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Goethe, Johann Wolfgang von: Zur Farbenlehre. Bd. 1. Tübingen, 1810.

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Blauroth.

790.

Jene Unruhe nimmt bey der weiter ſchreitenden
Steigerung zu, und man kann wohl behaupten, daß
eine Tapete von einem ganz reinen geſaͤttigten Blau-
roth eine Art von unertraͤglicher Gegenwart ſeyn muͤſſe.
Deswegen es auch, wenn es als Kleidung, Band,
oder ſonſtiger Zierath vorkommt, ſehr verduͤnnt und
hell angewendet wird; da es denn ſeiner bezeichneten
Natur nach einen ganz beſondern Reiz ausuͤbt.

791.

Indem die hohe Geiſtlichkeit dieſe unruhige Farbe
ſich angeeignet hat; ſo duͤrfte man wohl ſagen, daß
ſie auf den unruhigen Staffeln einer immer vordrin-
genden Steigerung unaufhaltſam zu dem Cardinalpur-
pur hinaufſtrebe.


Roth.

792.

Man entferne bey dieſer Benennung alles, was im
Rothen einen Eindruck von Gelb oder Blau machen

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Zitationshilfe: Goethe, Johann Wolfgang von: Zur Farbenlehre. Bd. 1. Tübingen, 1810, S. 297. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/goethe_farbenlehre01_1810/351>, abgerufen am 08.01.2025.