nehmen könne, sondern das Nöthige hiezu aus andern Naturen holen müsse; und daß also keine Natur, sowohl nach dem anderweitigen Ursprun- ge, denn dieses ist die erste Veranlassung die Kräf- te für sich anzuwenden, als auch anderen Absich- ten, sich allein selbst genug sey, noch auch vor sich immer bestehen könne, sondern endlich ein- mahl zur Auflösung, doch eben auch durch die Veranlassung übergehen, und sich nachdem wie- der zu Grundlagen anderer Naturen, oder Be- dürfnissen anwenden lassen müsse, um die Abwech- selung der Naturverknüpfung zu unterhalten, und die Unzulänglichkeit aller körperlichen selbst beste- henden Ordnungen zu beweisen.
§. 170.
Denn obgleich die meisten bestehenden Körper, zumahl die festen, angesetzten und gewachsenen Erdkörper, in ihrer Dauer keine Veranlassung, weder nöthig zu haben, noch sich zu Nutz zu ma- chen, noch auch andern zu geben scheinen; so zeigt doch umgekehrt ihre allgemeine Auflösbar-
keit,
nehmen koͤnne, ſondern das Noͤthige hiezu aus andern Naturen holen muͤſſe; und daß alſo keine Natur, ſowohl nach dem anderweitigen Urſprun- ge, denn dieſes iſt die erſte Veranlaſſung die Kraͤf- te fuͤr ſich anzuwenden, als auch anderen Abſich- ten, ſich allein ſelbſt genug ſey, noch auch vor ſich immer beſtehen koͤnne, ſondern endlich ein- mahl zur Aufloͤſung, doch eben auch durch die Veranlaſſung uͤbergehen, und ſich nachdem wie- der zu Grundlagen anderer Naturen, oder Be- duͤrfniſſen anwenden laſſen muͤſſe, um die Abwech- ſelung der Naturverknuͤpfung zu unterhalten, und die Unzulaͤnglichkeit aller koͤrperlichen ſelbſt beſte- henden Ordnungen zu beweiſen.
§. 170.
Denn obgleich die meiſten beſtehenden Koͤrper, zumahl die feſten, angeſetzten und gewachſenen Erdkoͤrper, in ihrer Dauer keine Veranlaſſung, weder noͤthig zu haben, noch ſich zu Nutz zu ma- chen, noch auch andern zu geben ſcheinen; ſo zeigt doch umgekehrt ihre allgemeine Aufloͤsbar-
keit,
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nehmen koͤnne, ſondern das Noͤthige hiezu aus
andern Naturen holen muͤſſe; und daß alſo keine
Natur, ſowohl nach dem anderweitigen Urſprun-
ge, denn dieſes iſt die erſte Veranlaſſung die Kraͤf-
te fuͤr ſich anzuwenden, als auch anderen Abſich-
ten, ſich allein ſelbſt genug ſey, noch auch vor
ſich immer beſtehen koͤnne, ſondern endlich ein-
mahl zur Aufloͤſung, doch eben auch durch die
Veranlaſſung uͤbergehen, und ſich nachdem wie-
der zu Grundlagen anderer Naturen, oder Be-
duͤrfniſſen anwenden laſſen muͤſſe, um die Abwech-
ſelung der Naturverknuͤpfung zu unterhalten, und
die Unzulaͤnglichkeit aller koͤrperlichen ſelbſt beſte-
henden Ordnungen zu beweiſen.
§. 170.
Denn obgleich die meiſten beſtehenden Koͤrper,
zumahl die feſten, angeſetzten und gewachſenen
Erdkoͤrper, in ihrer Dauer keine Veranlaſſung,
weder noͤthig zu haben, noch ſich zu Nutz zu ma-
chen, noch auch andern zu geben ſcheinen; ſo
zeigt doch umgekehrt ihre allgemeine Aufloͤsbar-
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[Füchsel, Georg Christian]: Entwurf zu der ältesten Erd- und Menschengeschichte. Frankfurt u. a., 1773, S. 125. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fuechsel_entwurf_1773/137>, abgerufen am 03.03.2025.
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