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Gercke, Hermann: Die Torpedowaffe. Berlin, 1898.

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Anhang.
V. Das Gutachten der spanischen Kommission.

Die zu gleichem Zwecke eingesetzte spanische Untersuchungs-
kommission weist die Möglichkeit, daß die "Maine" durch eine Mine
zerstört worden sei, weit von sich und hält es auch für unmöglich,
daß ein Torpedo solches sollte bewirkt haben können. Es seien weder
eine Beobachtungsstation, noch Kabel zum Zünden einer Mine
gefunden worden.

Es hätten ferner alle mit der Explosion eines Torpedos ver-
bundenen Begleiterscheinungen, wie aufsteigende Wassersäule, Bewegung
des Wassers, Erschütterungen an Land, getödtete Fische, gefehlt, und
der Hafendamm hätte keine Beschädigungen aufzuweisen.

Es wird ferner aufgeführt, daß es nicht gelungen sei, Angaben
über die Mengen explosiver Stoffe zu erhalten, welche die "Maine"
an Bord gehabt habe, daß es nicht gelungen sei, Vernehmungen von
Personen der Schiffsbesatzung anzustellen, und schließlich, daß die
Kommission daran verhindert worden wäre, eine Besichtigung des
Wracks vorzunehmen, daß aber, als solches möglich, das Wrack schon
zu tief in den Schlick versunken gewesen sei.

Eine Veränderung des Meeresbodens hätten die spanischen Taucher
nicht konstatiren können, wohl aber stände es außer allem Zweifel,
daß an Bord der "Maine" Munitionsräume explodirt seien.

Schließlich wird angeführt, daß bislang noch kein Fall bekannt
sei, in dem eine Mine oder ein Torpedo auch die Munitionsräume
eines Schiffes zur Explosion gebracht habe, daß dagegen eine Menge
von Ursachen denkbar wären, welche eine Entzündung hätten zur
Folge haben können.

Daher lautet das Gutachten dahin, daß:
1. die "Maine" durch eine Explosion im Vorschiffe zu Grunde
gegangen sei,
2. daß nach den Schiffsplänen nur Pulver und Granaten in
Frage kämen,
3. daß die betreffenden Munitionsräume nach den Plänen von
Kohlenbunkern umgeben gewesen wären,
4. daß die Explosion nur innere Ursachen gehabt habe,
5. daß es für die spanische Kommission unmöglich sei, die inneren
Ursachen aufzudecken,

Anhang.
V. Das Gutachten der ſpaniſchen Kommiſſion.

Die zu gleichem Zwecke eingeſetzte ſpaniſche Unterſuchungs-
kommiſſion weiſt die Möglichkeit, daß die „Maine“ durch eine Mine
zerſtört worden ſei, weit von ſich und hält es auch für unmöglich,
daß ein Torpedo ſolches ſollte bewirkt haben können. Es ſeien weder
eine Beobachtungsſtation, noch Kabel zum Zünden einer Mine
gefunden worden.

Es hätten ferner alle mit der Exploſion eines Torpedos ver-
bundenen Begleiterſcheinungen, wie aufſteigende Waſſerſäule, Bewegung
des Waſſers, Erſchütterungen an Land, getödtete Fiſche, gefehlt, und
der Hafendamm hätte keine Beſchädigungen aufzuweiſen.

Es wird ferner aufgeführt, daß es nicht gelungen ſei, Angaben
über die Mengen exploſiver Stoffe zu erhalten, welche die „Maine“
an Bord gehabt habe, daß es nicht gelungen ſei, Vernehmungen von
Perſonen der Schiffsbeſatzung anzuſtellen, und ſchließlich, daß die
Kommiſſion daran verhindert worden wäre, eine Beſichtigung des
Wracks vorzunehmen, daß aber, als ſolches möglich, das Wrack ſchon
zu tief in den Schlick verſunken geweſen ſei.

Eine Veränderung des Meeresbodens hätten die ſpaniſchen Taucher
nicht konſtatiren können, wohl aber ſtände es außer allem Zweifel,
daß an Bord der „Maine“ Munitionsräume explodirt ſeien.

Schließlich wird angeführt, daß bislang noch kein Fall bekannt
ſei, in dem eine Mine oder ein Torpedo auch die Munitionsräume
eines Schiffes zur Exploſion gebracht habe, daß dagegen eine Menge
von Urſachen denkbar wären, welche eine Entzündung hätten zur
Folge haben können.

Daher lautet das Gutachten dahin, daß:
1. die „Maine“ durch eine Exploſion im Vorſchiffe zu Grunde
gegangen ſei,
2. daß nach den Schiffsplänen nur Pulver und Granaten in
Frage kämen,
3. daß die betreffenden Munitionsräume nach den Plänen von
Kohlenbunkern umgeben geweſen wären,
4. daß die Exploſion nur innere Urſachen gehabt habe,
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[102/0126] Anhang. V. Das Gutachten der ſpaniſchen Kommiſſion. Die zu gleichem Zwecke eingeſetzte ſpaniſche Unterſuchungs- kommiſſion weiſt die Möglichkeit, daß die „Maine“ durch eine Mine zerſtört worden ſei, weit von ſich und hält es auch für unmöglich, daß ein Torpedo ſolches ſollte bewirkt haben können. Es ſeien weder eine Beobachtungsſtation, noch Kabel zum Zünden einer Mine gefunden worden. Es hätten ferner alle mit der Exploſion eines Torpedos ver- bundenen Begleiterſcheinungen, wie aufſteigende Waſſerſäule, Bewegung des Waſſers, Erſchütterungen an Land, getödtete Fiſche, gefehlt, und der Hafendamm hätte keine Beſchädigungen aufzuweiſen. Es wird ferner aufgeführt, daß es nicht gelungen ſei, Angaben über die Mengen exploſiver Stoffe zu erhalten, welche die „Maine“ an Bord gehabt habe, daß es nicht gelungen ſei, Vernehmungen von Perſonen der Schiffsbeſatzung anzuſtellen, und ſchließlich, daß die Kommiſſion daran verhindert worden wäre, eine Beſichtigung des Wracks vorzunehmen, daß aber, als ſolches möglich, das Wrack ſchon zu tief in den Schlick verſunken geweſen ſei. Eine Veränderung des Meeresbodens hätten die ſpaniſchen Taucher nicht konſtatiren können, wohl aber ſtände es außer allem Zweifel, daß an Bord der „Maine“ Munitionsräume explodirt ſeien. Schließlich wird angeführt, daß bislang noch kein Fall bekannt ſei, in dem eine Mine oder ein Torpedo auch die Munitionsräume eines Schiffes zur Exploſion gebracht habe, daß dagegen eine Menge von Urſachen denkbar wären, welche eine Entzündung hätten zur Folge haben können. Daher lautet das Gutachten dahin, daß: 1. die „Maine“ durch eine Exploſion im Vorſchiffe zu Grunde gegangen ſei, 2. daß nach den Schiffsplänen nur Pulver und Granaten in Frage kämen, 3. daß die betreffenden Munitionsräume nach den Plänen von Kohlenbunkern umgeben geweſen wären, 4. daß die Exploſion nur innere Urſachen gehabt habe, 5. daß es für die ſpaniſche Kommiſſion unmöglich ſei, die inneren Urſachen aufzudecken,

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Zitationshilfe: Gercke, Hermann: Die Torpedowaffe. Berlin, 1898, S. 102. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gercke_torpedowaffe_1898/126>, abgerufen am 23.11.2024.