ihre Kinder sind Bastarde. Nun ist zwar das Toleranzcdict vom Jahre 1847,<lb/> welches im Ganzen die Sache von einem politisch richtigen Gesichtspunkte aus betrachtete,<lb/> noch nicht aufgehoben. Nach diesem war es denjenigen Personen, welche ihren Austritt<lb/> aus den legitimen Kirchen erklärten, freigestellt, dnrch Vermittelung der bürgerlichen Ge¬<lb/> richte eine rechtsgültige Civilehe zu schließen, allein dieses Institut ist, so viel wir wissen,<lb/> noch nirgend ins Leben getreten, und der Hirtenbrief enthält jedenfalls keine Andeutung<lb/> darüber. — ES ist nicht allein ein großes Unrecht von Seiten des Staats, wenn er<lb/> eine große Zahl seiner Bürger, deren Separation von der bestehenden Kirche er einmal<lb/> als ein Factum anerkennen muß, gewaltsam in unsittliche Verhältnisse hineindrängt, son¬<lb/> dern es ist auch eine große Unklugheit. Denn durch diese Verletzung des Naturrechts<lb/> wird eine große Zahl von gebildeten Leuten, die der dogmatische Streit über die Gött¬<lb/> lichkeit oder Ungöttlichkeit Christi nicht besonders interessirte, zu einer sehr entschiedenen<lb/> Opposition gegen die kirchlichen Functionen der Regierung veranlaßt, und es könnte<lb/> leicht geschehen, daß die Glorie der Verfolgung diesen freien Gemeinden einen Zuwachs<lb/> zuführte, den sie durch ihren innern Werth nicht verdienten.</p><lb/> </div> <div n="2"> <head> Au</head> <p xml:id="ID_121" next="#ID_122"> Schule, Kirche und Amt halten die Bajonette besetzt, nur der Raths-<lb/> , saal der Gemeinden ist noch unberührt geblieben — wie lange freilich die Herrn des Tages sich<lb/> damit begnügen werden, vor den Rathhäusern Wache zu halten, statt in denselben, wie<lb/> sonst überall, den Herrn zu spielen, steht dahin. Gewiß nicht lange, wenn das<lb/> Schauspiel, welches die verschiedenen Gcmeindecollegien in der Monarchie gegenwärtig<lb/> bieten, sich noch weiter wiederholt, wenn der Wiener Gemeinderath noch einmal durch<lb/> den Antrag ans Einberufung von Vertrauensmännern zur Berathung über das Volks-<lb/> schulwesen dem hochwürdigen Minister Thun ein Mißtrauensvotum decretirt, wenn die<lb/> Laibacher Gemeinde von ihrem Gelüste nicht absteht, ein ehemaliges Oppositionsmitglied,<lb/> Ambros zum Bürgermeister wählen zu wollen, wenn das Beispiel der Tiroler Gemeinden,</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0050]
mert, in denen mitten unter dem Getöse einer Revolution jene für die damalige Zeit so
kühnen Worte gesprochen wurden, die ich mit möglichster Treue hier verzeichnet habe.
Der Hirtenbrief des Königsberger Confistoriums gegen die freien
Gemeinden- — Wir haben niemals ein großes Interesse für die neuen Religionsge-
sellschaften gefühlt, welche mehr durch eine gemeinsame Abneigung gegen den kirchlichen
Druck, als durch einen positiven religiösen Inhalt zusammengeführt wurden. Es hat
uns immer geschienen, als ob sich in diese Erbauungsstundcn, diesen Gottesdienst, diese
pseudokirchlichcu Formalitäten, die man ohne eigentlichen innern Trieb nur der äußerlichen
Legitimation wegen ausübt, meistens ein wenig Heuchelei eingemischt habe. Durch
die neue Bannbulle des Königsberger Cvnsistoriums sind wir aber in die Lage gesetzt,
uns vom Standpunkt des Rechts und der Politik dieser Gesellschaften annehmen zu
müssen. In dieser Bulle, die auch im Tone an die päpstlichen Bannflüche erinnert,
wird nicht allein die Ketzerei dieser verirrten Schafe allen Gläubigen insinuirt, sondern
man scheint auch geneigt, sie in Beziehung auf die sittlichen Verhältnisse in die Classe
der Paria's zu versetzen. Man bestreitet nicht blos ihren Geistlichen das Recht, eine
gültige Ehe abzuschließen, sondern man erklärt auch mit ziemlich unumwundenen Aus¬
drücken ihre Mitglieder, so lauge sie nicht in den Schoos der Mutterkirche zurückkehren,
für unfähig, irgend eine gültige Ehe einzugehen. Sie können nur im Concubinat leben,
und ihre Kinder sind Bastarde. Nun ist zwar das Toleranzcdict vom Jahre 1847,
welches im Ganzen die Sache von einem politisch richtigen Gesichtspunkte aus betrachtete,
noch nicht aufgehoben. Nach diesem war es denjenigen Personen, welche ihren Austritt
aus den legitimen Kirchen erklärten, freigestellt, dnrch Vermittelung der bürgerlichen Ge¬
richte eine rechtsgültige Civilehe zu schließen, allein dieses Institut ist, so viel wir wissen,
noch nirgend ins Leben getreten, und der Hirtenbrief enthält jedenfalls keine Andeutung
darüber. — ES ist nicht allein ein großes Unrecht von Seiten des Staats, wenn er
eine große Zahl seiner Bürger, deren Separation von der bestehenden Kirche er einmal
als ein Factum anerkennen muß, gewaltsam in unsittliche Verhältnisse hineindrängt, son¬
dern es ist auch eine große Unklugheit. Denn durch diese Verletzung des Naturrechts
wird eine große Zahl von gebildeten Leuten, die der dogmatische Streit über die Gött¬
lichkeit oder Ungöttlichkeit Christi nicht besonders interessirte, zu einer sehr entschiedenen
Opposition gegen die kirchlichen Functionen der Regierung veranlaßt, und es könnte
leicht geschehen, daß die Glorie der Verfolgung diesen freien Gemeinden einen Zuwachs
zuführte, den sie durch ihren innern Werth nicht verdienten.
Au Schule, Kirche und Amt halten die Bajonette besetzt, nur der Raths-
, saal der Gemeinden ist noch unberührt geblieben — wie lange freilich die Herrn des Tages sich
damit begnügen werden, vor den Rathhäusern Wache zu halten, statt in denselben, wie
sonst überall, den Herrn zu spielen, steht dahin. Gewiß nicht lange, wenn das
Schauspiel, welches die verschiedenen Gcmeindecollegien in der Monarchie gegenwärtig
bieten, sich noch weiter wiederholt, wenn der Wiener Gemeinderath noch einmal durch
den Antrag ans Einberufung von Vertrauensmännern zur Berathung über das Volks-
schulwesen dem hochwürdigen Minister Thun ein Mißtrauensvotum decretirt, wenn die
Laibacher Gemeinde von ihrem Gelüste nicht absteht, ein ehemaliges Oppositionsmitglied,
Ambros zum Bürgermeister wählen zu wollen, wenn das Beispiel der Tiroler Gemeinden,
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