stabe angewendet werden; mit dieser Methode soll es möglich sein, Flachs- garn in einem Tage, Gewebe in drei Tagen vollkommen fertig zu bleichen, obenein sollen sich die Bleichkosten nur auf 6 Francs pro 100 Meter Lein- wand stellen. Neuere und verbürgte Nachrichten habe ich hierüber nicht er- langen können.
§ 16. Bleichen der Jute.
Die Jute ist wohl diejenige Gespinnstfaser, welche dem Bleichen die meisten Schwierigkeiten entgegensetzt, nicht weil ihr Prozentgehalt an färben- der und inkrustierender Substanz ein sehr hoher ist, sondern infolge der ab- weichenden chemischen Zusammensetzung der Jutefaser, welche nicht reine Cellulose, sondern eine modifizierte Cellulose ist. Croß und Bevan halten dieselben für eine ätherartige Verbindung der Cellulose und bezeichnen die- selbe als Bastose. Verfasser hat bereits im ersten Teil dieses "Handbuchs", § 13, seine Ansicht dahin ausgesprochen, daß die Jutefaser aller Wahr- scheinlichkeit nach, so gut wie die andern pflanzlichen Fasern, aus Cellulose bestehen und daß dieselbe erst durch die vernunftwidrige Behandlung bei der Gewinnung in jenen Körper "Bastose" umgewandelt werde. Wir müssen jedoch mit dieser veränderten Cellulose rechnen. Wie bereits an der eben citierten Stelle erwähnt ist, geben starke Lösungen unterchlorigsaurer Salze gechlorte Derivate, d. h. die Jutefaser selbst wird durch Chlorkalk verändert. Daraus ergibt sich die Unmöglichkeit der Verwendung starker Chlorkalk- lösungen zum Jutebleichen von selbst. Auf ähnliche Weise, wie Baumwolle und Leinen, kann Jute nicht gebleicht werden. Croß und Bevan, welche wohl am meisten die Chemie der Jutefaser studiert haben, haben gefunden, daß Kaliumpermanganat und nachfolgende Behandlung mit Schwefelsäure *) mit Leichtigkeit die Jute bleicht. Das Verfahren ist jedoch zu teuer. So- dann haben dieselben Forscher eine ganz schwache Lösung von Natriumhypo- chlorit vorgeschlagen. Die von ihnen im Jahre 1886 publizierte, vornehm- lich auf Gewebe anwendbare Methode umfaßt vier Operationen:
1. Der Stoff wird zuerst bei einer Temperatur von 70° in einer schwach alkalischen Wasserglaslösung (28 kg auf 6000 l Wasser) gewaschen.
2. Beim Verlassen dieses Bades passiert er durch die Bleichflüssigkeit, eine Lösung von unterchlorigsaurem Natron, welche man auf die übliche Art erhält, indem man Chlorkalk durch eine gleichwertige Menge Natron zer- setzen läßt. Diese Flüssigkeit darf nicht mehr als 1 Prozent wirksamen Chlors enthalten, die wirksamste Menge scheint 0,7 Prozent zu sein, was einem Verhältnisse von ungefähr 2 Teilen Chlorkalk auf 100 Teile Wasser entspricht. Die Gegenwart des Natrons verhindert etwaige Bildung von chlorierten Produkten der Faser vollständig.
3. Nachdem man das Gewebe gründlich gespült hat, bringt man es in kalte, mit Wasser verdünnte Salzsäure, die ein geringes Quantum Schwefel- säure enthält. Diese Behandlung hat den Zweck, die basischen Verbindungen, welche in der Folge durch Einwirkung der oxydierenden Agentien eine Färbung der Faser hervorbringen könnten, zu beseitigen und gleichzeitig die Eisensalze
*) Soll doch wohl schweflige Säure heißen. Der Verf.
ſtabe angewendet werden; mit dieſer Methode ſoll es möglich ſein, Flachs- garn in einem Tage, Gewebe in drei Tagen vollkommen fertig zu bleichen, obenein ſollen ſich die Bleichkoſten nur auf 6 Francs pro 100 Meter Lein- wand ſtellen. Neuere und verbürgte Nachrichten habe ich hierüber nicht er- langen können.
§ 16. Bleichen der Jute.
Die Jute iſt wohl diejenige Geſpinnſtfaſer, welche dem Bleichen die meiſten Schwierigkeiten entgegenſetzt, nicht weil ihr Prozentgehalt an färben- der und inkruſtierender Subſtanz ein ſehr hoher iſt, ſondern infolge der ab- weichenden chemiſchen Zuſammenſetzung der Jutefaſer, welche nicht reine Celluloſe, ſondern eine modifizierte Celluloſe iſt. Croß und Bevan halten dieſelben für eine ätherartige Verbindung der Celluloſe und bezeichnen die- ſelbe als Baſtoſe. Verfaſſer hat bereits im erſten Teil dieſes „Handbuchs“, § 13, ſeine Anſicht dahin ausgeſprochen, daß die Jutefaſer aller Wahr- ſcheinlichkeit nach, ſo gut wie die andern pflanzlichen Faſern, aus Celluloſe beſtehen und daß dieſelbe erſt durch die vernunftwidrige Behandlung bei der Gewinnung in jenen Körper „Baſtoſe“ umgewandelt werde. Wir müſſen jedoch mit dieſer veränderten Celluloſe rechnen. Wie bereits an der eben citierten Stelle erwähnt iſt, geben ſtarke Löſungen unterchlorigſaurer Salze gechlorte Derivate, d. h. die Jutefaſer ſelbſt wird durch Chlorkalk verändert. Daraus ergibt ſich die Unmöglichkeit der Verwendung ſtarker Chlorkalk- löſungen zum Jutebleichen von ſelbſt. Auf ähnliche Weiſe, wie Baumwolle und Leinen, kann Jute nicht gebleicht werden. Croß und Bevan, welche wohl am meiſten die Chemie der Jutefaſer ſtudiert haben, haben gefunden, daß Kaliumpermanganat und nachfolgende Behandlung mit Schwefelſäure *) mit Leichtigkeit die Jute bleicht. Das Verfahren iſt jedoch zu teuer. So- dann haben dieſelben Forſcher eine ganz ſchwache Löſung von Natriumhypo- chlorit vorgeſchlagen. Die von ihnen im Jahre 1886 publizierte, vornehm- lich auf Gewebe anwendbare Methode umfaßt vier Operationen:
1. Der Stoff wird zuerſt bei einer Temperatur von 70° in einer ſchwach alkaliſchen Waſſerglaslöſung (28 kg auf 6000 l Waſſer) gewaſchen.
2. Beim Verlaſſen dieſes Bades paſſiert er durch die Bleichflüſſigkeit, eine Löſung von unterchlorigſaurem Natron, welche man auf die übliche Art erhält, indem man Chlorkalk durch eine gleichwertige Menge Natron zer- ſetzen läßt. Dieſe Flüſſigkeit darf nicht mehr als 1 Prozent wirkſamen Chlors enthalten, die wirkſamſte Menge ſcheint 0,7 Prozent zu ſein, was einem Verhältniſſe von ungefähr 2 Teilen Chlorkalk auf 100 Teile Waſſer entſpricht. Die Gegenwart des Natrons verhindert etwaige Bildung von chlorierten Produkten der Faſer vollſtändig.
3. Nachdem man das Gewebe gründlich geſpült hat, bringt man es in kalte, mit Waſſer verdünnte Salzſäure, die ein geringes Quantum Schwefel- ſäure enthält. Dieſe Behandlung hat den Zweck, die baſiſchen Verbindungen, welche in der Folge durch Einwirkung der oxydierenden Agentien eine Färbung der Faſer hervorbringen könnten, zu beſeitigen und gleichzeitig die Eiſenſalze
*) Soll doch wohl ſchweflige Säure heißen. Der Verf.
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garn in einem Tage, Gewebe in drei Tagen vollkommen fertig zu bleichen,
obenein ſollen ſich die Bleichkoſten nur auf 6 Francs pro 100 Meter Lein-
wand ſtellen. Neuere und verbürgte Nachrichten habe ich hierüber nicht er-
langen können.
§ 16. Bleichen der Jute.
Die Jute iſt wohl diejenige Geſpinnſtfaſer, welche dem Bleichen die
meiſten Schwierigkeiten entgegenſetzt, nicht weil ihr Prozentgehalt an färben-
der und inkruſtierender Subſtanz ein ſehr hoher iſt, ſondern infolge der ab-
weichenden chemiſchen Zuſammenſetzung der Jutefaſer, welche nicht reine
Celluloſe, ſondern eine modifizierte Celluloſe iſt. Croß und Bevan halten
dieſelben für eine ätherartige Verbindung der Celluloſe und bezeichnen die-
ſelbe als Baſtoſe. Verfaſſer hat bereits im erſten Teil dieſes „Handbuchs“,
§ 13, ſeine Anſicht dahin ausgeſprochen, daß die Jutefaſer aller Wahr-
ſcheinlichkeit nach, ſo gut wie die andern pflanzlichen Faſern, aus Celluloſe
beſtehen und daß dieſelbe erſt durch die vernunftwidrige Behandlung bei der
Gewinnung in jenen Körper „Baſtoſe“ umgewandelt werde. Wir müſſen
jedoch mit dieſer veränderten Celluloſe rechnen. Wie bereits an der eben
citierten Stelle erwähnt iſt, geben ſtarke Löſungen unterchlorigſaurer Salze
gechlorte Derivate, d. h. die Jutefaſer ſelbſt wird durch Chlorkalk verändert.
Daraus ergibt ſich die Unmöglichkeit der Verwendung ſtarker Chlorkalk-
löſungen zum Jutebleichen von ſelbſt. Auf ähnliche Weiſe, wie Baumwolle
und Leinen, kann Jute nicht gebleicht werden. Croß und Bevan, welche
wohl am meiſten die Chemie der Jutefaſer ſtudiert haben, haben gefunden,
daß Kaliumpermanganat und nachfolgende Behandlung mit Schwefelſäure *)
mit Leichtigkeit die Jute bleicht. Das Verfahren iſt jedoch zu teuer. So-
dann haben dieſelben Forſcher eine ganz ſchwache Löſung von Natriumhypo-
chlorit vorgeſchlagen. Die von ihnen im Jahre 1886 publizierte, vornehm-
lich auf Gewebe anwendbare Methode umfaßt vier Operationen:
1. Der Stoff wird zuerſt bei einer Temperatur von 70° in einer
ſchwach alkaliſchen Waſſerglaslöſung (28 kg auf 6000 l Waſſer) gewaſchen.
2. Beim Verlaſſen dieſes Bades paſſiert er durch die Bleichflüſſigkeit,
eine Löſung von unterchlorigſaurem Natron, welche man auf die übliche Art
erhält, indem man Chlorkalk durch eine gleichwertige Menge Natron zer-
ſetzen läßt. Dieſe Flüſſigkeit darf nicht mehr als 1 Prozent wirkſamen
Chlors enthalten, die wirkſamſte Menge ſcheint 0,7 Prozent zu ſein,
was einem Verhältniſſe von ungefähr 2 Teilen Chlorkalk auf 100 Teile
Waſſer entſpricht. Die Gegenwart des Natrons verhindert etwaige Bildung
von chlorierten Produkten der Faſer vollſtändig.
3. Nachdem man das Gewebe gründlich geſpült hat, bringt man es in
kalte, mit Waſſer verdünnte Salzſäure, die ein geringes Quantum Schwefel-
ſäure enthält. Dieſe Behandlung hat den Zweck, die baſiſchen Verbindungen,
welche in der Folge durch Einwirkung der oxydierenden Agentien eine Färbung
der Faſer hervorbringen könnten, zu beſeitigen und gleichzeitig die Eiſenſalze
*) Soll doch wohl ſchweflige Säure heißen. Der Verf.
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Ganswindt, Albert: Handbuch der Färberei und der damit verwandten vorbereitenden und vollendenden Gewerbe. Weimar, 1889, S. 376. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ganswindt_faerberei_1889/410>, abgerufen am 21.11.2024.
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