[Füchsel, Georg Christian]: Entwurf zu der ältesten Erd- und Menschengeschichte. Frankfurt u. a., 1773.zu bepflanzen; welches zu beweisen scheinet, daß §. 276. Da man aber gleichwohl alle Gattungen über §. 277.
zu bepflanzen; welches zu beweiſen ſcheinet, daß §. 276. Da man aber gleichwohl alle Gattungen uͤber §. 277.
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zu bepflanzen; welches zu beweiſen ſcheinet, daß
man den Unterſchied zwiſchen den Anſtalten einer
Pflanze fuͤr ſich, und denen fuͤr das Land umher
feſt ſetzen doͤrfe. Denn keine Knospe iſt an ſich
fuͤr das Land umher, ſondern fuͤr die Pflanze
ſelbſt veranſtaltet.
§. 276.
Da man aber gleichwohl alle Gattungen uͤber
den alten Meergrund, durch viele getrennte neue
Laͤnder, mehr oder weniger ausgebreitet findet,
und dieſes doch nicht von der Natur der Knospe,
auſſer durch Kunſt, wie die mehreſten unſerer ge-
pfropften Obſtarten beweiſen, hergeleitet werden
kann; ſo muß blos der Same, den jede Pflanze
gleichſam von ihrer geſchloſſenen Haushaltung
ausſchließt, um durch Wind und Waſſer einen
natuͤrlichen Anſitz zu finden, ehemahls den neuen
Laͤndern dieſe verbreitete Fortpflanzung des Pflan-
zengeſchlechts verſchaft haben, und als die An-
ſtalt der Pflanzen fuͤr das Land angeſehen werden.
§. 277.
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