[Füchsel, Georg Christian]: Entwurf zu der ältesten Erd- und Menschengeschichte. Frankfurt u. a., 1773.§. 20. Da man nun gleichwohl die Besitzer sowohl §. 21. Dieses wird dadurch noch deutlicher, daß sich ihrer
§. 20. Da man nun gleichwohl die Beſitzer ſowohl §. 21. Dieſes wird dadurch noch deutlicher, daß ſich ihrer
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§. 20.
Da man nun gleichwohl die Beſitzer ſowohl
des jetzigen Meeres, als des jetzigen feſten Lan-
des ſo vertheilt antrift, daß jede Hauptgegend
des Meeres und Landes ihre eigene Arten von
Pflanzen und Thieren fuͤhret; ſo laͤßt ſich weder
der Einſturz des einen, noch der Nachfluß des an-
dern, uͤberall auf einmal denken; wie haͤtte ſonſt
jede Gegend ihr eigenes erhalten koͤnnen? ſon-
dern jeder muß ruckweiſe erfolgt ſeyn; dadurch
konten die Bewohner des nachfallenden Meeres
an jedem Orte in die neue Meerestiefe zuſammen
und unzerſtreut hinunter gehen, und hierauf auch
die Nachbarn des oͤden Meergrundes wieder in
der Art, wie ſie auf ihrem alten Lande gewohnet
hatten, des neuen Landes Beſitzer werden: folg-
lich blieb jeder Gegend ihr eigenes.
§. 21.
Dieſes wird dadurch noch deutlicher, daß ſich
bis jetzt die Arten der Seegewaͤchſe und Seethie-
re, die jedes Hauptgeſtade eigen hat, ungeachtet
ihrer
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Zitationshilfe: | [Füchsel, Georg Christian]: Entwurf zu der ältesten Erd- und Menschengeschichte. Frankfurt u. a., 1773, S. 12. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fuechsel_entwurf_1773/24>, abgerufen am 03.03.2025. |