Wenn nun dadurch erwiesen ist, wo und wie das ehemalige Meer war, und auch die Damm- erde des ehemaligen festen Landes, nebst dessen Pflanzen und Thieren zwischen den Schichtgebür- gen erkläret, wo und wie dieses ungefehr war; nemlich neben den jetzigen festen Ländern, als dem ehemaligen Meergrunde; soll nicht auch diejenige Verhältniß zwischen Meer und Lande, welche noch jezt statt findet, eben so wohl beym alten Meere und festen Lande statt gefunden haben?
§. 223.
So viel aber ist wohl ausgemacht, daß das Meer einen tiefen Schoos zwischen den festen Län- dern, sie mögen dessen Dämme seyn, oder nicht, einnehmen muß, und daß also kein festes Land, einen tieferen Erdschoos, als des Meeres nächste Oberfläche ist, jemals vorstellen könne; auch da- her viel erhabner, als der Meergrund fortgehen müsse; wie noch jezt die Oberfläche aller festen Länder, mit ihren Flüssen, so ferne sie alle ins Meer lauffen, offenbar beweiset.
§. 224.
§. 222.
Wenn nun dadurch erwieſen iſt, wo und wie das ehemalige Meer war, und auch die Damm- erde des ehemaligen feſten Landes, nebſt deſſen Pflanzen und Thieren zwiſchen den Schichtgebuͤr- gen erklaͤret, wo und wie dieſes ungefehr war; nemlich neben den jetzigen feſten Laͤndern, als dem ehemaligen Meergrunde; ſoll nicht auch diejenige Verhaͤltniß zwiſchen Meer und Lande, welche noch jezt ſtatt findet, eben ſo wohl beym alten Meere und feſten Lande ſtatt gefunden haben?
§. 223.
So viel aber iſt wohl ausgemacht, daß das Meer einen tiefen Schoos zwiſchen den feſten Laͤn- dern, ſie moͤgen deſſen Daͤmme ſeyn, oder nicht, einnehmen muß, und daß alſo kein feſtes Land, einen tieferen Erdſchoos, als des Meeres naͤchſte Oberflaͤche iſt, jemals vorſtellen koͤnne; auch da- her viel erhabner, als der Meergrund fortgehen muͤſſe; wie noch jezt die Oberflaͤche aller feſten Laͤnder, mit ihren Fluͤſſen, ſo ferne ſie alle ins Meer lauffen, offenbar beweiſet.
§. 224.
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§. 222.
Wenn nun dadurch erwieſen iſt, wo und wie
das ehemalige Meer war, und auch die Damm-
erde des ehemaligen feſten Landes, nebſt deſſen
Pflanzen und Thieren zwiſchen den Schichtgebuͤr-
gen erklaͤret, wo und wie dieſes ungefehr war;
nemlich neben den jetzigen feſten Laͤndern, als dem
ehemaligen Meergrunde; ſoll nicht auch diejenige
Verhaͤltniß zwiſchen Meer und Lande, welche noch
jezt ſtatt findet, eben ſo wohl beym alten Meere
und feſten Lande ſtatt gefunden haben?
§. 223.
So viel aber iſt wohl ausgemacht, daß das
Meer einen tiefen Schoos zwiſchen den feſten Laͤn-
dern, ſie moͤgen deſſen Daͤmme ſeyn, oder nicht,
einnehmen muß, und daß alſo kein feſtes Land,
einen tieferen Erdſchoos, als des Meeres naͤchſte
Oberflaͤche iſt, jemals vorſtellen koͤnne; auch da-
her viel erhabner, als der Meergrund fortgehen
muͤſſe; wie noch jezt die Oberflaͤche aller feſten
Laͤnder, mit ihren Fluͤſſen, ſo ferne ſie alle ins Meer
lauffen, offenbar beweiſet.
§. 224.
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[Füchsel, Georg Christian]: Entwurf zu der ältesten Erd- und Menschengeschichte. Frankfurt u. a., 1773, S. 158. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fuechsel_entwurf_1773/170>, abgerufen am 03.03.2025.
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