schen andern Völkern, mit einem Begattungs- ausschluß derselben, bestanden haben müssen.
§. 322.
Wenn man nun die Arten, so sich noch deutlich unterscheiden lassen, gegen einander hält, findet man an ihnen nicht allein verschiedenen Haar- wuchs, sondern auch verschiedene Fleischfarbe, und wenn wir weiter ihre Bildung betrachten, verschiedene Verhältnisse der Leibestheile an sich und gegen einander, doch nicht sowohl gleich nach der Geburts- als vielmehr in der Ausbildungs- zeit, wovon ich der Weitläuftigkeit wegen hier nicht reden kann. Daher dürfte mancher, dem die Bildungsforschung ein Ernst wäre, die man- cherley Arten der vermengten und vermischten Völker, von dieser Seite mehr, als nach der Sittlichkeit aus einander setzen können.
§. 323.
Die Vermengung, wo mehrere Völker neben und zwischen einander wohnen, braucht keiner Er-
läute-
P 5
ſchen andern Voͤlkern, mit einem Begattungs- ausſchluß derſelben, beſtanden haben muͤſſen.
§. 322.
Wenn man nun die Arten, ſo ſich noch deutlich unterſcheiden laſſen, gegen einander haͤlt, findet man an ihnen nicht allein verſchiedenen Haar- wuchs, ſondern auch verſchiedene Fleiſchfarbe, und wenn wir weiter ihre Bildung betrachten, verſchiedene Verhaͤltniſſe der Leibestheile an ſich und gegen einander, doch nicht ſowohl gleich nach der Geburts- als vielmehr in der Ausbildungs- zeit, wovon ich der Weitlaͤuftigkeit wegen hier nicht reden kann. Daher duͤrfte mancher, dem die Bildungsforſchung ein Ernſt waͤre, die man- cherley Arten der vermengten und vermiſchten Voͤlker, von dieſer Seite mehr, als nach der Sittlichkeit aus einander ſetzen koͤnnen.
§. 323.
Die Vermengung, wo mehrere Voͤlker neben und zwiſchen einander wohnen, braucht keiner Er-
laͤute-
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ſchen andern Voͤlkern, mit einem Begattungs-
ausſchluß derſelben, beſtanden haben muͤſſen.
§. 322.
Wenn man nun die Arten, ſo ſich noch deutlich
unterſcheiden laſſen, gegen einander haͤlt, findet
man an ihnen nicht allein verſchiedenen Haar-
wuchs, ſondern auch verſchiedene Fleiſchfarbe,
und wenn wir weiter ihre Bildung betrachten,
verſchiedene Verhaͤltniſſe der Leibestheile an ſich
und gegen einander, doch nicht ſowohl gleich nach
der Geburts- als vielmehr in der Ausbildungs-
zeit, wovon ich der Weitlaͤuftigkeit wegen hier
nicht reden kann. Daher duͤrfte mancher, dem
die Bildungsforſchung ein Ernſt waͤre, die man-
cherley Arten der vermengten und vermiſchten
Voͤlker, von dieſer Seite mehr, als nach der
Sittlichkeit aus einander ſetzen koͤnnen.
§. 323.
Die Vermengung, wo mehrere Voͤlker neben
und zwiſchen einander wohnen, braucht keiner Er-
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[Füchsel, Georg Christian]: Entwurf zu der ältesten Erd- und Menschengeschichte. Frankfurt u. a., 1773, S. 233. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fuechsel_entwurf_1773/245>, abgerufen am 03.03.2025.
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