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Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 3: Beschreibung und Berechnung grösserer Maschinenanlagen. Wien, 1834.

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Abrundung der Kämme bei Stirnrädern.
Fig.
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In die letztern werden nun die Kämme b eingesetzt und das Ganze mit Nägeln gehörig
verbunden. Der Vortheil dieser Räder besteht nur darin, dass die Wechsel nicht aus-
springen können.

§. 19.

Hinsichtlich der Abrundung der Zähne oder Kämme finden sich verschie-
Fig.
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dene Regeln in den Werken über den Mühlenbau vor. Bezeichnet q o s den Theilriss eines
Stockgetriebes und r o p den Theilriss der Kämme eines Stirnrades, so wird nach der
Vorschrift, welche in den Berliner Vorlegeblättern für angehende Mechaniker enthalten
ist, jede Theilung in 7 Unterabtheilungen zerfällt. Hiervon erhält der Zahn zu seiner
Dicke 3, zu seiner Höhe über dem Theilrisse 2 und unter demselben 21/2 Theile, so dass
der Zwischenraum 4 Theile beträgt, welcher von dem Stock, der ebenfalls 4 Theile zu
seiner Dicke hat, eingenommen wird. Der untere Theil des Zahnes steht winkelrecht am
Umfange des Rades, der obere Theil ist aber nach einem Kreisbogen abgerundet, welcher,
wie die punktirten Linien zeigen, seinen Mittelpunkt c in dem Theilrisse und zum Halb-
messer 5 Unterabtheilungen oder 5/7 der Theilung hat. Die Breite des Zahnes in der
Richtung der Achse richtet sich nach dem Widerstande, welchen das Rad zu überwälti-
gen hat und kann 4 bis 12 Unterabtheilungen erhalten.

Fig.
22.

In dem Wasser-Mahl-Mühlenbau von Neumann wird §. 152 folgende von Herrn Eytel-
wein
angegebene Verzeichnungsart der Kämme zu einem Stirnrade angeführt. Es seyen
r o p der Theilriss des Stirnrades und q o s jener des Getriebes. Man trage aus dem Mittel-
punkte o des Stockes den Theilungspunkt a des nächst vorhergehenden Stockes in der Art
auf, dass man den Bogen o a der Theilung gleich macht, welches leicht nach der Rech-
nung §. 15 geschehen kann und ziehe die Sehne o a. Der Durchschnittspunkt b gibt
sodann die Stelle an, wo der zum Stock a gehörige Kamm den Stock verlassen darf, wenn
der folgende Kamm den Stock o in dem Punkte m ergreift. Zieht man nun noch durch
den Punkt b den Bogen h k, so gibt dieser die Länge des Kammkopfes. Ferner trage man
auf r o p aus dem Punkte m die Theilung nach d und die Stärke des Kammkopfes von d
nach e und ziehe nach der Richtung des Halbmessers durch d und e die Linien f h und
g k winkelrecht auf die Stirn des Rades; nehme dann die Weite b o, suche damit aus b
und d den Durchschnittspunkt x und beschreibe aus diesem den Bogen b d, als die ge-
suchte Abrundung der Kämme. Trägt man nun noch die Weite h b aus k nach c, sucht
mit der Weite b o aus c und e den Durchschnittspunkt y und zieht den Bogen c e, so
wird dadurch die Form vom Obertheil des Kammkopfes ganz bestimmt. Hiernach wird
nun eine Schablone auf ein hartes Stück Bret oder Blech verzeichnet und darnach die
Kämme abgerundet.

§. 20.

Die Drehlinge werden nie mit mehr als 4 Armen gebaut und erhalten auch nur
4 Felgen in einer Lage. Die Felgen werden aber wegen der grössern Festigkeit bloss
Fig.
11
und
12.
an der äussern Peripherie abgerundet, im Innern des Rades aber gerade gelassen. Die
letztern Felgen werden Spiegelfelgen genannt. Wie man aus der Zeichnung Fig. 11
und Fig. 12 ersieht, besteht der Drehling aus zwei Scheiben oder Kränzen mit dazwischen

Abrundung der Kämme bei Stirnrädern.
Fig.
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In die letztern werden nun die Kämme b eingesetzt und das Ganze mit Nägeln gehörig
verbunden. Der Vortheil dieser Räder besteht nur darin, dass die Wechsel nicht aus-
springen können.

§. 19.

Hinsichtlich der Abrundung der Zähne oder Kämme finden sich verschie-
Fig.
21.
dene Regeln in den Werken über den Mühlenbau vor. Bezeichnet q o s den Theilriss eines
Stockgetriebes und r o p den Theilriss der Kämme eines Stirnrades, so wird nach der
Vorschrift, welche in den Berliner Vorlegeblättern für angehende Mechaniker enthalten
ist, jede Theilung in 7 Unterabtheilungen zerfällt. Hiervon erhält der Zahn zu seiner
Dicke 3, zu seiner Höhe über dem Theilrisse 2 und unter demselben 2½ Theile, so dass
der Zwischenraum 4 Theile beträgt, welcher von dem Stock, der ebenfalls 4 Theile zu
seiner Dicke hat, eingenommen wird. Der untere Theil des Zahnes steht winkelrecht am
Umfange des Rades, der obere Theil ist aber nach einem Kreisbogen abgerundet, welcher,
wie die punktirten Linien zeigen, seinen Mittelpunkt c in dem Theilrisse und zum Halb-
messer 5 Unterabtheilungen oder 5/7 der Theilung hat. Die Breite des Zahnes in der
Richtung der Achse richtet sich nach dem Widerstande, welchen das Rad zu überwälti-
gen hat und kann 4 bis 12 Unterabtheilungen erhalten.

Fig.
22.

In dem Wasser-Mahl-Mühlenbau von Neumann wird §. 152 folgende von Herrn Eytel-
wein
angegebene Verzeichnungsart der Kämme zu einem Stirnrade angeführt. Es seyen
r o p der Theilriss des Stirnrades und q o s jener des Getriebes. Man trage aus dem Mittel-
punkte o des Stockes den Theilungspunkt a des nächst vorhergehenden Stockes in der Art
auf, dass man den Bogen o a der Theilung gleich macht, welches leicht nach der Rech-
nung §. 15 geschehen kann und ziehe die Sehne o a. Der Durchschnittspunkt b gibt
sodann die Stelle an, wo der zum Stock a gehörige Kamm den Stock verlassen darf, wenn
der folgende Kamm den Stock o in dem Punkte m ergreift. Zieht man nun noch durch
den Punkt b den Bogen h k, so gibt dieser die Länge des Kammkopfes. Ferner trage man
auf r o p aus dem Punkte m die Theilung nach d und die Stärke des Kammkopfes von d
nach e und ziehe nach der Richtung des Halbmessers durch d und e die Linien f h und
g k winkelrecht auf die Stirn des Rades; nehme dann die Weite b o, suche damit aus b
und d den Durchschnittspunkt x und beschreibe aus diesem den Bogen b d, als die ge-
suchte Abrundung der Kämme. Trägt man nun noch die Weite h b aus k nach c, sucht
mit der Weite b o aus c und e den Durchschnittspunkt y und zieht den Bogen c e, so
wird dadurch die Form vom Obertheil des Kammkopfes ganz bestimmt. Hiernach wird
nun eine Schablone auf ein hartes Stück Bret oder Blech verzeichnet und darnach die
Kämme abgerundet.

§. 20.

Die Drehlinge werden nie mit mehr als 4 Armen gebaut und erhalten auch nur
4 Felgen in einer Lage. Die Felgen werden aber wegen der grössern Festigkeit bloss
Fig.
11
und
12.
an der äussern Peripherie abgerundet, im Innern des Rades aber gerade gelassen. Die
letztern Felgen werden Spiegelfelgen genannt. Wie man aus der Zeichnung Fig. 11
und Fig. 12 ersieht, besteht der Drehling aus zwei Scheiben oder Kränzen mit dazwischen

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[26/0062] Abrundung der Kämme bei Stirnrädern. In die letztern werden nun die Kämme b eingesetzt und das Ganze mit Nägeln gehörig verbunden. Der Vortheil dieser Räder besteht nur darin, dass die Wechsel nicht aus- springen können. Fig. 20. Tab. 70. §. 19. Hinsichtlich der Abrundung der Zähne oder Kämme finden sich verschie- dene Regeln in den Werken über den Mühlenbau vor. Bezeichnet q o s den Theilriss eines Stockgetriebes und r o p den Theilriss der Kämme eines Stirnrades, so wird nach der Vorschrift, welche in den Berliner Vorlegeblättern für angehende Mechaniker enthalten ist, jede Theilung in 7 Unterabtheilungen zerfällt. Hiervon erhält der Zahn zu seiner Dicke 3, zu seiner Höhe über dem Theilrisse 2 und unter demselben 2½ Theile, so dass der Zwischenraum 4 Theile beträgt, welcher von dem Stock, der ebenfalls 4 Theile zu seiner Dicke hat, eingenommen wird. Der untere Theil des Zahnes steht winkelrecht am Umfange des Rades, der obere Theil ist aber nach einem Kreisbogen abgerundet, welcher, wie die punktirten Linien zeigen, seinen Mittelpunkt c in dem Theilrisse und zum Halb- messer 5 Unterabtheilungen oder 5/7 der Theilung hat. Die Breite des Zahnes in der Richtung der Achse richtet sich nach dem Widerstande, welchen das Rad zu überwälti- gen hat und kann 4 bis 12 Unterabtheilungen erhalten. Fig. 21. In dem Wasser-Mahl-Mühlenbau von Neumann wird §. 152 folgende von Herrn Eytel- wein angegebene Verzeichnungsart der Kämme zu einem Stirnrade angeführt. Es seyen r o p der Theilriss des Stirnrades und q o s jener des Getriebes. Man trage aus dem Mittel- punkte o des Stockes den Theilungspunkt a des nächst vorhergehenden Stockes in der Art auf, dass man den Bogen o a der Theilung gleich macht, welches leicht nach der Rech- nung §. 15 geschehen kann und ziehe die Sehne o a. Der Durchschnittspunkt b gibt sodann die Stelle an, wo der zum Stock a gehörige Kamm den Stock verlassen darf, wenn der folgende Kamm den Stock o in dem Punkte m ergreift. Zieht man nun noch durch den Punkt b den Bogen h k, so gibt dieser die Länge des Kammkopfes. Ferner trage man auf r o p aus dem Punkte m die Theilung nach d und die Stärke des Kammkopfes von d nach e und ziehe nach der Richtung des Halbmessers durch d und e die Linien f h und g k winkelrecht auf die Stirn des Rades; nehme dann die Weite b o, suche damit aus b und d den Durchschnittspunkt x und beschreibe aus diesem den Bogen b d, als die ge- suchte Abrundung der Kämme. Trägt man nun noch die Weite h b aus k nach c, sucht mit der Weite b o aus c und e den Durchschnittspunkt y und zieht den Bogen c e, so wird dadurch die Form vom Obertheil des Kammkopfes ganz bestimmt. Hiernach wird nun eine Schablone auf ein hartes Stück Bret oder Blech verzeichnet und darnach die Kämme abgerundet. §. 20. Die Drehlinge werden nie mit mehr als 4 Armen gebaut und erhalten auch nur 4 Felgen in einer Lage. Die Felgen werden aber wegen der grössern Festigkeit bloss an der äussern Peripherie abgerundet, im Innern des Rades aber gerade gelassen. Die letztern Felgen werden Spiegelfelgen genannt. Wie man aus der Zeichnung Fig. 11 und Fig. 12 ersieht, besteht der Drehling aus zwei Scheiben oder Kränzen mit dazwischen Fig. 11 und 12.

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Zitationshilfe: Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 3: Beschreibung und Berechnung grösserer Maschinenanlagen. Wien, 1834, S. 26. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gerstner_mechanik03_1834/62>, abgerufen am 21.11.2024.