Unerheblicher Einwurf gegen diese Art des Anbaues.
Es möchten mir aber hierbey diejenigen Forstbe- diente, welche Sporteln zu genießen haben, den Einwurf machen, daß bey diesem Verfahren nur wenig Mast zu hoffen sey. Wenn sie dieses mit einer ernsthaften Miene sagen, so mögen sie sich selbst ant- worten, da die kaum in vier bis fünf Jahren einfal- lende Buchmast gegen den Vortheil gar nicht in Rech- nung gebracht werden kann, den man sich bey einer ver- besserten Anzucht, durch die Erhaltung des längern, rei- nern Nutz- und Kluftholzes verschaffet, wobey sie je- doch auch ihre Gelder genießen, theils daß die Be- nutzung der Forst mehr auf den Vortheil des Eigen- thümers, als auf die Vermehrung der Nebengefälle gerichtet seyn müsse, da man ohnedem annehmen kann, daß bey einer regelmäßigen Wirthschaft einem jeden redlichen Forstbedienten, auch außer den Sporteln, der nöthige Unterhalt schon bestimmt ist.
Wie die Abnutzung anzustellen sey.
Die Art der Abnutzung fordert jedoch eine be- sondere Aufmerksamkeit. Ich setze dabey zum vor- aus, daß ein Eigenthümer sich aus den neu ange- säeten oder angepflanzten Oertern nicht einzig und allein ernähren dürfe, sondern entweder mehrere Plätze besitze, die ihm während der Zeit, da er diese neue Anzucht schonen und wenig nutzen kann, das nöthige liefern, oder aber daß er seine ganze Forst also abgetheilet habe, daß er einen Distrikt nach dem an- dern anbauen, durchbinden, und folglich abnutzen und zu Gelde machen könne. Ist dieses, so muß sich ein solcher Mann zurückerinnern, daß bey einem auf vorbeschriebe- ne Art, angesäeten oder angepflanzten Buchenorte die
würk-
Unerheblicher Einwurf gegen dieſe Art des Anbaues.
Es moͤchten mir aber hierbey diejenigen Forſtbe- diente, welche Sporteln zu genießen haben, den Einwurf machen, daß bey dieſem Verfahren nur wenig Maſt zu hoffen ſey. Wenn ſie dieſes mit einer ernſthaften Miene ſagen, ſo moͤgen ſie ſich ſelbſt ant- worten, da die kaum in vier bis fuͤnf Jahren einfal- lende Buchmaſt gegen den Vortheil gar nicht in Rech- nung gebracht werden kann, den man ſich bey einer ver- beſſerten Anzucht, durch die Erhaltung des laͤngern, rei- nern Nutz- und Kluftholzes verſchaffet, wobey ſie je- doch auch ihre Gelder genießen, theils daß die Be- nutzung der Forſt mehr auf den Vortheil des Eigen- thuͤmers, als auf die Vermehrung der Nebengefaͤlle gerichtet ſeyn muͤſſe, da man ohnedem annehmen kann, daß bey einer regelmaͤßigen Wirthſchaft einem jeden redlichen Forſtbedienten, auch außer den Sporteln, der noͤthige Unterhalt ſchon beſtimmt iſt.
Wie die Abnutzung anzuſtellen ſey.
Die Art der Abnutzung fordert jedoch eine be- ſondere Aufmerkſamkeit. Ich ſetze dabey zum vor- aus, daß ein Eigenthuͤmer ſich aus den neu ange- ſaͤeten oder angepflanzten Oertern nicht einzig und allein ernaͤhren duͤrfe, ſondern entweder mehrere Plaͤtze beſitze, die ihm waͤhrend der Zeit, da er dieſe neue Anzucht ſchonen und wenig nutzen kann, das noͤthige liefern, oder aber daß er ſeine ganze Forſt alſo abgetheilet habe, daß er einen Diſtrikt nach dem an- dern anbauen, durchbinden, und folglich abnutzen und zu Gelde machen koͤnne. Iſt dieſes, ſo muß ſich ein ſolcher Mann zuruͤckerinnern, daß bey einem auf vorbeſchriebe- ne Art, angeſaͤeten oder angepflanzten Buchenorte die
wuͤrk-
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Unerheblicher Einwurf gegen dieſe Art
des Anbaues.
Es moͤchten mir aber hierbey diejenigen Forſtbe-
diente, welche Sporteln zu genießen haben, den
Einwurf machen, daß bey dieſem Verfahren nur
wenig Maſt zu hoffen ſey. Wenn ſie dieſes mit einer
ernſthaften Miene ſagen, ſo moͤgen ſie ſich ſelbſt ant-
worten, da die kaum in vier bis fuͤnf Jahren einfal-
lende Buchmaſt gegen den Vortheil gar nicht in Rech-
nung gebracht werden kann, den man ſich bey einer ver-
beſſerten Anzucht, durch die Erhaltung des laͤngern, rei-
nern Nutz- und Kluftholzes verſchaffet, wobey ſie je-
doch auch ihre Gelder genießen, theils daß die Be-
nutzung der Forſt mehr auf den Vortheil des Eigen-
thuͤmers, als auf die Vermehrung der Nebengefaͤlle
gerichtet ſeyn muͤſſe, da man ohnedem annehmen kann,
daß bey einer regelmaͤßigen Wirthſchaft einem jeden
redlichen Forſtbedienten, auch außer den Sporteln, der
noͤthige Unterhalt ſchon beſtimmt iſt.
Wie die Abnutzung anzuſtellen ſey.
Die Art der Abnutzung fordert jedoch eine be-
ſondere Aufmerkſamkeit. Ich ſetze dabey zum vor-
aus, daß ein Eigenthuͤmer ſich aus den neu ange-
ſaͤeten oder angepflanzten Oertern nicht einzig und
allein ernaͤhren duͤrfe, ſondern entweder mehrere
Plaͤtze beſitze, die ihm waͤhrend der Zeit, da er dieſe
neue Anzucht ſchonen und wenig nutzen kann, das
noͤthige liefern, oder aber daß er ſeine ganze Forſt alſo
abgetheilet habe, daß er einen Diſtrikt nach dem an-
dern anbauen, durchbinden, und folglich abnutzen und zu
Gelde machen koͤnne. Iſt dieſes, ſo muß ſich ein ſolcher
Mann zuruͤckerinnern, daß bey einem auf vorbeſchriebe-
ne Art, angeſaͤeten oder angepflanzten Buchenorte die
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Gleditsch, Johann Gottlieb: Vermischte botanische und ökonomische Abhandlungen. Bd. 3. Berlin, 1789, S. 22. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gleditsch_abhandlungen03_1789/32>, abgerufen am 23.02.2025.
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