Das neunte Capitel. Von denen Herrschaften und Eigen- thums-Herren.
Alle alte Documenten und Nachrich- ten zeigen, wie die Eigenthums-Her- ren dieser Standes-Herrschaft in der Ordnung nachfolgende gewesen.
Jm Jahre 1003, oder wie einige wollen, 1004, haben die Herren von Duba, so von dem Howoran oder Hoboran, des Böhmi- schen Fürsten Jaromir Jäger-Meister, her- stammen, und von dem Kayser Heinrich zu Regensburg in den Freyherrlichen Stand er- hoben worden,(*)successive bis um das 1111te Jahr regiret.
Denenselben folgte im Jahre 1112 Graf Hoyer von Mannsfeld. Von diesem an hat man weiter nirgends sichere und gewisse Nach- richt. Herr Sühnel 1 C. Lit. A 3 b. meinet zwar, daß auf den Grafen Hoyer von Manns- feld die Herrschaft in Besitz gehabt Graf Johannes zu Schwartzenburg, und Graf
Gün-
(*) Siehe das erste Capitel, von dem Namen und Erbauung der Stadt.
D 2
Das neunte Capitel. Von denen Herrſchaften und Eigen- thums-Herren.
Alle alte Documenten und Nachrich- ten zeigen, wie die Eigenthums-Her- ren dieſer Standes-Herrſchaft in der Ordnung nachfolgende geweſen.
Jm Jahre 1003, oder wie einige wollen, 1004, haben die Herren von Duba, ſo von dem Howoran oder Hoboran, des Boͤhmi- ſchen Fuͤrſten Jaromir Jaͤger-Meiſter, her- ſtammen, und von dem Kayſer Heinrich zu Regensburg in den Freyherrlichen Stand er- hoben worden,(*)ſucceſſive bis um das 1111te Jahr regiret.
Denenſelben folgte im Jahre 1112 Graf Hoyer von Mannsfeld. Von dieſem an hat man weiter nirgends ſichere und gewiſſe Nach- richt. Herr Suͤhnel 1 C. Lit. A 3 b. meinet zwar, daß auf den Grafen Hoyer von Manns- feld die Herrſchaft in Beſitz gehabt Graf Johannes zu Schwartzenburg, und Graf
Guͤn-
(*) Siehe das erſte Capitel, von dem Namen und Erbauung der Stadt.
D 2
<TEI><text><body><pbfacs="#f0053"n="35"/><divn="1"><head><hirendition="#b">Das neunte Capitel.<lb/>
Von<lb/>
denen Herrſchaften und Eigen-<lb/>
thums-Herren.</hi></head><lb/><p><hirendition="#in">A</hi>lle alte Documenten und Nachrich-<lb/>
ten zeigen, wie die Eigenthums-Her-<lb/>
ren dieſer Standes-Herrſchaft in<lb/>
der Ordnung nachfolgende geweſen.</p><lb/><p>Jm Jahre 1003, oder wie einige wollen,<lb/>
1004, haben die Herren von <hirendition="#fr">Duba,</hi>ſo von<lb/>
dem Howoran oder Hoboran, des Boͤhmi-<lb/>ſchen Fuͤrſten Jaromir Jaͤger-Meiſter, her-<lb/>ſtammen, und von dem Kayſer Heinrich zu<lb/>
Regensburg in den Freyherrlichen Stand er-<lb/>
hoben worden,<noteplace="foot"n="(*)">Siehe das erſte Capitel, von dem Namen<lb/>
und Erbauung der Stadt.</note><hirendition="#aq">ſucceſſive</hi> bis um das 1111te<lb/>
Jahr regiret.</p><lb/><p>Denenſelben folgte im Jahre 1112 Graf<lb/><hirendition="#fr">Hoyer von Mannsfeld.</hi> Von dieſem an hat<lb/>
man weiter nirgends ſichere und gewiſſe Nach-<lb/>
richt. Herr <hirendition="#fr">Suͤhnel</hi> 1 <hirendition="#aq">C. Lit. A 3 b.</hi> meinet<lb/>
zwar, daß auf den Grafen Hoyer von Manns-<lb/>
feld die Herrſchaft in Beſitz gehabt Graf<lb/><hirendition="#fr">Johannes zu Schwartzenburg,</hi> und Graf<lb/><fwplace="bottom"type="sig">D 2</fw><fwplace="bottom"type="catch"><hirendition="#fr">Guͤn-</hi></fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[35/0053]
Das neunte Capitel.
Von
denen Herrſchaften und Eigen-
thums-Herren.
Alle alte Documenten und Nachrich-
ten zeigen, wie die Eigenthums-Her-
ren dieſer Standes-Herrſchaft in
der Ordnung nachfolgende geweſen.
Jm Jahre 1003, oder wie einige wollen,
1004, haben die Herren von Duba, ſo von
dem Howoran oder Hoboran, des Boͤhmi-
ſchen Fuͤrſten Jaromir Jaͤger-Meiſter, her-
ſtammen, und von dem Kayſer Heinrich zu
Regensburg in den Freyherrlichen Stand er-
hoben worden, (*) ſucceſſive bis um das 1111te
Jahr regiret.
Denenſelben folgte im Jahre 1112 Graf
Hoyer von Mannsfeld. Von dieſem an hat
man weiter nirgends ſichere und gewiſſe Nach-
richt. Herr Suͤhnel 1 C. Lit. A 3 b. meinet
zwar, daß auf den Grafen Hoyer von Manns-
feld die Herrſchaft in Beſitz gehabt Graf
Johannes zu Schwartzenburg, und Graf
Guͤn-
(*) Siehe das erſte Capitel, von dem Namen
und Erbauung der Stadt.
D 2
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Frentzel, Salomon Gottlob: Historischer Schau-Platz Oder Chronike Und Beschreibung Der Königlichen und Churfürstlichen Sächßischen Stadt und Herrschaft Hoyerswerda Im Marggraffthume Ober-Laußitz. Leipzig u. a., 1744, S. 35. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/frentzel_schauplatz_1744/53>, abgerufen am 23.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.