gebeizter Wolle. Das Alizarinindigblau kommt in den Marken SW und SMW, beide in Teigform, in den Handel, und gibt die Marke SW indigblaue Färbungen, welche den aus gleichen Teilen Alizarinblau und Alizaringrün sehr ähnlich sind; die Marke S M W gibt dunklere und reinblaue Töne, welche jedoch erst bei Anwendung von 25 bis 30 Prozent Farbstoff einen eigentlichen Indigo- ton zeigen.
9. Schwarzblau (M. L. & Br.). Dieser Farbstoff scheint sich mehr als Untergrund für andere saure Farbstoffe zu eignen. Anwendung findet es nur auf Wolle in der Art, daß man in einem ersten Bade mit dem Farbstoff und dem gleichen Gewicht Weinstein den Untergrund färbt und dann auf neuem Bade die eigentliche Farbe entwickelt, z. B. mit Säuregrün und Schwefelsäure ein Graublau, mit Orange, Scharlach 2 R und Schwefel- säure ein schönes Rotbraun.
Nachtrag zu Wasserblau 6 B extra (S. 205). In Zeile 2 von oben muß es statt "Opalblau" heißen: "Reinblau".
6. Violette Farbstoffe.
(Nachtrag zu § 78 u. 80.)
1. Paraphenylenviolett (Dahl) ist ein neutraler Farbstoff und entspricht in Zusammensetzung, Eigenschaften und Anwendung dem von der- selben Firma in den Handel gebrachten Paraphenylenblau, so daß lediglich auf dieses (Nachtrag, S. 659) hingewiesen zu werden braucht; das Violett ist aber nicht ganz so echt wie das Blau. Beide können auch zusammen gefärbt werden.
2. Echtviolett (Bayer) ist ein stark saurer Farbstoff, welcher bläu- liche Nüancen gibt. Die Färbungen sind vollkommen licht- und luftecht, und widerstehen schwachen Säuren, werden aber von starken Säuren in Grün umgewandelt, von Alkalien und Seife werden sie nicht angegriffen, sind also walkecht. -- Anwendung: Auf Wolle in saurem Bade mit Glaubersalz und Schwefelsäure oder auf mit Kaliumdichromat vorgebeizter Wolle, nach bekannter Methode.
Bemerkenswert ist eine Kombination von Echtviolett und Echtgrün (Bayer), wodurch nicht der sonst übliche Indigoton, sondern ein ziemlich echtes, sattes Schwarz erhalten werden soll.
3. Säureviolett 2 B (Bad. Anilin- und Sodaf.) ist ein stark saurer Farbstoff und gibt Nüancen wie Methylviolett 2 B. Es soll das Indigo- karmin ersetzen, und mit allen andern stark sauren Farbstoffen kombiniert werden können, sowie sich durch leichtes Egalisierungsvermögen auszeichnen. Es kommt soeben in den Handel (Ende Mai 1889).
7. Braune Farben.
(Nachtrag zu § 81.)
1. Mikado-Braun (Leonhardt & Comp.) ist ein Repräsentant der Mikado-Farbstoffe (Ausführliches s. Nachtrag, S. 652 und 653) und besitzt deren vortreffliche Eigenschaften. Es erscheint im Handel in 2 Marken, G (gelblich) und R (rötlich. Die erhaltenen Färbungen sind viel echter und widerstandsfähiger, als die mit Bismarckbraun. -- Anwendung: wie bei Mikado-Orange, doch muß der Kochsalzzusatz auf 100 Prozent erhöht werden,
gebeizter Wolle. Das Alizarinindigblau kommt in den Marken SW und SMW, beide in Teigform, in den Handel, und gibt die Marke SW indigblaue Färbungen, welche den aus gleichen Teilen Alizarinblau und Alizaringrün ſehr ähnlich ſind; die Marke S M W gibt dunklere und reinblaue Töne, welche jedoch erſt bei Anwendung von 25 bis 30 Prozent Farbſtoff einen eigentlichen Indigo- ton zeigen.
9. Schwarzblau (M. L. & Br.). Dieſer Farbſtoff ſcheint ſich mehr als Untergrund für andere ſaure Farbſtoffe zu eignen. Anwendung findet es nur auf Wolle in der Art, daß man in einem erſten Bade mit dem Farbſtoff und dem gleichen Gewicht Weinſtein den Untergrund färbt und dann auf neuem Bade die eigentliche Farbe entwickelt, z. B. mit Säuregrün und Schwefelſäure ein Graublau, mit Orange, Scharlach 2 R und Schwefel- ſäure ein ſchönes Rotbraun.
Nachtrag zu Waſſerblau 6 B extra (S. 205). In Zeile 2 von oben muß es ſtatt „Opalblau“ heißen: „Reinblau“.
6. Violette Farbſtoffe.
(Nachtrag zu § 78 u. 80.)
1. Paraphenylenviolett (Dahl) iſt ein neutraler Farbſtoff und entſpricht in Zuſammenſetzung, Eigenſchaften und Anwendung dem von der- ſelben Firma in den Handel gebrachten Paraphenylenblau, ſo daß lediglich auf dieſes (Nachtrag, S. 659) hingewieſen zu werden braucht; das Violett iſt aber nicht ganz ſo echt wie das Blau. Beide können auch zuſammen gefärbt werden.
2. Echtviolett (Bayer) iſt ein ſtark ſaurer Farbſtoff, welcher bläu- liche Nüancen gibt. Die Färbungen ſind vollkommen licht- und luftecht, und widerſtehen ſchwachen Säuren, werden aber von ſtarken Säuren in Grün umgewandelt, von Alkalien und Seife werden ſie nicht angegriffen, ſind alſo walkecht. — Anwendung: Auf Wolle in ſaurem Bade mit Glauberſalz und Schwefelſäure oder auf mit Kaliumdichromat vorgebeizter Wolle, nach bekannter Methode.
Bemerkenswert iſt eine Kombination von Echtviolett und Echtgrün (Bayer), wodurch nicht der ſonſt übliche Indigoton, ſondern ein ziemlich echtes, ſattes Schwarz erhalten werden ſoll.
3. Säureviolett 2 B (Bad. Anilin- und Sodaf.) iſt ein ſtark ſaurer Farbſtoff und gibt Nüancen wie Methylviolett 2 B. Es ſoll das Indigo- karmin erſetzen, und mit allen andern ſtark ſauren Farbſtoffen kombiniert werden können, ſowie ſich durch leichtes Egaliſierungsvermögen auszeichnen. Es kommt ſoeben in den Handel (Ende Mai 1889).
7. Braune Farben.
(Nachtrag zu § 81.)
1. Mikado-Braun (Leonhardt & Comp.) iſt ein Repräſentant der Mikado-Farbſtoffe (Ausführliches ſ. Nachtrag, S. 652 und 653) und beſitzt deren vortreffliche Eigenſchaften. Es erſcheint im Handel in 2 Marken, G (gelblich) und R (rötlich. Die erhaltenen Färbungen ſind viel echter und widerſtandsfähiger, als die mit Bismarckbraun. — Anwendung: wie bei Mikado-Orange, doch muß der Kochſalzzuſatz auf 100 Prozent erhöht werden,
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[662/0710]
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ſind; die Marke S M W gibt dunklere und reinblaue Töne, welche jedoch erſt
bei Anwendung von 25 bis 30 Prozent Farbſtoff einen eigentlichen Indigo-
ton zeigen.
9. Schwarzblau (M. L. & Br.). Dieſer Farbſtoff ſcheint ſich mehr
als Untergrund für andere ſaure Farbſtoffe zu eignen. Anwendung findet
es nur auf Wolle in der Art, daß man in einem erſten Bade mit dem
Farbſtoff und dem gleichen Gewicht Weinſtein den Untergrund färbt und
dann auf neuem Bade die eigentliche Farbe entwickelt, z. B. mit Säuregrün
und Schwefelſäure ein Graublau, mit Orange, Scharlach 2 R und Schwefel-
ſäure ein ſchönes Rotbraun.
Nachtrag zu Waſſerblau 6 B extra (S. 205). In Zeile 2 von
oben muß es ſtatt „Opalblau“ heißen: „Reinblau“.
6. Violette Farbſtoffe.
(Nachtrag zu § 78 u. 80.)
1. Paraphenylenviolett (Dahl) iſt ein neutraler Farbſtoff und
entſpricht in Zuſammenſetzung, Eigenſchaften und Anwendung dem von der-
ſelben Firma in den Handel gebrachten Paraphenylenblau, ſo daß lediglich
auf dieſes (Nachtrag, S. 659) hingewieſen zu werden braucht; das Violett
iſt aber nicht ganz ſo echt wie das Blau. Beide können auch zuſammen
gefärbt werden.
2. Echtviolett (Bayer) iſt ein ſtark ſaurer Farbſtoff, welcher bläu-
liche Nüancen gibt. Die Färbungen ſind vollkommen licht- und luftecht,
und widerſtehen ſchwachen Säuren, werden aber von ſtarken Säuren in
Grün umgewandelt, von Alkalien und Seife werden ſie nicht angegriffen,
ſind alſo walkecht. — Anwendung: Auf Wolle in ſaurem Bade mit
Glauberſalz und Schwefelſäure oder auf mit Kaliumdichromat vorgebeizter
Wolle, nach bekannter Methode.
Bemerkenswert iſt eine Kombination von Echtviolett und Echtgrün (Bayer),
wodurch nicht der ſonſt übliche Indigoton, ſondern ein ziemlich echtes, ſattes
Schwarz erhalten werden ſoll.
3. Säureviolett 2 B (Bad. Anilin- und Sodaf.) iſt ein ſtark ſaurer
Farbſtoff und gibt Nüancen wie Methylviolett 2 B. Es ſoll das Indigo-
karmin erſetzen, und mit allen andern ſtark ſauren Farbſtoffen kombiniert
werden können, ſowie ſich durch leichtes Egaliſierungsvermögen auszeichnen.
Es kommt ſoeben in den Handel (Ende Mai 1889).
7. Braune Farben.
(Nachtrag zu § 81.)
1. Mikado-Braun (Leonhardt & Comp.) iſt ein Repräſentant der
Mikado-Farbſtoffe (Ausführliches ſ. Nachtrag, S. 652 und 653) und beſitzt
deren vortreffliche Eigenſchaften. Es erſcheint im Handel in 2 Marken,
G (gelblich) und R (rötlich. Die erhaltenen Färbungen ſind viel echter und
widerſtandsfähiger, als die mit Bismarckbraun. — Anwendung: wie bei
Mikado-Orange, doch muß der Kochſalzzuſatz auf 100 Prozent erhöht werden,
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Ganswindt, Albert: Handbuch der Färberei und der damit verwandten vorbereitenden und vollendenden Gewerbe. Weimar, 1889, S. 662. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ganswindt_faerberei_1889/710>, abgerufen am 22.12.2024.
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