Am rechten Ufer, wo sich das Wehr mit dem Land verbindet, bildet die Schleusse den Anfang des Hammergrabens, durch welche erstere nicht nur der zum Betriebe der Werke nothwendige Wasserstand regulirt, sondern auch durch ihre Schliessung bei hohen Fluthen die Versandung des Hammergrabens verhindert wird. Die Verbindung der Schleusse mit dem Wehr ist aus Fig. 4 und 8, Tab. 101, wo dieser Theil des Wehres im Grundrisse darge- stellt ist, zu ersehen. Das eigentliche Flussufer bildet hier auf eine Länge von 35 Klafter eine 3 Klafter 4 Fuss hohe und verglichen 5 Fuss 6 Zoll starke Futtermauer, welche auf einem pilotirten, gegen das Wasser mit einer Bürstenwand versicherten Rost erbaut ist. Beim Schleus- senhaus ist die gegen den Fluss gekehrte Seite der Futtermauer ganz senkrecht, tiefer hinab mit einer kleinen Böschung, die 1/12 der Höhe beträgt, gegen das Land aber mit mehreren 6 Zoll breiten Absätzen versehen, so dass sie von 8 Fuss unterer Breite oben nur 3 Fuss stark wird. Wie auch zum Theil aus dem Situationsplan zu ersehen ist, bildet sie an ihrem obern Ende einen fast rechtwinkelig gegen die Berglehne gekrümmten Kopf, am untern Ende ver- liert sie sich in den Erddamm des Hammergrabens. Von 1 Klafter 1 Fuss ober der obern Wehrlinie bis auf 4 Klafter 2 Fuss 6 Zoll ist diese Futtermauer von der im Lichten 3 Klafter 1 Fuss 6 Zoll breiten Schleussenöffnung durchschnitten, und bildet längs dem Hammerka- nal auf beiden Seiten die Schleussenwände, alsdann aber verlängert sie sich noch in die 4 Klafter 3 Fuss langen Flügelwände hinter der Schleusse.
Die Schleussenschwelle M Fig. 5 und 6 liegt auf dem durchlaufenden Grund der eben beschriebenen Futtermauer 3 Fuss unter dem Wehrrücken. Sie besteht eigentlich aus drei Stücken neben einander liegender 14 Zoll hoher Träme, wovon die zwei vordern von Eichenholz, der innere aber von Tannenholz sind. Die äusserste Schwelle dient zum Schutze der mittlern, welche letztere mit einer 6 Zoll breiten und 4 Zoll tiefen Falz zur Aufnahme der Schütze versehen ist; die innerste Schwelle ist die erste Auflage der da anfangenden Bedielung. Der unter diesen Schwellen nur 2 Fuss hoch gemauerte Grund steht auf demsel- ben Roste, welcher unter der ganzen Länge der Futtermauer fortgeht, und ist nebst der vorne befindlichen Bürstenwand c Fig. 6 auch noch mit einer zweiten d längs der andern Seite versichert, welche letztere sich an jene Bürstenwand anschliesst, die von der vordern Bürstenwand c angefangen längs den Seiten- und Flügelmauern der Schleusse fortgeht und an der innern Seite der gegen das Wasser liegenden Schwelle eingeschlagen ist. Der pilo- tirte Grundrost der Schleussenmauern steht ebenfalls mit dem Grundrost der Futtermauer in gehöriger Verbindung und auf diesem Fundamente sind die 3 Klafter 4 Fuss hohen und verglichen 5 Fuss 6 Zoll starken Schleussenmauern ganz so wie die oben erwähnte Fut- termauer aufgeführt.
Von der Schleussenschwelle M fängt die Bodendielung der Schleusse an; sie besteht aus 3 Zoll starken Pfosten, welche auf die 6 Zoll in Quadrat starken Polsterhölzer e (Fig. 6) mit eisernen Nägeln dergestalt aufgenagelt sind, dass der Boden einen kleinen Abhang von 1 Zoll per Klafter bilde. Der Grund, in welchen die Polsterhölzer e gelegt sind, wurde mit Letten ausgestampft und zur Befestigung der Pfosten wurden aus der Ursache eiserne Nägel genommen, weil man bei Reparaturen und selbst bei der neuen Herstellung zum Theil im Wasser arbeiten muss, wo sich die Fig. 12 dargestellte Befestigung mit hölzernen Nägeln
Schleusse.
§. 350.
Tab. 101.
Am rechten Ufer, wo sich das Wehr mit dem Land verbindet, bildet die Schleusse den Anfang des Hammergrabens, durch welche erstere nicht nur der zum Betriebe der Werke nothwendige Wasserstand regulirt, sondern auch durch ihre Schliessung bei hohen Fluthen die Versandung des Hammergrabens verhindert wird. Die Verbindung der Schleusse mit dem Wehr ist aus Fig. 4 und 8, Tab. 101, wo dieser Theil des Wehres im Grundrisse darge- stellt ist, zu ersehen. Das eigentliche Flussufer bildet hier auf eine Länge von 35 Klafter eine 3 Klafter 4 Fuss hohe und verglichen 5 Fuss 6 Zoll starke Futtermauer, welche auf einem pilotirten, gegen das Wasser mit einer Bürstenwand versicherten Rost erbaut ist. Beim Schleus- senhaus ist die gegen den Fluss gekehrte Seite der Futtermauer ganz senkrecht, tiefer hinab mit einer kleinen Böschung, die 1/12 der Höhe beträgt, gegen das Land aber mit mehreren 6 Zoll breiten Absätzen versehen, so dass sie von 8 Fuss unterer Breite oben nur 3 Fuss stark wird. Wie auch zum Theil aus dem Situationsplan zu ersehen ist, bildet sie an ihrem obern Ende einen fast rechtwinkelig gegen die Berglehne gekrümmten Kopf, am untern Ende ver- liert sie sich in den Erddamm des Hammergrabens. Von 1 Klafter 1 Fuss ober der obern Wehrlinie bis auf 4 Klafter 2 Fuss 6 Zoll ist diese Futtermauer von der im Lichten 3 Klafter 1 Fuss 6 Zoll breiten Schleussenöffnung durchschnitten, und bildet längs dem Hammerka- nal auf beiden Seiten die Schleussenwände, alsdann aber verlängert sie sich noch in die 4 Klafter 3 Fuss langen Flügelwände hinter der Schleusse.
Die Schleussenschwelle M Fig. 5 und 6 liegt auf dem durchlaufenden Grund der eben beschriebenen Futtermauer 3 Fuss unter dem Wehrrücken. Sie besteht eigentlich aus drei Stücken neben einander liegender 14 Zoll hoher Träme, wovon die zwei vordern von Eichenholz, der innere aber von Tannenholz sind. Die äusserste Schwelle dient zum Schutze der mittlern, welche letztere mit einer 6 Zoll breiten und 4 Zoll tiefen Falz zur Aufnahme der Schütze versehen ist; die innerste Schwelle ist die erste Auflage der da anfangenden Bedielung. Der unter diesen Schwellen nur 2 Fuss hoch gemauerte Grund steht auf demsel- ben Roste, welcher unter der ganzen Länge der Futtermauer fortgeht, und ist nebst der vorne befindlichen Bürstenwand c Fig. 6 auch noch mit einer zweiten d längs der andern Seite versichert, welche letztere sich an jene Bürstenwand anschliesst, die von der vordern Bürstenwand c angefangen längs den Seiten- und Flügelmauern der Schleusse fortgeht und an der innern Seite der gegen das Wasser liegenden Schwelle eingeschlagen ist. Der pilo- tirte Grundrost der Schleussenmauern steht ebenfalls mit dem Grundrost der Futtermauer in gehöriger Verbindung und auf diesem Fundamente sind die 3 Klafter 4 Fuss hohen und verglichen 5 Fuss 6 Zoll starken Schleussenmauern ganz so wie die oben erwähnte Fut- termauer aufgeführt.
Von der Schleussenschwelle M fängt die Bodendielung der Schleusse an; sie besteht aus 3 Zoll starken Pfosten, welche auf die 6 Zoll in Quadrat starken Polsterhölzer e (Fig. 6) mit eisernen Nägeln dergestalt aufgenagelt sind, dass der Boden einen kleinen Abhang von 1 Zoll per Klafter bilde. Der Grund, in welchen die Polsterhölzer e gelegt sind, wurde mit Letten ausgestampft und zur Befestigung der Pfosten wurden aus der Ursache eiserne Nägel genommen, weil man bei Reparaturen und selbst bei der neuen Herstellung zum Theil im Wasser arbeiten muss, wo sich die Fig. 12 dargestellte Befestigung mit hölzernen Nägeln
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[500/0536]
Schleusse.
§. 350.
Am rechten Ufer, wo sich das Wehr mit dem Land verbindet, bildet die Schleusse
den Anfang des Hammergrabens, durch welche erstere nicht nur der zum Betriebe der
Werke nothwendige Wasserstand regulirt, sondern auch durch ihre Schliessung bei hohen
Fluthen die Versandung des Hammergrabens verhindert wird. Die Verbindung der Schleusse
mit dem Wehr ist aus Fig. 4 und 8, Tab. 101, wo dieser Theil des Wehres im Grundrisse darge-
stellt ist, zu ersehen. Das eigentliche Flussufer bildet hier auf eine Länge von 35 Klafter eine
3 Klafter 4 Fuss hohe und verglichen 5 Fuss 6 Zoll starke Futtermauer, welche auf einem
pilotirten, gegen das Wasser mit einer Bürstenwand versicherten Rost erbaut ist. Beim Schleus-
senhaus ist die gegen den Fluss gekehrte Seite der Futtermauer ganz senkrecht, tiefer hinab
mit einer kleinen Böschung, die 1/12 der Höhe beträgt, gegen das Land aber mit mehreren 6 Zoll
breiten Absätzen versehen, so dass sie von 8 Fuss unterer Breite oben nur 3 Fuss stark wird.
Wie auch zum Theil aus dem Situationsplan zu ersehen ist, bildet sie an ihrem obern Ende
einen fast rechtwinkelig gegen die Berglehne gekrümmten Kopf, am untern Ende ver-
liert sie sich in den Erddamm des Hammergrabens. Von 1 Klafter 1 Fuss ober der obern
Wehrlinie bis auf 4 Klafter 2 Fuss 6 Zoll ist diese Futtermauer von der im Lichten 3 Klafter
1 Fuss 6 Zoll breiten Schleussenöffnung durchschnitten, und bildet längs dem Hammerka-
nal auf beiden Seiten die Schleussenwände, alsdann aber verlängert sie sich noch in die
4 Klafter 3 Fuss langen Flügelwände hinter der Schleusse.
Die Schleussenschwelle M Fig. 5 und 6 liegt auf dem durchlaufenden Grund der
eben beschriebenen Futtermauer 3 Fuss unter dem Wehrrücken. Sie besteht eigentlich aus
drei Stücken neben einander liegender 14 Zoll hoher Träme, wovon die zwei vordern von
Eichenholz, der innere aber von Tannenholz sind. Die äusserste Schwelle dient zum Schutze
der mittlern, welche letztere mit einer 6 Zoll breiten und 4 Zoll tiefen Falz zur Aufnahme
der Schütze versehen ist; die innerste Schwelle ist die erste Auflage der da anfangenden
Bedielung. Der unter diesen Schwellen nur 2 Fuss hoch gemauerte Grund steht auf demsel-
ben Roste, welcher unter der ganzen Länge der Futtermauer fortgeht, und ist nebst der
vorne befindlichen Bürstenwand c Fig. 6 auch noch mit einer zweiten d längs der andern
Seite versichert, welche letztere sich an jene Bürstenwand anschliesst, die von der vordern
Bürstenwand c angefangen längs den Seiten- und Flügelmauern der Schleusse fortgeht und
an der innern Seite der gegen das Wasser liegenden Schwelle eingeschlagen ist. Der pilo-
tirte Grundrost der Schleussenmauern steht ebenfalls mit dem Grundrost der Futtermauer
in gehöriger Verbindung und auf diesem Fundamente sind die 3 Klafter 4 Fuss hohen und
verglichen 5 Fuss 6 Zoll starken Schleussenmauern ganz so wie die oben erwähnte Fut-
termauer aufgeführt.
Von der Schleussenschwelle M fängt die Bodendielung der Schleusse an; sie
besteht aus 3 Zoll starken Pfosten, welche auf die 6 Zoll in Quadrat starken Polsterhölzer e
(Fig. 6) mit eisernen Nägeln dergestalt aufgenagelt sind, dass der Boden einen kleinen Abhang
von 1 Zoll per Klafter bilde. Der Grund, in welchen die Polsterhölzer e gelegt sind, wurde
mit Letten ausgestampft und zur Befestigung der Pfosten wurden aus der Ursache eiserne
Nägel genommen, weil man bei Reparaturen und selbst bei der neuen Herstellung zum Theil
im Wasser arbeiten muss, wo sich die Fig. 12 dargestellte Befestigung mit hölzernen Nägeln
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Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 3: Beschreibung und Berechnung grösserer Maschinenanlagen. Wien, 1834, S. 500. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gerstner_mechanik03_1834/536>, abgerufen am 21.11.2024.
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