wie auf der activen Seite der Krapp, auf der passi- ven der Indig.
547.
Um diese Materialien bedeutend und zum Gebrauch vortheilhaft zu machen, gehört, daß die färbende Ei- genschaft in ihnen innig zusammengedrängt und der färbende Stoff zu einer unendlichen empirischen Theil- barkeit erhoben werde, welches auf allerley Weise und besonders bey den genannten durch Gährung und Fäul- niß hervorgebracht wird.
548.
Diese materiellen Farbenstoffe fixiren sich nun wie- der an andern Körpern. So werfen sie sich im Mine- ralreich an Erden und Metallkalke, sie verbinden sich durch Schmelzung mit Gläsern und erhalten hier bey durchscheinendem Licht die höchste Schönheit, so wie man ihnen eine ewige Dauer zuschreiben kann.
549.
Vegetabilische und animalische Körper ergreifen sie mit mehr oder weniger Gewalt und halten daran mehr oder weniger fest, theils ihrer Natur nach, wie denn Gelb vergänglicher ist als Blau, oder nach der Natur der Unterlagen. An vegetabilischen dauern sie weniger als an animalischen, und selbst innerhalb dieser Reiche giebt es abermals Verschiedenheit. Flachs- oder baum- wollnes Garn, Seide oder Wolle zeigen gar verschie- dene Verhältnisse zu den Färbestoffen.
wie auf der activen Seite der Krapp, auf der paſſi- ven der Indig.
547.
Um dieſe Materialien bedeutend und zum Gebrauch vortheilhaft zu machen, gehoͤrt, daß die faͤrbende Ei- genſchaft in ihnen innig zuſammengedraͤngt und der faͤrbende Stoff zu einer unendlichen empiriſchen Theil- barkeit erhoben werde, welches auf allerley Weiſe und beſonders bey den genannten durch Gaͤhrung und Faͤul- niß hervorgebracht wird.
548.
Dieſe materiellen Farbenſtoffe fixiren ſich nun wie- der an andern Koͤrpern. So werfen ſie ſich im Mine- ralreich an Erden und Metallkalke, ſie verbinden ſich durch Schmelzung mit Glaͤſern und erhalten hier bey durchſcheinendem Licht die hoͤchſte Schoͤnheit, ſo wie man ihnen eine ewige Dauer zuſchreiben kann.
549.
Vegetabiliſche und animaliſche Koͤrper ergreifen ſie mit mehr oder weniger Gewalt und halten daran mehr oder weniger feſt, theils ihrer Natur nach, wie denn Gelb vergaͤnglicher iſt als Blau, oder nach der Natur der Unterlagen. An vegetabiliſchen dauern ſie weniger als an animaliſchen, und ſelbſt innerhalb dieſer Reiche giebt es abermals Verſchiedenheit. Flachs- oder baum- wollnes Garn, Seide oder Wolle zeigen gar verſchie- dene Verhaͤltniſſe zu den Faͤrbeſtoffen.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0260"n="206"/>
wie auf der activen Seite der Krapp, auf der paſſi-<lb/>
ven der Indig.</p></div><lb/><divn="4"><head>547.</head><lb/><p>Um dieſe Materialien bedeutend und zum Gebrauch<lb/>
vortheilhaft zu machen, gehoͤrt, daß die faͤrbende Ei-<lb/>
genſchaft in ihnen innig zuſammengedraͤngt und der<lb/>
faͤrbende Stoff zu einer unendlichen empiriſchen Theil-<lb/>
barkeit erhoben werde, welches auf allerley Weiſe und<lb/>
beſonders bey den genannten durch Gaͤhrung und Faͤul-<lb/>
niß hervorgebracht wird.</p></div><lb/><divn="4"><head>548.</head><lb/><p>Dieſe materiellen Farbenſtoffe fixiren ſich nun wie-<lb/>
der an andern Koͤrpern. So werfen ſie ſich im Mine-<lb/>
ralreich an Erden und Metallkalke, ſie verbinden ſich<lb/>
durch Schmelzung mit Glaͤſern und erhalten hier bey<lb/>
durchſcheinendem Licht die hoͤchſte Schoͤnheit, ſo wie<lb/>
man ihnen eine ewige Dauer zuſchreiben kann.</p></div><lb/><divn="4"><head>549.</head><lb/><p>Vegetabiliſche und animaliſche Koͤrper ergreifen ſie<lb/>
mit mehr oder weniger Gewalt und halten daran mehr<lb/>
oder weniger feſt, theils ihrer Natur nach, wie denn<lb/>
Gelb vergaͤnglicher iſt als Blau, oder nach der Natur<lb/>
der Unterlagen. An vegetabiliſchen dauern ſie weniger<lb/>
als an animaliſchen, und ſelbſt innerhalb dieſer Reiche<lb/>
giebt es abermals Verſchiedenheit. Flachs- oder baum-<lb/>
wollnes Garn, Seide oder Wolle zeigen gar verſchie-<lb/>
dene Verhaͤltniſſe zu den Faͤrbeſtoffen.</p></div><lb/></div></div></div></body></text></TEI>
[206/0260]
wie auf der activen Seite der Krapp, auf der paſſi-
ven der Indig.
547.
Um dieſe Materialien bedeutend und zum Gebrauch
vortheilhaft zu machen, gehoͤrt, daß die faͤrbende Ei-
genſchaft in ihnen innig zuſammengedraͤngt und der
faͤrbende Stoff zu einer unendlichen empiriſchen Theil-
barkeit erhoben werde, welches auf allerley Weiſe und
beſonders bey den genannten durch Gaͤhrung und Faͤul-
niß hervorgebracht wird.
548.
Dieſe materiellen Farbenſtoffe fixiren ſich nun wie-
der an andern Koͤrpern. So werfen ſie ſich im Mine-
ralreich an Erden und Metallkalke, ſie verbinden ſich
durch Schmelzung mit Glaͤſern und erhalten hier bey
durchſcheinendem Licht die hoͤchſte Schoͤnheit, ſo wie
man ihnen eine ewige Dauer zuſchreiben kann.
549.
Vegetabiliſche und animaliſche Koͤrper ergreifen ſie
mit mehr oder weniger Gewalt und halten daran mehr
oder weniger feſt, theils ihrer Natur nach, wie denn
Gelb vergaͤnglicher iſt als Blau, oder nach der Natur
der Unterlagen. An vegetabiliſchen dauern ſie weniger
als an animaliſchen, und ſelbſt innerhalb dieſer Reiche
giebt es abermals Verſchiedenheit. Flachs- oder baum-
wollnes Garn, Seide oder Wolle zeigen gar verſchie-
dene Verhaͤltniſſe zu den Faͤrbeſtoffen.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Goethe, Johann Wolfgang von: Zur Farbenlehre. Bd. 1. Tübingen, 1810, S. 206. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/goethe_farbenlehre01_1810/260>, abgerufen am 22.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.