deutende Verzweigung bilden, wird ausser dem gewöhnlichen Ausschlämmen mittelst Ziehung der Lüftungszapfen an den Röhren keine weitere Reinigung derselben benö- thiget, da auch dieses zum häuslichen Gebrauche ganz dienliche und die Vegetazion der Gartengewächse sehr befördernde Wasser keine Inkrustirung der Röhren veranlasst.
Für das Nachsehen an den sämmtlichen Quell- und Teichwasser-Röhrenleitungen und für die Besorgung der diessfalls vorkommenden Wasserleitungsarbeiten ist ein Röhrmeister mit einem Gehülfen angestellt, welchen nach Bedürfniss die erforderli- chen Handlanger beigegeben werden. Die Auslagen, welche diese Wasserleitungen verursachen, werden aus dem Fonde der k. k. Hofburgauslagen bestritten. Die Neben- leitungen, welche in die Privathäuser gehen, werden jedoch auf Kosten der betreffenden Eigenthümer unter Einwirkung des k. k. Hofbauamtes unterhalten. Wird ein Privat- gebäude von der k. k. Schlosswasserleitung aus mit einer neu angelegten Nebenleitung versehen, so muss hierfür eine Einkaufsgebühr entrichtet werden. Ausserdem wer- den in diesem Falle und von mehreren mit Wasser bereits versehenen Häusern für den Bezug desselben noch jährliche Wasserzinse, nebstbei aber bei jeder eintreten- den Besitzveränderung die sogenannte Legitimazionsgebühr entrichtet. Der Be- trag dieser Gebühren ist sehr verschieden, im Ganzen aber nur unbedeutend. Die Wasser- leitungen, welche in Privathäuser gehen, haben im Lichten der Röhren gewöhnlich einen Durchmesser von 11/2 bis 2 Zoll. Der Wasserzufluss in jedes Gebäude wird nach Mass- gabe seines Bedarfes und mit Rücksicht auf den eigenen Bedarf der k. k. Hofburg be- messen und durch die verschiedenen Bohröffnungen in den Hähnen (Wasserwechselwir- beln) und auch durch die Stellung dieser Hähne von dem hierzu aufgestellten Wasserlei- tungspersonale regulirt.
§. 179.
II. Die zweite Abtheilung der Wasserleitungen in Prag, welche ein Eigenthum der Stadtgemeinde ist und auf ihre Kosten durch das städtische Bauamt unterhalten wird, versieht die Altstadt, Neustadt und den grössten Theil der Kleinseite mit Wasser. Nachstehende Details hierüber verdanken wir der Mittheilung des Herrn Bauverwalters Franz Melchior Dückelmann.
Das sämmtliche Wasser, welches die drei Städte in Prag benöthigen, wird aus dem Moldauflusse mittelst Wasserdruckwerken, welche an den bestehenden Wehren an- gelegt sind, in Behälter oder Reservoirs auf Wasserthürmen gehoben, von wo es ohne einer weitern Reinigung unmittelbar durch Röhren in die Stadt geführt wird. Die Höhe des Wasserspiegels in den Behältern auf diesen Thürmen über dem Wasserspiegel im Moldauflusse ist zwar nicht überall dieselbe, beträgt aber an keinem Orte weniger als 16 und nirgends mehr als 21 N. Oe. Klafter.
Die Zeit, in welcher diese Wasserwerke angelegt wurden, lässt sich nicht bestimmt nachweisen. Es unterliegt jedoch keinem Zweifel, dass die Wehren in Prag hauptsäch- lich zum Behufe der Wasserdruckwerke, und nicht so sehr der Mühlen wegen angelegt wurden. Da es in der Gegend der Altstadt und Neustadt keine Teiche und Quellen gibt, folglich das Wasser auf solchem Wege nicht zugeleitet werden konnte, so musste man schon vor mehreren Jahrhunderten bedacht seyn, die Altstadt und später auch die Neu-
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Wasserleitung für die drei Pruger Städte.
deutende Verzweigung bilden, wird ausser dem gewöhnlichen Ausschlämmen mittelst Ziehung der Lüftungszapfen an den Röhren keine weitere Reinigung derselben benö- thiget, da auch dieses zum häuslichen Gebrauche ganz dienliche und die Vegetazion der Gartengewächse sehr befördernde Wasser keine Inkrustirung der Röhren veranlasst.
Für das Nachsehen an den sämmtlichen Quell- und Teichwasser-Röhrenleitungen und für die Besorgung der diessfalls vorkommenden Wasserleitungsarbeiten ist ein Röhrmeister mit einem Gehülfen angestellt, welchen nach Bedürfniss die erforderli- chen Handlanger beigegeben werden. Die Auslagen, welche diese Wasserleitungen verursachen, werden aus dem Fonde der k. k. Hofburgauslagen bestritten. Die Neben- leitungen, welche in die Privathäuser gehen, werden jedoch auf Kosten der betreffenden Eigenthümer unter Einwirkung des k. k. Hofbauamtes unterhalten. Wird ein Privat- gebäude von der k. k. Schlosswasserleitung aus mit einer neu angelegten Nebenleitung versehen, so muss hierfür eine Einkaufsgebühr entrichtet werden. Ausserdem wer- den in diesem Falle und von mehreren mit Wasser bereits versehenen Häusern für den Bezug desselben noch jährliche Wasserzinse, nebstbei aber bei jeder eintreten- den Besitzveränderung die sogenannte Legitimazionsgebühr entrichtet. Der Be- trag dieser Gebühren ist sehr verschieden, im Ganzen aber nur unbedeutend. Die Wasser- leitungen, welche in Privathäuser gehen, haben im Lichten der Röhren gewöhnlich einen Durchmesser von 1½ bis 2 Zoll. Der Wasserzufluss in jedes Gebäude wird nach Mass- gabe seines Bedarfes und mit Rücksicht auf den eigenen Bedarf der k. k. Hofburg be- messen und durch die verschiedenen Bohröffnungen in den Hähnen (Wasserwechselwir- beln) und auch durch die Stellung dieser Hähne von dem hierzu aufgestellten Wasserlei- tungspersonale regulirt.
§. 179.
II. Die zweite Abtheilung der Wasserleitungen in Prag, welche ein Eigenthum der Stadtgemeinde ist und auf ihre Kosten durch das städtische Bauamt unterhalten wird, versieht die Altstadt, Neustadt und den grössten Theil der Kleinseite mit Wasser. Nachstehende Details hierüber verdanken wir der Mittheilung des Herrn Bauverwalters Franz Melchior Dückelmann.
Das sämmtliche Wasser, welches die drei Städte in Prag benöthigen, wird aus dem Moldauflusse mittelst Wasserdruckwerken, welche an den bestehenden Wehren an- gelegt sind, in Behälter oder Reservoirs auf Wasserthürmen gehoben, von wo es ohne einer weitern Reinigung unmittelbar durch Röhren in die Stadt geführt wird. Die Höhe des Wasserspiegels in den Behältern auf diesen Thürmen über dem Wasserspiegel im Moldauflusse ist zwar nicht überall dieselbe, beträgt aber an keinem Orte weniger als 16 und nirgends mehr als 21 N. Oe. Klafter.
Die Zeit, in welcher diese Wasserwerke angelegt wurden, lässt sich nicht bestimmt nachweisen. Es unterliegt jedoch keinem Zweifel, dass die Wehren in Prag hauptsäch- lich zum Behufe der Wasserdruckwerke, und nicht so sehr der Mühlen wegen angelegt wurden. Da es in der Gegend der Altstadt und Neustadt keine Teiche und Quellen gibt, folglich das Wasser auf solchem Wege nicht zugeleitet werden konnte, so musste man schon vor mehreren Jahrhunderten bedacht seyn, die Altstadt und später auch die Neu-
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Wasserleitung für die drei Pruger Städte.
deutende Verzweigung bilden, wird ausser dem gewöhnlichen Ausschlämmen mittelst
Ziehung der Lüftungszapfen an den Röhren keine weitere Reinigung derselben benö-
thiget, da auch dieses zum häuslichen Gebrauche ganz dienliche und die Vegetazion
der Gartengewächse sehr befördernde Wasser keine Inkrustirung der Röhren veranlasst.
Für das Nachsehen an den sämmtlichen Quell- und Teichwasser-Röhrenleitungen
und für die Besorgung der diessfalls vorkommenden Wasserleitungsarbeiten ist ein
Röhrmeister mit einem Gehülfen angestellt, welchen nach Bedürfniss die erforderli-
chen Handlanger beigegeben werden. Die Auslagen, welche diese Wasserleitungen
verursachen, werden aus dem Fonde der k. k. Hofburgauslagen bestritten. Die Neben-
leitungen, welche in die Privathäuser gehen, werden jedoch auf Kosten der betreffenden
Eigenthümer unter Einwirkung des k. k. Hofbauamtes unterhalten. Wird ein Privat-
gebäude von der k. k. Schlosswasserleitung aus mit einer neu angelegten Nebenleitung
versehen, so muss hierfür eine Einkaufsgebühr entrichtet werden. Ausserdem wer-
den in diesem Falle und von mehreren mit Wasser bereits versehenen Häusern für den
Bezug desselben noch jährliche Wasserzinse, nebstbei aber bei jeder eintreten-
den Besitzveränderung die sogenannte Legitimazionsgebühr entrichtet. Der Be-
trag dieser Gebühren ist sehr verschieden, im Ganzen aber nur unbedeutend. Die Wasser-
leitungen, welche in Privathäuser gehen, haben im Lichten der Röhren gewöhnlich einen
Durchmesser von 1½ bis 2 Zoll. Der Wasserzufluss in jedes Gebäude wird nach Mass-
gabe seines Bedarfes und mit Rücksicht auf den eigenen Bedarf der k. k. Hofburg be-
messen und durch die verschiedenen Bohröffnungen in den Hähnen (Wasserwechselwir-
beln) und auch durch die Stellung dieser Hähne von dem hierzu aufgestellten Wasserlei-
tungspersonale regulirt.
§. 179.
II. Die zweite Abtheilung der Wasserleitungen in Prag, welche ein Eigenthum der
Stadtgemeinde ist und auf ihre Kosten durch das städtische Bauamt unterhalten wird,
versieht die Altstadt, Neustadt und den grössten Theil der Kleinseite mit Wasser.
Nachstehende Details hierüber verdanken wir der Mittheilung des Herrn Bauverwalters
Franz Melchior Dückelmann.
Das sämmtliche Wasser, welches die drei Städte in Prag benöthigen, wird aus
dem Moldauflusse mittelst Wasserdruckwerken, welche an den bestehenden Wehren an-
gelegt sind, in Behälter oder Reservoirs auf Wasserthürmen gehoben, von wo es ohne
einer weitern Reinigung unmittelbar durch Röhren in die Stadt geführt wird. Die
Höhe des Wasserspiegels in den Behältern auf diesen Thürmen über dem Wasserspiegel
im Moldauflusse ist zwar nicht überall dieselbe, beträgt aber an keinem Orte weniger
als 16 und nirgends mehr als 21 N. Oe. Klafter.
Die Zeit, in welcher diese Wasserwerke angelegt wurden, lässt sich nicht bestimmt
nachweisen. Es unterliegt jedoch keinem Zweifel, dass die Wehren in Prag hauptsäch-
lich zum Behufe der Wasserdruckwerke, und nicht so sehr der Mühlen wegen angelegt
wurden. Da es in der Gegend der Altstadt und Neustadt keine Teiche und Quellen gibt,
folglich das Wasser auf solchem Wege nicht zugeleitet werden konnte, so musste man
schon vor mehreren Jahrhunderten bedacht seyn, die Altstadt und später auch die Neu-
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Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 2: Mechanik flüssiger Körper. Prag, 1832, S. 251. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gerstner_mechanik02_1832/269>, abgerufen am 18.11.2024.
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