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Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 1: Mechanik fester Körper. Prag, 1831.

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Einfluss der Grösse der Räder auf die Ladung.
nem Kalksteine, Basalt u. dgl. besteht, einen Druck von 300 bis 450 Lb auf jeden Zoll ih-
rer Oberfläche auszuhalten im Stande sey, ohne dass die Solidität der Strasse dadurch
gefährdet werde. Hiernach kann die Ladung oder der Druck einer 21/2 Zoll breiten Rad-
schiene 300. 2,5 = 7,5 Ztr. bis 450. 2,5 = 11,25 Zentner, folglich für 4 Räder 30 bis 45 Ztr.
betragen. Hieraus folgt, dss leichtes Fuhrwerk, Kutschen u. dgl. der Verbindlich-
keit breiterer Radschienen enthoben werden kann.

§. 541.

Die Vorschrift, dass die Breite der Felgen dem Gewichte des Wagens sammt La-
dung proportional seyn müsse, würde noch besser entsprechen, wenn hiebei zugleich
auf die Grösse oder auf den Durchmesser der Räder Rücksicht genom-
men würde
. Jeder Wagen macht nämlich einen Eindruck auf die Strasse, welches
die nach jedem Fuhrwerke zurückbleibenden Spuren oder Geleise darthun. Daraus
sehen wir, dass die Last des Wagens immer auf einer Fläche ruhe, welche die Breite
der Schiene zur Breite, und die Länge der Sehne zur Länge hat. Wenn wir dem-
nach die Breite zweier Schienen mit B und b, und die Länge der Sehnen mit L und l,
die Gewichte der Ladung und Wägen aber mit Q und q bezeichnen, so ist
Q : q = B. L : b. l. Setzen wir die Durchmesser der Räder = 2 A und 2 a, und die Tiefe
der Eindrücke = U und u, so ist aus dem Kreise bekannt, dass [Formel 1] = 2 A. U und
[Formel 2] = 2 a. u, folglich L : 1 = sqrt 2 A. U : sqrt 2 a. u. Soll nun der Eindruck in die Strasse
in beiden Fällen gleich, oder U = u seyn, so ist Q : q = B. sqrt 2 A : b. sqrt 2 a, folglich
die Breite der Schienen B : b = [Formel 3] .

Im südlichen Deutschland bedient man sich verhältnissmässig kleinerer Rä-
der; die vordern haben 41/2 bis 4 Fuss, die hintern Räder 5 Fuss, die Räder mit brei-
ten Felgen aber nur 21/2 bis 3 Fuss im Durchmesser. Es verhält sich demnach
sqrt 5 : sqrt 2,5 = 7 : 5, also wäre B : b = [Formel 4] , oder wenn die Lasten Q und q gleich sind,
B : b = 1/7 : 1/5 , also B = 5/7 b, demnach würden grössere Räder für eine gleiche Ladung
schmälere Schienen erhalten können, als kleine.

§. 542.

In der österreichischen Monarchie sind noch keine Strassenwagen aufge-
stellt, und in dieser Hinsicht wird die Ladung und die Mauth nach der An-
zahl der vorgespannten Pferde bemessen
. Eine alte Verordnung verfügt
in dieser Hinsicht, dass kein Fuhrmann über 50 Zentner auf 4 Pferde laden darf;
ein späteres Hofdekret vom 7ten Jänner 1819 erlaubt eine unbedingte Ladung für
alle Wägen, deren Felgen wenigstens 6 Zoll Breite haben, und diese Wägen haben
zugleich auch nur die halbe Mauth zu entrichten. Die Einführung der breiten
Radfelgen gewährt daher für die Fuhrleute den doppelten Vortheil, dass sie auf ein
Pferd weit mehr laden können, und ausserdem noch eine geringere Mauth zu entrich-

Einfluss der Grösse der Räder auf die Ladung.
nem Kalksteine, Basalt u. dgl. besteht, einen Druck von 300 bis 450 ℔ auf jeden Zoll ih-
rer Oberfläche auszuhalten im Stande sey, ohne dass die Solidität der Strasse dadurch
gefährdet werde. Hiernach kann die Ladung oder der Druck einer 2½ Zoll breiten Rad-
schiene 300. 2,5 = 7,5 Ztr. bis 450. 2,5 = 11,25 Zentner, folglich für 4 Räder 30 bis 45 Ztr.
betragen. Hieraus folgt, dss leichtes Fuhrwerk, Kutschen u. dgl. der Verbindlich-
keit breiterer Radschienen enthoben werden kann.

§. 541.

Die Vorschrift, dass die Breite der Felgen dem Gewichte des Wagens sammt La-
dung proportional seyn müsse, würde noch besser entsprechen, wenn hiebei zugleich
auf die Grösse oder auf den Durchmesser der Räder Rücksicht genom-
men würde
. Jeder Wagen macht nämlich einen Eindruck auf die Strasse, welches
die nach jedem Fuhrwerke zurückbleibenden Spuren oder Geleise darthun. Daraus
sehen wir, dass die Last des Wagens immer auf einer Fläche ruhe, welche die Breite
der Schiene zur Breite, und die Länge der Sehne zur Länge hat. Wenn wir dem-
nach die Breite zweier Schienen mit B und b, und die Länge der Sehnen mit L und l,
die Gewichte der Ladung und Wägen aber mit Q und q bezeichnen, so ist
Q : q = B. L : b. l. Setzen wir die Durchmesser der Räder = 2 A und 2 a, und die Tiefe
der Eindrücke = U und u, so ist aus dem Kreise bekannt, dass [Formel 1] = 2 A. U und
[Formel 2] = 2 a. u, folglich L : 1 = √ 2 A. U : √ 2 a. u. Soll nun der Eindruck in die Strasse
in beiden Fällen gleich, oder U = u seyn, so ist Q : q = B. √ 2 A : b. √ 2 a, folglich
die Breite der Schienen B : b = [Formel 3] .

Im südlichen Deutschland bedient man sich verhältnissmässig kleinerer Rä-
der; die vordern haben 4½ bis 4 Fuss, die hintern Räder 5 Fuss, die Räder mit brei-
ten Felgen aber nur 2½ bis 3 Fuss im Durchmesser. Es verhält sich demnach
√ 5 : √ 2,5 = 7 : 5, also wäre B : b = [Formel 4] , oder wenn die Lasten Q und q gleich sind,
B : b = 1/7 : ⅕, also B = 5/7 b, demnach würden grössere Räder für eine gleiche Ladung
schmälere Schienen erhalten können, als kleine.

§. 542.

In der österreichischen Monarchie sind noch keine Strassenwagen aufge-
stellt, und in dieser Hinsicht wird die Ladung und die Mauth nach der An-
zahl der vorgespannten Pferde bemessen
. Eine alte Verordnung verfügt
in dieser Hinsicht, dass kein Fuhrmann über 50 Zentner auf 4 Pferde laden darf;
ein späteres Hofdekret vom 7ten Jänner 1819 erlaubt eine unbedingte Ladung für
alle Wägen, deren Felgen wenigstens 6 Zoll Breite haben, und diese Wägen haben
zugleich auch nur die halbe Mauth zu entrichten. Die Einführung der breiten
Radfelgen gewährt daher für die Fuhrleute den doppelten Vortheil, dass sie auf ein
Pferd weit mehr laden können, und ausserdem noch eine geringere Mauth zu entrich-

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[586/0618] Einfluss der Grösse der Räder auf die Ladung. nem Kalksteine, Basalt u. dgl. besteht, einen Druck von 300 bis 450 ℔ auf jeden Zoll ih- rer Oberfläche auszuhalten im Stande sey, ohne dass die Solidität der Strasse dadurch gefährdet werde. Hiernach kann die Ladung oder der Druck einer 2½ Zoll breiten Rad- schiene 300. 2,5 = 7,5 Ztr. bis 450. 2,5 = 11,25 Zentner, folglich für 4 Räder 30 bis 45 Ztr. betragen. Hieraus folgt, dss leichtes Fuhrwerk, Kutschen u. dgl. der Verbindlich- keit breiterer Radschienen enthoben werden kann. §. 541. Die Vorschrift, dass die Breite der Felgen dem Gewichte des Wagens sammt La- dung proportional seyn müsse, würde noch besser entsprechen, wenn hiebei zugleich auf die Grösse oder auf den Durchmesser der Räder Rücksicht genom- men würde. Jeder Wagen macht nämlich einen Eindruck auf die Strasse, welches die nach jedem Fuhrwerke zurückbleibenden Spuren oder Geleise darthun. Daraus sehen wir, dass die Last des Wagens immer auf einer Fläche ruhe, welche die Breite der Schiene zur Breite, und die Länge der Sehne zur Länge hat. Wenn wir dem- nach die Breite zweier Schienen mit B und b, und die Länge der Sehnen mit L und l, die Gewichte der Ladung und Wägen aber mit Q und q bezeichnen, so ist Q : q = B. L : b. l. Setzen wir die Durchmesser der Räder = 2 A und 2 a, und die Tiefe der Eindrücke = U und u, so ist aus dem Kreise bekannt, dass [FORMEL] = 2 A. U und [FORMEL] = 2 a. u, folglich L : 1 = √ 2 A. U : √ 2 a. u. Soll nun der Eindruck in die Strasse in beiden Fällen gleich, oder U = u seyn, so ist Q : q = B. √ 2 A : b. √ 2 a, folglich die Breite der Schienen B : b = [FORMEL]. Im südlichen Deutschland bedient man sich verhältnissmässig kleinerer Rä- der; die vordern haben 4½ bis 4 Fuss, die hintern Räder 5 Fuss, die Räder mit brei- ten Felgen aber nur 2½ bis 3 Fuss im Durchmesser. Es verhält sich demnach √ 5 : √ 2,5 = 7 : 5, also wäre B : b = [FORMEL], oder wenn die Lasten Q und q gleich sind, B : b = 1/7 : ⅕, also B = 5/7 b, demnach würden grössere Räder für eine gleiche Ladung schmälere Schienen erhalten können, als kleine. §. 542. In der österreichischen Monarchie sind noch keine Strassenwagen aufge- stellt, und in dieser Hinsicht wird die Ladung und die Mauth nach der An- zahl der vorgespannten Pferde bemessen. Eine alte Verordnung verfügt in dieser Hinsicht, dass kein Fuhrmann über 50 Zentner auf 4 Pferde laden darf; ein späteres Hofdekret vom 7ten Jänner 1819 erlaubt eine unbedingte Ladung für alle Wägen, deren Felgen wenigstens 6 Zoll Breite haben, und diese Wägen haben zugleich auch nur die halbe Mauth zu entrichten. Die Einführung der breiten Radfelgen gewährt daher für die Fuhrleute den doppelten Vortheil, dass sie auf ein Pferd weit mehr laden können, und ausserdem noch eine geringere Mauth zu entrich-

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Zitationshilfe: Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 1: Mechanik fester Körper. Prag, 1831, S. 586. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gerstner_mechanik01_1831/618>, abgerufen am 18.11.2024.