uns, daß gleich bey dem Zeitlauf A, das alte Meer, in Ansehung seiner Bewohner unserm jetzigen ähnlich war, und daß gleich im Zeit- lauf B das versunkene feste Land, sich wie unsere heutigen bepflanzt, zeigte: folglich darf man auch die Erde schon im Zeitlauf X, und so weiter rück- wärts, in Ansehung der Besitzer ihrer festen Län- der, unserm jetzigen Erdboden gleich schätzen.
§. 67.
Wer kann nun nach diesem Zeitlaufe B, die fol- genden Zerstörungen der alten festen Länder, davon nicht allein unser Thüringen, sondern auch jeder alte Meergrund, durch Kräuter und Thierschiefer, Holzachat, Steinkohlen, Erdpech, Naphta, Agt- stein u. s. w. genugsame Beweise geben, vor rich- tig erkennen? auch die egyptischen Kräuter und Thiere jetziger Zeit, die arabischen, ostindischen, chinäsischen, afrikanischen, amerikanischen und eu- ropäischen Pflanzen und Thiere, nebst denen an beiden Polen, deren, an jedem Ort befindliche ei- gene Arten, erhalten worden, betrachten, und doch
zugleich
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uns, daß gleich bey dem Zeitlauf A, das alte Meer, in Anſehung ſeiner Bewohner unſerm jetzigen aͤhnlich war, und daß gleich im Zeit- lauf B das verſunkene feſte Land, ſich wie unſere heutigen bepflanzt, zeigte: folglich darf man auch die Erde ſchon im Zeitlauf X, und ſo weiter ruͤck- waͤrts, in Anſehung der Beſitzer ihrer feſten Laͤn- der, unſerm jetzigen Erdboden gleich ſchaͤtzen.
§. 67.
Wer kann nun nach dieſem Zeitlaufe B, die fol- genden Zerſtoͤrungen der alten feſten Laͤnder, davon nicht allein unſer Thuͤringen, ſondern auch jeder alte Meergrund, durch Kraͤuter und Thierſchiefer, Holzachat, Steinkohlen, Erdpech, Naphta, Agt- ſtein u. ſ. w. genugſame Beweiſe geben, vor rich- tig erkennen? auch die egyptiſchen Kraͤuter und Thiere jetziger Zeit, die arabiſchen, oſtindiſchen, chinaͤſiſchen, afrikaniſchen, amerikaniſchen und eu- ropaͤiſchen Pflanzen und Thiere, nebſt denen an beiden Polen, deren, an jedem Ort befindliche ei- gene Arten, erhalten worden, betrachten, und doch
zugleich
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uns, daß gleich bey dem Zeitlauf A, das alte
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jetzigen aͤhnlich war, und daß gleich im Zeit-
lauf B das verſunkene feſte Land, ſich wie unſere
heutigen bepflanzt, zeigte: folglich darf man auch
die Erde ſchon im Zeitlauf X, und ſo weiter ruͤck-
waͤrts, in Anſehung der Beſitzer ihrer feſten Laͤn-
der, unſerm jetzigen Erdboden gleich ſchaͤtzen.
§. 67.
Wer kann nun nach dieſem Zeitlaufe B, die fol-
genden Zerſtoͤrungen der alten feſten Laͤnder, davon
nicht allein unſer Thuͤringen, ſondern auch jeder
alte Meergrund, durch Kraͤuter und Thierſchiefer,
Holzachat, Steinkohlen, Erdpech, Naphta, Agt-
ſtein u. ſ. w. genugſame Beweiſe geben, vor rich-
tig erkennen? auch die egyptiſchen Kraͤuter und
Thiere jetziger Zeit, die arabiſchen, oſtindiſchen,
chinaͤſiſchen, afrikaniſchen, amerikaniſchen und eu-
ropaͤiſchen Pflanzen und Thiere, nebſt denen an
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gene Arten, erhalten worden, betrachten, und doch
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[Füchsel, Georg Christian]: Entwurf zu der ältesten Erd- und Menschengeschichte. Frankfurt u. a., 1773, S. 51. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fuechsel_entwurf_1773/63>, abgerufen am 03.03.2025.
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