Deswegen ist dennoch der Ursprung einer Na- tur nicht unmittelbar der Untergang oder Ver- nichtung der andern erzeugenden. Denn keine Natur ist nach ihrem Ursprunge blos mit einer einzigen, sondern mit vielen verknüpft. Daher kann in beyden Fällen nur eine mittelbare Veran- lassung zur Veränderung des Wesens und Na- tur erfolgen, nach der Beschaffenheit der gegen- wärtigen bestimmten Kräfte, indem eine solche Veranlassung jedesmahl anders, in Ansehung des Ursprunges, Wachsthums, der Dauer und angehenden Auflösung von jeder selbst bestehen- den Ordnung angeeignet wird.
§. 168.
So ferne nun diese mittelbare Veranlassung von einer Natur selbst angeeignet, und also für die Natur selbst angewendet wird, sie mag zum Entstehen oder Auflösen gereichen, so heißt sie mit Recht eine natürliche Veranlassung. Unnatür- lich hieße die Veranlassung, wenn sie sich die Na-
tur
§. 167.
Deswegen iſt dennoch der Urſprung einer Na- tur nicht unmittelbar der Untergang oder Ver- nichtung der andern erzeugenden. Denn keine Natur iſt nach ihrem Urſprunge blos mit einer einzigen, ſondern mit vielen verknuͤpft. Daher kann in beyden Faͤllen nur eine mittelbare Veran- laſſung zur Veraͤnderung des Weſens und Na- tur erfolgen, nach der Beſchaffenheit der gegen- waͤrtigen beſtimmten Kraͤfte, indem eine ſolche Veranlaſſung jedesmahl anders, in Anſehung des Urſprunges, Wachsthums, der Dauer und angehenden Aufloͤſung von jeder ſelbſt beſtehen- den Ordnung angeeignet wird.
§. 168.
So ferne nun dieſe mittelbare Veranlaſſung von einer Natur ſelbſt angeeignet, und alſo fuͤr die Natur ſelbſt angewendet wird, ſie mag zum Entſtehen oder Aufloͤſen gereichen, ſo heißt ſie mit Recht eine natuͤrliche Veranlaſſung. Unnatuͤr- lich hieße die Veranlaſſung, wenn ſie ſich die Na-
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§. 167.
Deswegen iſt dennoch der Urſprung einer Na-
tur nicht unmittelbar der Untergang oder Ver-
nichtung der andern erzeugenden. Denn keine
Natur iſt nach ihrem Urſprunge blos mit einer
einzigen, ſondern mit vielen verknuͤpft. Daher
kann in beyden Faͤllen nur eine mittelbare Veran-
laſſung zur Veraͤnderung des Weſens und Na-
tur erfolgen, nach der Beſchaffenheit der gegen-
waͤrtigen beſtimmten Kraͤfte, indem eine ſolche
Veranlaſſung jedesmahl anders, in Anſehung
des Urſprunges, Wachsthums, der Dauer und
angehenden Aufloͤſung von jeder ſelbſt beſtehen-
den Ordnung angeeignet wird.
§. 168.
So ferne nun dieſe mittelbare Veranlaſſung
von einer Natur ſelbſt angeeignet, und alſo fuͤr
die Natur ſelbſt angewendet wird, ſie mag zum
Entſtehen oder Aufloͤſen gereichen, ſo heißt ſie mit
Recht eine natuͤrliche Veranlaſſung. Unnatuͤr-
lich hieße die Veranlaſſung, wenn ſie ſich die Na-
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[Füchsel, Georg Christian]: Entwurf zu der ältesten Erd- und Menschengeschichte. Frankfurt u. a., 1773, S. 123. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fuechsel_entwurf_1773/135>, abgerufen am 03.07.2024.
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