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Goethe, Johann Wolfgang von: Zur Farbenlehre. Bd. 1. Tübingen, 1810.

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nem Falschen zur Base gedient; wie uns denn dort
auch noch manches wird erklärbar werden.

222.

Findet man ferner, daß die an Brechbarkeit verschiedenen
Strahlen von einander getrennt und sortirt werden können,
und zwar sowohl durch Refraction (Exper. 3) als durch Re-
flexion (Exper. 10);

223.

Im dritten Experiment sehen wir die Farbenreihe
des Spectrums; daß das aber getrennte und sortirte
Strahlen seyen, ist eine bloße hypothetische und, wie
wir genugsam wissen, hochst unzulängliche Erklärungs-
formel. Im zehnten Experiment geschieht nichts, als
daß an der einen Seite ein Spectrum verschwindet,
indem an der andern Seite ein neues entsteht, das
sich jedoch weder im Ganzen noch im Einzelnem kei-
nesweges von dem ersten herschreibt, nicht im mindesten
mit demselben zusammenhängt.

224.

Und daß diese verschiedenen Arten von Strahlen jede be-
sonders bey gleichen Incidenzen ungleiche Refraction erleiden,
indem diejenigen welche vor der Scheidung mehr als die an-
dern gebrochen wurden, auch nach der Scheidung mehr ge-
brochen werden (Exper. 6 und ff.);

225.

Wir haben das sogenannte Experimentum Crucis

I. 31

nem Falſchen zur Baſe gedient; wie uns denn dort
auch noch manches wird erklaͤrbar werden.

222.

Findet man ferner, daß die an Brechbarkeit verſchiedenen
Strahlen von einander getrennt und ſortirt werden koͤnnen,
und zwar ſowohl durch Refraction (Exper. 3) als durch Re-
flexion (Exper. 10);

223.

Im dritten Experiment ſehen wir die Farbenreihe
des Spectrums; daß das aber getrennte und ſortirte
Strahlen ſeyen, iſt eine bloße hypothetiſche und, wie
wir genugſam wiſſen, hochſt unzulaͤngliche Erklaͤrungs-
formel. Im zehnten Experiment geſchieht nichts, als
daß an der einen Seite ein Spectrum verſchwindet,
indem an der andern Seite ein neues entſteht, das
ſich jedoch weder im Ganzen noch im Einzelnem kei-
nesweges von dem erſten herſchreibt, nicht im mindeſten
mit demſelben zuſammenhaͤngt.

224.

Und daß dieſe verſchiedenen Arten von Strahlen jede be-
ſonders bey gleichen Incidenzen ungleiche Refraction erleiden,
indem diejenigen welche vor der Scheidung mehr als die an-
dern gebrochen wurden, auch nach der Scheidung mehr ge-
brochen werden (Exper. 6 und ff.);

225.

Wir haben das ſogenannte Experimentum Crucis

I. 31
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[481/0535] nem Falſchen zur Baſe gedient; wie uns denn dort auch noch manches wird erklaͤrbar werden. 222. Findet man ferner, daß die an Brechbarkeit verſchiedenen Strahlen von einander getrennt und ſortirt werden koͤnnen, und zwar ſowohl durch Refraction (Exper. 3) als durch Re- flexion (Exper. 10); 223. Im dritten Experiment ſehen wir die Farbenreihe des Spectrums; daß das aber getrennte und ſortirte Strahlen ſeyen, iſt eine bloße hypothetiſche und, wie wir genugſam wiſſen, hochſt unzulaͤngliche Erklaͤrungs- formel. Im zehnten Experiment geſchieht nichts, als daß an der einen Seite ein Spectrum verſchwindet, indem an der andern Seite ein neues entſteht, das ſich jedoch weder im Ganzen noch im Einzelnem kei- nesweges von dem erſten herſchreibt, nicht im mindeſten mit demſelben zuſammenhaͤngt. 224. Und daß dieſe verſchiedenen Arten von Strahlen jede be- ſonders bey gleichen Incidenzen ungleiche Refraction erleiden, indem diejenigen welche vor der Scheidung mehr als die an- dern gebrochen wurden, auch nach der Scheidung mehr ge- brochen werden (Exper. 6 und ff.); 225. Wir haben das ſogenannte Experimentum Crucis I. 31

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Zitationshilfe: Goethe, Johann Wolfgang von: Zur Farbenlehre. Bd. 1. Tübingen, 1810, S. 481. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/goethe_farbenlehre01_1810/535>, abgerufen am 21.11.2024.