4 sh. zerfiel nun wieder in 2 sh. 3 d. für den Kubik-Fuss Stein, rauh abgearbeitet, von Bramley Fall bei Leeds in der Grafschaft York zugeführt und an die Ufer der Themse in Hammersmith abgelegt; dann in 1 sh. 9 d. für das Zuführen vom Ufer zu den Pfeilern, das Aufstellen, den Mörtel, das reine Abarbeiten, und der Rest blieb endlich dem Kontrahenten als Gewinn.
Die Ziegeln, die man bei dem Baue verwendete, hatten die in England gewöhn- lichen Dimensionen von 9 Zoll Länge, 4 Zoll Breite und 21/2 Zoll Dicke; hievon ko- stete das Tausend zur Brücke an das Ufer geliefert 38 sh. (19 fl. C. M.), wobei aber zu bemerken ist, dass die Hammersmith-Ziegeln in England als ganz vorzüglich be- kannt sind. Der Kalk musste 40 englische Meilen weit auf einer Strasse und 60 sol- che Meilen zu Wasser beigeführt werden, und es kamen 8 bushels gebrannten Kalk in Hammersmith geliefert, auf 20 sh. (Der N. Oe. Metzen auf 2 fl. 9 kr. C. M.) Der Sand, welcher zu dem Mörtel verwendet wurde, musste sämmtlich von Wool- wich, etwa 4 deutsche Meilen weit auf der Themse stromaufwärts zugeführt werden, weil bei Hammersmith kein guter Sand zu finden war; ein Kubik-Yard Sand kam auf 4 sh. zu stehen. (Die N. Oe. Kubik-Klafter auf 17 fl. 51 kr. C. M.)
Die schmiedeisernen Theile der ganzen Brücke wurden laut Kontrakt um 36 Liv. st. für die Tonne (19 fl. 51 kr. C. M. für den N. Oe. Zentner) geliefert, wofür jedoch der Kontrahent verbunden war, alle Gerüste für das Aufhängen der Ketten und Aufstellen der Bögen herbeizuschaffen, diese Aufstellung zu bewirken, die Ketten zu adjustiren, und alle hieher gehörige Arbeiten zu verrichten, ohne hiefür eine wei- tere Entschädigung ansprechen zu können.
§. 404.
Zu den im vorigen §. speziell angeführten Auslagen von 45249 Liv. st. 2 sh. 10 d., welche die eigentliche Brücke verursachte, kamen noch folgende Summen, die in dem gedruckten Rechnungsabschlusse der Akziengesellschaft vom 28ten May 1829 angegeben sind:
Laut der Parlamentsakte war die Gesellschaft verpflichtet, auf dem rechten Themse-Ufer eine Strasse von beiläufig 3 engl. Meilen Länge herzustellen, ohne hie- für eine andere Begünstigung als die für die Brücke bemessenen Zölle zu erhalten. Die Auslagen für diesen Strassenbau betrugen 14508 Liv. 4 sh. 9 d. Die Grundein- lösung verursachte der Gesellschaft eine Auslage von 5783 Liv. 17 sh. 7 d. Die Par- laments- und andere durch die Gesetze vorgeschriebene Auslagen betrugen 3939 Liv. 11 d.; die Auslagen für die Ingenieurs, wie S. 450 bemerkt wurde, 2844 Liv. 9 sh.; die Auslagen für die Direktion und sämmtliche Beamte, für das Kanzley-Lokale, für Stämpeln und Ankündigungen und für diverse Gegenstände betrugen während 5 Jah- ren 4046 Liv. 19 sh. 7 d., wozu endlich noch die Interessen für ausgeliehene Gelder kamen. Auf diese Weise ergibt sich, wie die Gesellschaft ihren ganzen Fond, der in 1600 Akzien, eine jede zu 50 Liv., oder im Ganzen in 80000 Liv. st. bestand, für die Ausführung der Unternehmung ausgelegt hat. Wenn man jedoch zu den §. 403 ausgewiesenen Kosten des eigentlichen Brückenbaues noch die Kosten für die Inge-
Baukosten der Hammersmithkettenbrücke.
4 sh. zerfiel nun wieder in 2 sh. 3 d. für den Kubik-Fuss Stein, rauh abgearbeitet, von Bramley Fall bei Leeds in der Grafschaft York zugeführt und an die Ufer der Themse in Hammersmith abgelegt; dann in 1 sh. 9 d. für das Zuführen vom Ufer zu den Pfeilern, das Aufstellen, den Mörtel, das reine Abarbeiten, und der Rest blieb endlich dem Kontrahenten als Gewinn.
Die Ziegeln, die man bei dem Baue verwendete, hatten die in England gewöhn- lichen Dimensionen von 9 Zoll Länge, 4 Zoll Breite und 2½ Zoll Dicke; hievon ko- stete das Tausend zur Brücke an das Ufer geliefert 38 sh. (19 fl. C. M.), wobei aber zu bemerken ist, dass die Hammersmith-Ziegeln in England als ganz vorzüglich be- kannt sind. Der Kalk musste 40 englische Meilen weit auf einer Strasse und 60 sol- che Meilen zu Wasser beigeführt werden, und es kamen 8 bushels gebrannten Kalk in Hammersmith geliefert, auf 20 sh. (Der N. Oe. Metzen auf 2 fl. 9 kr. C. M.) Der Sand, welcher zu dem Mörtel verwendet wurde, musste sämmtlich von Wool- wich, etwa 4 deutsche Meilen weit auf der Themse stromaufwärts zugeführt werden, weil bei Hammersmith kein guter Sand zu finden war; ein Kubik-Yard Sand kam auf 4 sh. zu stehen. (Die N. Oe. Kubik-Klafter auf 17 fl. 51 kr. C. M.)
Die schmiedeisernen Theile der ganzen Brücke wurden laut Kontrakt um 36 Liv. st. für die Tonne (19 fl. 51 kr. C. M. für den N. Oe. Zentner) geliefert, wofür jedoch der Kontrahent verbunden war, alle Gerüste für das Aufhängen der Ketten und Aufstellen der Bögen herbeizuschaffen, diese Aufstellung zu bewirken, die Ketten zu adjustiren, und alle hieher gehörige Arbeiten zu verrichten, ohne hiefür eine wei- tere Entschädigung ansprechen zu können.
§. 404.
Zu den im vorigen §. speziell angeführten Auslagen von 45249 Liv. st. 2 sh. 10 d., welche die eigentliche Brücke verursachte, kamen noch folgende Summen, die in dem gedruckten Rechnungsabschlusse der Akziengesellschaft vom 28ten May 1829 angegeben sind:
Laut der Parlamentsakte war die Gesellschaft verpflichtet, auf dem rechten Themse-Ufer eine Strasse von beiläufig 3 engl. Meilen Länge herzustellen, ohne hie- für eine andere Begünstigung als die für die Brücke bemessenen Zölle zu erhalten. Die Auslagen für diesen Strassenbau betrugen 14508 Liv. 4 sh. 9 d. Die Grundein- lösung verursachte der Gesellschaft eine Auslage von 5783 Liv. 17 sh. 7 d. Die Par- laments- und andere durch die Gesetze vorgeschriebene Auslagen betrugen 3939 Liv. 11 d.; die Auslagen für die Ingenieurs, wie S. 450 bemerkt wurde, 2844 Liv. 9 sh.; die Auslagen für die Direktion und sämmtliche Beamte, für das Kanzley-Lokale, für Stämpeln und Ankündigungen und für diverse Gegenstände betrugen während 5 Jah- ren 4046 Liv. 19 sh. 7 d., wozu endlich noch die Interessen für ausgeliehene Gelder kamen. Auf diese Weise ergibt sich, wie die Gesellschaft ihren ganzen Fond, der in 1600 Akzien, eine jede zu 50 Liv., oder im Ganzen in 80000 Liv. st. bestand, für die Ausführung der Unternehmung ausgelegt hat. Wenn man jedoch zu den §. 403 ausgewiesenen Kosten des eigentlichen Brückenbaues noch die Kosten für die Inge-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0488"n="458"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#i">Baukosten der Hammersmithkettenbrücke</hi>.</fw><lb/>
4 sh. zerfiel nun wieder in 2 sh. 3 d. für den Kubik-Fuss Stein, rauh abgearbeitet, von<lb/><hirendition="#i">Bramley Fall</hi> bei <hirendition="#i">Leeds</hi> in der Grafschaft <hirendition="#i">York</hi> zugeführt und an die Ufer der Themse<lb/>
in <hirendition="#i">Hammersmith</hi> abgelegt; dann in 1 sh. 9 d. für das Zuführen vom Ufer zu den<lb/>
Pfeilern, das Aufstellen, den Mörtel, das reine Abarbeiten, und der Rest blieb endlich<lb/>
dem Kontrahenten als Gewinn.</p><lb/><p>Die <hirendition="#g">Ziegeln</hi>, die man bei dem Baue verwendete, hatten die in England gewöhn-<lb/>
lichen Dimensionen von 9 Zoll Länge, 4 Zoll Breite und 2½ Zoll Dicke; hievon ko-<lb/>
stete das Tausend zur Brücke an das Ufer geliefert 38 <hirendition="#i">sh.</hi> (19 fl. C. M.), wobei aber<lb/>
zu bemerken ist, dass die <hirendition="#i">Hammersmith</hi>-Ziegeln in England als ganz vorzüglich be-<lb/>
kannt sind. Der <hirendition="#g">Kalk</hi> musste 40 englische Meilen weit auf einer Strasse und 60 sol-<lb/>
che Meilen zu Wasser beigeführt werden, und es kamen 8 <hirendition="#i">bushels</hi> gebrannten Kalk<lb/>
in <hirendition="#i">Hammersmith</hi> geliefert, auf 20 <hirendition="#i">sh.</hi> (Der N. Oe. Metzen auf 2 fl. 9 kr. C. M.)<lb/>
Der <hirendition="#g">Sand</hi>, welcher zu dem Mörtel verwendet wurde, musste sämmtlich von <hirendition="#i">Wool-<lb/>
wich</hi>, etwa 4 deutsche Meilen weit auf der Themse stromaufwärts zugeführt werden,<lb/>
weil bei <hirendition="#i">Hammersmith</hi> kein guter Sand zu finden war; ein Kubik-<hirendition="#i">Yard</hi> Sand kam<lb/>
auf 4 <hirendition="#i">sh.</hi> zu stehen. (Die N. Oe. Kubik-Klafter auf 17 fl. 51 kr. C. M.)</p><lb/><p>Die <hirendition="#g">schmiedeisernen Theile</hi> der ganzen Brücke wurden laut Kontrakt um<lb/>
36 <hirendition="#i">Liv. st.</hi> für die Tonne (19 fl. 51 kr. C. M. für den N. Oe. Zentner) geliefert, wofür<lb/>
jedoch der Kontrahent verbunden war, alle Gerüste für das Aufhängen der Ketten<lb/>
und Aufstellen der Bögen herbeizuschaffen, diese Aufstellung zu bewirken, die Ketten<lb/>
zu adjustiren, und alle hieher gehörige Arbeiten zu verrichten, ohne hiefür eine wei-<lb/>
tere Entschädigung ansprechen zu können.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 404.</head><lb/><p>Zu den im vorigen §. speziell angeführten Auslagen von 45249 <hirendition="#i">Liv. st.</hi> 2 <hirendition="#i">sh.</hi> 10 <hirendition="#i">d.,</hi><lb/>
welche die <hirendition="#g">eigentliche Brücke</hi> verursachte, kamen noch folgende Summen, die<lb/>
in dem gedruckten Rechnungsabschlusse der Akziengesellschaft vom 28<hirendition="#sup">ten</hi> May 1829<lb/>
angegeben sind:</p><lb/><p>Laut der Parlamentsakte war die Gesellschaft verpflichtet, auf dem rechten<lb/>
Themse-Ufer eine Strasse von beiläufig 3 engl. Meilen Länge herzustellen, ohne hie-<lb/>
für eine andere Begünstigung als die für die Brücke bemessenen Zölle zu erhalten.<lb/>
Die Auslagen für diesen Strassenbau betrugen 14508 <hirendition="#i">Liv.</hi> 4 <hirendition="#i">sh.</hi> 9 <hirendition="#i">d.</hi> Die Grundein-<lb/>
lösung verursachte der Gesellschaft eine Auslage von 5783 <hirendition="#i">Liv.</hi> 17 <hirendition="#i">sh.</hi> 7 <hirendition="#i">d.</hi> Die Par-<lb/>
laments- und andere durch die Gesetze vorgeschriebene Auslagen betrugen 3939 <hirendition="#i">Liv.</hi><lb/>
11 <hirendition="#i">d.</hi>; die Auslagen für die Ingenieurs, wie S. 450 bemerkt wurde, 2844 <hirendition="#i">Liv.</hi> 9 <hirendition="#i">sh.</hi>;<lb/>
die Auslagen für die Direktion und sämmtliche Beamte, für das Kanzley-Lokale, für<lb/>
Stämpeln und Ankündigungen und für diverse Gegenstände betrugen während 5 Jah-<lb/>
ren 4046 <hirendition="#i">Liv.</hi> 19 <hirendition="#i">sh.</hi> 7 <hirendition="#i">d.</hi>, wozu endlich noch die Interessen für ausgeliehene Gelder<lb/>
kamen. Auf diese Weise ergibt sich, wie die Gesellschaft ihren ganzen Fond, der<lb/>
in 1600 Akzien, eine jede zu 50 <hirendition="#i">Liv.</hi>, oder im Ganzen in 80000 <hirendition="#i">Liv. st.</hi> bestand, für<lb/>
die Ausführung der Unternehmung ausgelegt hat. Wenn man jedoch zu den §. 403<lb/>
ausgewiesenen Kosten des eigentlichen Brückenbaues noch die Kosten für die Inge-<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[458/0488]
Baukosten der Hammersmithkettenbrücke.
4 sh. zerfiel nun wieder in 2 sh. 3 d. für den Kubik-Fuss Stein, rauh abgearbeitet, von
Bramley Fall bei Leeds in der Grafschaft York zugeführt und an die Ufer der Themse
in Hammersmith abgelegt; dann in 1 sh. 9 d. für das Zuführen vom Ufer zu den
Pfeilern, das Aufstellen, den Mörtel, das reine Abarbeiten, und der Rest blieb endlich
dem Kontrahenten als Gewinn.
Die Ziegeln, die man bei dem Baue verwendete, hatten die in England gewöhn-
lichen Dimensionen von 9 Zoll Länge, 4 Zoll Breite und 2½ Zoll Dicke; hievon ko-
stete das Tausend zur Brücke an das Ufer geliefert 38 sh. (19 fl. C. M.), wobei aber
zu bemerken ist, dass die Hammersmith-Ziegeln in England als ganz vorzüglich be-
kannt sind. Der Kalk musste 40 englische Meilen weit auf einer Strasse und 60 sol-
che Meilen zu Wasser beigeführt werden, und es kamen 8 bushels gebrannten Kalk
in Hammersmith geliefert, auf 20 sh. (Der N. Oe. Metzen auf 2 fl. 9 kr. C. M.)
Der Sand, welcher zu dem Mörtel verwendet wurde, musste sämmtlich von Wool-
wich, etwa 4 deutsche Meilen weit auf der Themse stromaufwärts zugeführt werden,
weil bei Hammersmith kein guter Sand zu finden war; ein Kubik-Yard Sand kam
auf 4 sh. zu stehen. (Die N. Oe. Kubik-Klafter auf 17 fl. 51 kr. C. M.)
Die schmiedeisernen Theile der ganzen Brücke wurden laut Kontrakt um
36 Liv. st. für die Tonne (19 fl. 51 kr. C. M. für den N. Oe. Zentner) geliefert, wofür
jedoch der Kontrahent verbunden war, alle Gerüste für das Aufhängen der Ketten
und Aufstellen der Bögen herbeizuschaffen, diese Aufstellung zu bewirken, die Ketten
zu adjustiren, und alle hieher gehörige Arbeiten zu verrichten, ohne hiefür eine wei-
tere Entschädigung ansprechen zu können.
§. 404.
Zu den im vorigen §. speziell angeführten Auslagen von 45249 Liv. st. 2 sh. 10 d.,
welche die eigentliche Brücke verursachte, kamen noch folgende Summen, die
in dem gedruckten Rechnungsabschlusse der Akziengesellschaft vom 28ten May 1829
angegeben sind:
Laut der Parlamentsakte war die Gesellschaft verpflichtet, auf dem rechten
Themse-Ufer eine Strasse von beiläufig 3 engl. Meilen Länge herzustellen, ohne hie-
für eine andere Begünstigung als die für die Brücke bemessenen Zölle zu erhalten.
Die Auslagen für diesen Strassenbau betrugen 14508 Liv. 4 sh. 9 d. Die Grundein-
lösung verursachte der Gesellschaft eine Auslage von 5783 Liv. 17 sh. 7 d. Die Par-
laments- und andere durch die Gesetze vorgeschriebene Auslagen betrugen 3939 Liv.
11 d.; die Auslagen für die Ingenieurs, wie S. 450 bemerkt wurde, 2844 Liv. 9 sh.;
die Auslagen für die Direktion und sämmtliche Beamte, für das Kanzley-Lokale, für
Stämpeln und Ankündigungen und für diverse Gegenstände betrugen während 5 Jah-
ren 4046 Liv. 19 sh. 7 d., wozu endlich noch die Interessen für ausgeliehene Gelder
kamen. Auf diese Weise ergibt sich, wie die Gesellschaft ihren ganzen Fond, der
in 1600 Akzien, eine jede zu 50 Liv., oder im Ganzen in 80000 Liv. st. bestand, für
die Ausführung der Unternehmung ausgelegt hat. Wenn man jedoch zu den §. 403
ausgewiesenen Kosten des eigentlichen Brückenbaues noch die Kosten für die Inge-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 1: Mechanik fester Körper. Prag, 1831, S. 458. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gerstner_mechanik01_1831/488>, abgerufen am 18.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.