Hier wäre nun noch eine artige Arbeit zu machen übrig, nämlich eine Beurtheilung der Uniformen, Livreen, Cocarden und andrer Abzeichen, nach den oben aufgestellten Grundsätzen. Man könnte im Allge- meinen sagen, daß solche Kleidungen oder Abzeichen keine harmonischen Farben haben dürfen. Die Unifor- men sollten Charakter und Würde haben; die Livreen können gemein und ins Auge fallend seyn. An Bey- spielen von guter und schlechter Art würde es nicht fehlen, da der Farbenkreis eng und schon oft genug durchprobirt worden ist.
Aesthetische Wirkung.
848.
Aus der sinnlichen und sittlichen Wirkung der Farben, sowohl einzeln als in Zusammenstellung, wie wir sie bisher vorgetragen haben, wird nun für den Künstler die ästhetische Wirkung abgeleitet. Wir wol- len auch darüber die nöthigsten Winke geben, wenn wir vorher die allgemeine Bedingung malerischer Dar- stellung, Licht und Schatten, abgehandelt, woran sich die Farbenerscheinung unmittelbar anschließt.
847.
Hier waͤre nun noch eine artige Arbeit zu machen uͤbrig, naͤmlich eine Beurtheilung der Uniformen, Livreen, Cocarden und andrer Abzeichen, nach den oben aufgeſtellten Grundſaͤtzen. Man koͤnnte im Allge- meinen ſagen, daß ſolche Kleidungen oder Abzeichen keine harmoniſchen Farben haben duͤrfen. Die Unifor- men ſollten Charakter und Wuͤrde haben; die Livreen koͤnnen gemein und ins Auge fallend ſeyn. An Bey- ſpielen von guter und ſchlechter Art wuͤrde es nicht fehlen, da der Farbenkreis eng und ſchon oft genug durchprobirt worden iſt.
Aeſthetiſche Wirkung.
848.
Aus der ſinnlichen und ſittlichen Wirkung der Farben, ſowohl einzeln als in Zuſammenſtellung, wie wir ſie bisher vorgetragen haben, wird nun fuͤr den Kuͤnſtler die aͤſthetiſche Wirkung abgeleitet. Wir wol- len auch daruͤber die noͤthigſten Winke geben, wenn wir vorher die allgemeine Bedingung maleriſcher Dar- ſtellung, Licht und Schatten, abgehandelt, woran ſich die Farbenerſcheinung unmittelbar anſchließt.
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847.
Hier waͤre nun noch eine artige Arbeit zu machen
uͤbrig, naͤmlich eine Beurtheilung der Uniformen,
Livreen, Cocarden und andrer Abzeichen, nach den
oben aufgeſtellten Grundſaͤtzen. Man koͤnnte im Allge-
meinen ſagen, daß ſolche Kleidungen oder Abzeichen
keine harmoniſchen Farben haben duͤrfen. Die Unifor-
men ſollten Charakter und Wuͤrde haben; die Livreen
koͤnnen gemein und ins Auge fallend ſeyn. An Bey-
ſpielen von guter und ſchlechter Art wuͤrde es nicht
fehlen, da der Farbenkreis eng und ſchon oft genug
durchprobirt worden iſt.
Aeſthetiſche Wirkung.
848.
Aus der ſinnlichen und ſittlichen Wirkung der
Farben, ſowohl einzeln als in Zuſammenſtellung, wie
wir ſie bisher vorgetragen haben, wird nun fuͤr den
Kuͤnſtler die aͤſthetiſche Wirkung abgeleitet. Wir wol-
len auch daruͤber die noͤthigſten Winke geben, wenn
wir vorher die allgemeine Bedingung maleriſcher Dar-
ſtellung, Licht und Schatten, abgehandelt, woran
ſich die Farbenerſcheinung unmittelbar anſchließt.
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Goethe, Johann Wolfgang von: Zur Farbenlehre. Bd. 1. Tübingen, 1810, S. 315. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/goethe_farbenlehre01_1810/369>, abgerufen am 21.11.2024.
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