leerer Mensch, der nicht das Mindeste von der Sprache kennt, seyn müsse. Denn der Zusatz zur bekannten Erfindung wäre sonst was leichtes. Nachdem ist fast über haupt fest zu setzen, daß je- der Sprecher zugleich einen Anhörer erfordere, und ein einzelner, der von keinem andern was wüßte, hätte gar keinen Grund zum Sprechen.
§. 102.
Es ist auch überhaupt gewiß, daß jeder Spre- cher, bey seiner Erlernung der Sprache, ein gut Gehör gehabt haben müsse. Denn taubgebohr- ne Menschen, sind zugleich stumm. Jeder Spre- cher muß auch noch wenigstens sein inneres Gehör durch die so genannte eustechische Röhre behalten, wenn seine Sprache deutlich bleiben soll. Man kann hieraus, wenn man es nicht vor überflüßig hält, den richtigen Schluß machen, daß ein Taub- gebohrner niemahls eine Sprache erfinden kann, indem er nicht einmahl die schon erfundene, ausser durch die mechanische Sprachkunst, lernen kann.
§. 103.
leerer Menſch, der nicht das Mindeſte von der Sprache kennt, ſeyn muͤſſe. Denn der Zuſatz zur bekannten Erfindung waͤre ſonſt was leichtes. Nachdem iſt faſt uͤber haupt feſt zu ſetzen, daß je- der Sprecher zugleich einen Anhoͤrer erfordere, und ein einzelner, der von keinem andern was wuͤßte, haͤtte gar keinen Grund zum Sprechen.
§. 102.
Es iſt auch uͤberhaupt gewiß, daß jeder Spre- cher, bey ſeiner Erlernung der Sprache, ein gut Gehoͤr gehabt haben muͤſſe. Denn taubgebohr- ne Menſchen, ſind zugleich ſtumm. Jeder Spre- cher muß auch noch wenigſtens ſein inneres Gehoͤr durch die ſo genannte euſtechiſche Roͤhre behalten, wenn ſeine Sprache deutlich bleiben ſoll. Man kann hieraus, wenn man es nicht vor uͤberfluͤßig haͤlt, den richtigen Schluß machen, daß ein Taub- gebohrner niemahls eine Sprache erfinden kann, indem er nicht einmahl die ſchon erfundene, auſſer durch die mechaniſche Sprachkunſt, lernen kann.
§. 103.
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leerer Menſch, der nicht das Mindeſte von der
Sprache kennt, ſeyn muͤſſe. Denn der Zuſatz zur
bekannten Erfindung waͤre ſonſt was leichtes.
Nachdem iſt faſt uͤber haupt feſt zu ſetzen, daß je-
der Sprecher zugleich einen Anhoͤrer erfordere,
und ein einzelner, der von keinem andern was
wuͤßte, haͤtte gar keinen Grund zum Sprechen.
§. 102.
Es iſt auch uͤberhaupt gewiß, daß jeder Spre-
cher, bey ſeiner Erlernung der Sprache, ein gut
Gehoͤr gehabt haben muͤſſe. Denn taubgebohr-
ne Menſchen, ſind zugleich ſtumm. Jeder Spre-
cher muß auch noch wenigſtens ſein inneres Gehoͤr
durch die ſo genannte euſtechiſche Roͤhre behalten,
wenn ſeine Sprache deutlich bleiben ſoll. Man
kann hieraus, wenn man es nicht vor uͤberfluͤßig
haͤlt, den richtigen Schluß machen, daß ein Taub-
gebohrner niemahls eine Sprache erfinden kann,
indem er nicht einmahl die ſchon erfundene, auſſer
durch die mechaniſche Sprachkunſt, lernen kann.
§. 103.
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[Füchsel, Georg Christian]: Entwurf zu der ältesten Erd- und Menschengeschichte. Frankfurt u. a., 1773, S. 77. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fuechsel_entwurf_1773/89>, abgerufen am 03.03.2025.
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