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Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. III. Band.

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zu den
G r e n z b o t e n.



Zlktenstneke
der diesjährigen P rovinzicrlständeversammlung in Oesterreich.
I.
Landtagserklärnng der "ifdeiösterreichischen stände.

Allerdurchlauchtigster!

Ew. Majestät geruhten nach altherkömmlicher Weise dem an der Spitze einer stän¬
dischen Deputation in feierlicher Audienz vor dem Allerhöchsten Throne erschienenen
Landmarschalle am L.Juni l. I. die l.,f. Postulate für das kommende Venvaltungsjahr
1848 eigenhändig zu übergeben, und zugleich die treugehorsamsten Stände Niederöster¬
reichs sowohl, als die sämmtlichen Bewohner dieser Provinz Allerhöchst Ihrer landes-
väterlichen Huld und Wohlwollens zu versichern, wofür sich die treu gehorsamsten
Stände vor Allem verpflichtet fühlen, ihren innigsten, aufrichtigsten Dank allerunter-
thänigst auszudrücken.

Das l. f. Postulat, so wie das Allerhöchste Rescript vom 22. April l. I. sind den
am 7. Juni d. I. nach Ew. Maj. Allerhöchster Anordnung im Landtage versammelten
vier Ständen vorgetragen worden.

Die treugehorsamstcn Stände haben hierdurch vernommen, daß Ew. Majestät zur
Bedeckung der Staatserfordernisse für das Verwaltungsjahr 1848 I) die Summe der
Grundsteuer dieser Provinz auf 2,397,107 Fi. HZ Kr,, d. i. zwei Millionen, dreimal-
hundert neunzig sieben tausend einhundert sechzig sieben Gulden HZ Kr. festgesetzt, und
2) angeordnet haben, diese ganze Summe auf den ausgemittelten reinen Grundertrag
nach einem durchaus gleichen Pcrzent umzulegen. 3) Die von den Urbarial- und Zehent¬
bezügen in Niederösterreich bisher entrichtete Urbarial- und Zchcntstener jedoch mit dem
Vorbehalte de-r folgenden über die Bitte der treugehorsamsten Stände genehmigten de¬
finitiven Ausgleichung von den zu solchen Bezügen Berechtigten in den bisherigen Be¬
trägen zu entrichten und den Gesammtbetrag derselben von der Gesammtsumme der aus
die mit solchen Gicbigkcitcn belasteten Grundcrträgnisse entfallenden Grundsteuer abzu¬
ziehen; und sohin die auf den Gulden des Reinertrages an Grundsteuer bei den belaste¬
ten Grundbesitzthum entfallenden Dividende verhältnißmäßig zu vermindern, ohne darum
die Borschreibung des ohne diesen Abzug entfallenden Dividens zu unterlassen. 4) Die
Gebäudczins- so wie die Hausklassensteuer für das Verwaltungsj-ehr 1843 im nämlichen
Ausmaße zu. berichtigen, welche im Jahre 1347 bestanden hat, sohin die Erstere mit
18°/, von dem für dieses Jahr entfallenden steuerbaren Zinsertrage, die Letztere nach der
allgemein vorgenommenen Berichtigung der Klassifikation nach dem im Jahre 1347 an¬
gewendeten Tarife zu entrichten. Endlich haben die treugehorsamstcn Stände auch hier¬
aus entnommen, daß Ew. Majestät von ihnen erwarten, sie würden die Allerhöchste
Sorgfalt Ew. Maj. anerkennen, nicht nur alle Erleichterung des Grundbesitzes, welche
mit den Zwecken des Gesammtwohles Ihrer dermalen vereinbar und möglich ist zu be¬
wirken, sondern auch nach ihrem Wunsche den Mißverhältnissen bei der Vertheilung der


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Zlktenstneke
der diesjährigen P rovinzicrlständeversammlung in Oesterreich.
I.
Landtagserklärnng der „ifdeiösterreichischen stände.

Allerdurchlauchtigster!

Ew. Majestät geruhten nach altherkömmlicher Weise dem an der Spitze einer stän¬
dischen Deputation in feierlicher Audienz vor dem Allerhöchsten Throne erschienenen
Landmarschalle am L.Juni l. I. die l.,f. Postulate für das kommende Venvaltungsjahr
1848 eigenhändig zu übergeben, und zugleich die treugehorsamsten Stände Niederöster¬
reichs sowohl, als die sämmtlichen Bewohner dieser Provinz Allerhöchst Ihrer landes-
väterlichen Huld und Wohlwollens zu versichern, wofür sich die treu gehorsamsten
Stände vor Allem verpflichtet fühlen, ihren innigsten, aufrichtigsten Dank allerunter-
thänigst auszudrücken.

Das l. f. Postulat, so wie das Allerhöchste Rescript vom 22. April l. I. sind den
am 7. Juni d. I. nach Ew. Maj. Allerhöchster Anordnung im Landtage versammelten
vier Ständen vorgetragen worden.

Die treugehorsamstcn Stände haben hierdurch vernommen, daß Ew. Majestät zur
Bedeckung der Staatserfordernisse für das Verwaltungsjahr 1848 I) die Summe der
Grundsteuer dieser Provinz auf 2,397,107 Fi. HZ Kr,, d. i. zwei Millionen, dreimal-
hundert neunzig sieben tausend einhundert sechzig sieben Gulden HZ Kr. festgesetzt, und
2) angeordnet haben, diese ganze Summe auf den ausgemittelten reinen Grundertrag
nach einem durchaus gleichen Pcrzent umzulegen. 3) Die von den Urbarial- und Zehent¬
bezügen in Niederösterreich bisher entrichtete Urbarial- und Zchcntstener jedoch mit dem
Vorbehalte de-r folgenden über die Bitte der treugehorsamsten Stände genehmigten de¬
finitiven Ausgleichung von den zu solchen Bezügen Berechtigten in den bisherigen Be¬
trägen zu entrichten und den Gesammtbetrag derselben von der Gesammtsumme der aus
die mit solchen Gicbigkcitcn belasteten Grundcrträgnisse entfallenden Grundsteuer abzu¬
ziehen; und sohin die auf den Gulden des Reinertrages an Grundsteuer bei den belaste¬
ten Grundbesitzthum entfallenden Dividende verhältnißmäßig zu vermindern, ohne darum
die Borschreibung des ohne diesen Abzug entfallenden Dividens zu unterlassen. 4) Die
Gebäudczins- so wie die Hausklassensteuer für das Verwaltungsj-ehr 1843 im nämlichen
Ausmaße zu. berichtigen, welche im Jahre 1347 bestanden hat, sohin die Erstere mit
18°/, von dem für dieses Jahr entfallenden steuerbaren Zinsertrage, die Letztere nach der
allgemein vorgenommenen Berichtigung der Klassifikation nach dem im Jahre 1347 an¬
gewendeten Tarife zu entrichten. Endlich haben die treugehorsamstcn Stände auch hier¬
aus entnommen, daß Ew. Majestät von ihnen erwarten, sie würden die Allerhöchste
Sorgfalt Ew. Maj. anerkennen, nicht nur alle Erleichterung des Grundbesitzes, welche
mit den Zwecken des Gesammtwohles Ihrer dermalen vereinbar und möglich ist zu be¬
wirken, sondern auch nach ihrem Wunsche den Mißverhältnissen bei der Vertheilung der


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[0539] Beilage zu den G r e n z b o t e n. Zlktenstneke der diesjährigen P rovinzicrlständeversammlung in Oesterreich. I. Landtagserklärnng der „ifdeiösterreichischen stände. Allerdurchlauchtigster! Ew. Majestät geruhten nach altherkömmlicher Weise dem an der Spitze einer stän¬ dischen Deputation in feierlicher Audienz vor dem Allerhöchsten Throne erschienenen Landmarschalle am L.Juni l. I. die l.,f. Postulate für das kommende Venvaltungsjahr 1848 eigenhändig zu übergeben, und zugleich die treugehorsamsten Stände Niederöster¬ reichs sowohl, als die sämmtlichen Bewohner dieser Provinz Allerhöchst Ihrer landes- väterlichen Huld und Wohlwollens zu versichern, wofür sich die treu gehorsamsten Stände vor Allem verpflichtet fühlen, ihren innigsten, aufrichtigsten Dank allerunter- thänigst auszudrücken. Das l. f. Postulat, so wie das Allerhöchste Rescript vom 22. April l. I. sind den am 7. Juni d. I. nach Ew. Maj. Allerhöchster Anordnung im Landtage versammelten vier Ständen vorgetragen worden. Die treugehorsamstcn Stände haben hierdurch vernommen, daß Ew. Majestät zur Bedeckung der Staatserfordernisse für das Verwaltungsjahr 1848 I) die Summe der Grundsteuer dieser Provinz auf 2,397,107 Fi. HZ Kr,, d. i. zwei Millionen, dreimal- hundert neunzig sieben tausend einhundert sechzig sieben Gulden HZ Kr. festgesetzt, und 2) angeordnet haben, diese ganze Summe auf den ausgemittelten reinen Grundertrag nach einem durchaus gleichen Pcrzent umzulegen. 3) Die von den Urbarial- und Zehent¬ bezügen in Niederösterreich bisher entrichtete Urbarial- und Zchcntstener jedoch mit dem Vorbehalte de-r folgenden über die Bitte der treugehorsamsten Stände genehmigten de¬ finitiven Ausgleichung von den zu solchen Bezügen Berechtigten in den bisherigen Be¬ trägen zu entrichten und den Gesammtbetrag derselben von der Gesammtsumme der aus die mit solchen Gicbigkcitcn belasteten Grundcrträgnisse entfallenden Grundsteuer abzu¬ ziehen; und sohin die auf den Gulden des Reinertrages an Grundsteuer bei den belaste¬ ten Grundbesitzthum entfallenden Dividende verhältnißmäßig zu vermindern, ohne darum die Borschreibung des ohne diesen Abzug entfallenden Dividens zu unterlassen. 4) Die Gebäudczins- so wie die Hausklassensteuer für das Verwaltungsj-ehr 1843 im nämlichen Ausmaße zu. berichtigen, welche im Jahre 1347 bestanden hat, sohin die Erstere mit 18°/, von dem für dieses Jahr entfallenden steuerbaren Zinsertrage, die Letztere nach der allgemein vorgenommenen Berichtigung der Klassifikation nach dem im Jahre 1347 an¬ gewendeten Tarife zu entrichten. Endlich haben die treugehorsamstcn Stände auch hier¬ aus entnommen, daß Ew. Majestät von ihnen erwarten, sie würden die Allerhöchste Sorgfalt Ew. Maj. anerkennen, nicht nur alle Erleichterung des Grundbesitzes, welche mit den Zwecken des Gesammtwohles Ihrer dermalen vereinbar und möglich ist zu be¬ wirken, sondern auch nach ihrem Wunsche den Mißverhältnissen bei der Vertheilung der

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_309659/539>, abgerufen am 27.07.2024.