Groll darüber und äußerte sich einmal über das andre "daß er dem Queiß den gethanen Schritt nicht vergessen und ihn seiner- zeit zu züchtigen wissen werde".
"Der stolze Bischof" nennt ihn die Geschichte der Bischöfe von Lebus, und es mag hier eingeschaltet werden, wer dieser stolze Bischof war.
Georg v. Blumenthal, geb. 1490 auf dem Rittergute Horst in der Priegnitz, war nach dem Ableben des Bischofs Dietrich v. Waldow seitens der Lebusischen Domherrn einstimmig zum Nachfolger v. Waldow's erwählt worden, was als eine durch- aus gerechtfertigte Wahl gelten konnte. Denn in früher Jugend schon hatte sich der nunmehr Erwählte durch Klugheit und Charakter hervorgethan. Er war mit 17 Jahren Secretair im Dienste seines Vorgängers, mit 23 Jahren Rector an der Universität zu Frankfurt gewesen, und hielt als solcher eine Rede, darin er die Studirenden zu Fleiß und gutem Betragen ermahnte. Bald da- nach empfing er den Grad eines Doctors beider Rechte.
1520 erwählte man ihn, den erst Dreißigjährigen, zum Bischofe von Havelberg, in welche Wahl jedoch Kurfürst Joachim, als Landesherr nicht willigte, trotzdem die Wahl bereits die päpst- liche Bestätigung erfahren hatte. Dies führte zu Weiterungen, aus denen der Kurfürst anscheinend als Sieger, in Wahrheit aber als Besiegter hervorging, indem er dem Erwählten und durch die Curie Bestätigten zum Ausgleich für einen freiwilligen Verzicht auf Havelberg nicht blos das alsbald zur Erledigung stehende Bisthum Lebus zusagte, sondern ihm nebenher auch noch seine geflissentlichste Verwendung für das mecklenburgische Bisthum Ratzeburg in Aussicht stellte. Der Verzicht geschah, ebenso hielt der Kurfürst Wort, und wenige Jahre später war Georg v. Blumen- thal ein Doppel-Bischof geworden: ein Bischof von Lebus und Ratzeburg.
Heinrich Queiß verbindet sich mit Nickel Minckwitz und Otto v. Schlieben und rächt sich an dem Bischofe, der ihm sein Recht verweigert.
Aus solchen Erfolgen und solchem Besitzstande konnte schon ein "stolzer Bischof" geboren werden, und Georg v. Blumenthal
Groll darüber und äußerte ſich einmal über das andre „daß er dem Queiß den gethanen Schritt nicht vergeſſen und ihn ſeiner- zeit zu züchtigen wiſſen werde“.
„Der ſtolze Biſchof“ nennt ihn die Geſchichte der Biſchöfe von Lebus, und es mag hier eingeſchaltet werden, wer dieſer ſtolze Biſchof war.
Georg v. Blumenthal, geb. 1490 auf dem Rittergute Horſt in der Priegnitz, war nach dem Ableben des Biſchofs Dietrich v. Waldow ſeitens der Lebuſiſchen Domherrn einſtimmig zum Nachfolger v. Waldow’s erwählt worden, was als eine durch- aus gerechtfertigte Wahl gelten konnte. Denn in früher Jugend ſchon hatte ſich der nunmehr Erwählte durch Klugheit und Charakter hervorgethan. Er war mit 17 Jahren Secretair im Dienſte ſeines Vorgängers, mit 23 Jahren Rector an der Univerſität zu Frankfurt geweſen, und hielt als ſolcher eine Rede, darin er die Studirenden zu Fleiß und gutem Betragen ermahnte. Bald da- nach empfing er den Grad eines Doctors beider Rechte.
1520 erwählte man ihn, den erſt Dreißigjährigen, zum Biſchofe von Havelberg, in welche Wahl jedoch Kurfürſt Joachim, als Landesherr nicht willigte, trotzdem die Wahl bereits die päpſt- liche Beſtätigung erfahren hatte. Dies führte zu Weiterungen, aus denen der Kurfürſt anſcheinend als Sieger, in Wahrheit aber als Beſiegter hervorging, indem er dem Erwählten und durch die Curie Beſtätigten zum Ausgleich für einen freiwilligen Verzicht auf Havelberg nicht blos das alsbald zur Erledigung ſtehende Bisthum Lebus zuſagte, ſondern ihm nebenher auch noch ſeine gefliſſentlichſte Verwendung für das mecklenburgiſche Bisthum Ratzeburg in Ausſicht ſtellte. Der Verzicht geſchah, ebenſo hielt der Kurfürſt Wort, und wenige Jahre ſpäter war Georg v. Blumen- thal ein Doppel-Biſchof geworden: ein Biſchof von Lebus und Ratzeburg.
Heinrich Queiß verbindet ſich mit Nickel Minckwitz und Otto v. Schlieben und rächt ſich an dem Biſchofe, der ihm ſein Recht verweigert.
Aus ſolchen Erfolgen und ſolchem Beſitzſtande konnte ſchon ein „ſtolzer Biſchof“ geboren werden, und Georg v. Blumenthal
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0061"n="45"/>
Groll darüber und äußerte ſich einmal über das andre „daß er<lb/>
dem Queiß den gethanen Schritt nicht vergeſſen und ihn ſeiner-<lb/>
zeit zu züchtigen wiſſen werde“.</p><lb/><p>„Der ſtolze Biſchof“ nennt ihn die Geſchichte der Biſchöfe<lb/>
von Lebus, und es mag hier eingeſchaltet werden, wer dieſer ſtolze<lb/>
Biſchof war.</p><lb/><p><hirendition="#g">Georg v. Blumenthal</hi>, geb. 1490 auf dem Rittergute<lb/>
Horſt in der Priegnitz, war nach dem Ableben des Biſchofs<lb/>
Dietrich v. Waldow ſeitens der Lebuſiſchen Domherrn einſtimmig<lb/>
zum Nachfolger v. Waldow’s erwählt worden, was als eine durch-<lb/>
aus gerechtfertigte Wahl gelten konnte. Denn in früher Jugend<lb/>ſchon hatte ſich der nunmehr Erwählte durch Klugheit und Charakter<lb/>
hervorgethan. Er war mit 17 Jahren Secretair im Dienſte<lb/>ſeines Vorgängers, mit 23 Jahren Rector an der Univerſität zu<lb/>
Frankfurt geweſen, und hielt als ſolcher eine Rede, darin er die<lb/>
Studirenden zu Fleiß und gutem Betragen ermahnte. Bald da-<lb/>
nach empfing er den Grad eines Doctors beider Rechte.</p><lb/><p>1520 erwählte man ihn, den erſt Dreißigjährigen, zum<lb/>
Biſchofe von <hirendition="#g">Havelberg</hi>, in welche Wahl jedoch Kurfürſt Joachim,<lb/>
als Landesherr <hirendition="#g">nicht</hi> willigte, trotzdem die Wahl bereits die päpſt-<lb/>
liche Beſtätigung erfahren hatte. Dies führte zu Weiterungen,<lb/>
aus denen der Kurfürſt anſcheinend als Sieger, in Wahrheit aber<lb/>
als Beſiegter hervorging, indem er dem Erwählten und durch die<lb/>
Curie Beſtätigten zum Ausgleich für einen freiwilligen Verzicht<lb/>
auf <hirendition="#g">Havelberg</hi> nicht blos das alsbald zur Erledigung ſtehende<lb/>
Bisthum <hirendition="#g">Lebus</hi> zuſagte, ſondern ihm nebenher auch noch ſeine<lb/>
gefliſſentlichſte Verwendung für das mecklenburgiſche Bisthum<lb/>
Ratzeburg in Ausſicht ſtellte. Der Verzicht geſchah, ebenſo hielt<lb/>
der Kurfürſt Wort, und wenige Jahre ſpäter war Georg v. Blumen-<lb/>
thal ein Doppel-Biſchof geworden: ein Biſchof von Lebus <hirendition="#g">und</hi><lb/>
Ratzeburg.</p></div><lb/><divn="4"><head><hirendition="#g">Heinrich Queiß verbindet ſich mit Nickel Minckwitz und<lb/>
Otto v. Schlieben und rächt ſich an dem Biſchofe, der ihm<lb/>ſein Recht verweigert</hi>.</head><lb/><p>Aus ſolchen Erfolgen und ſolchem Beſitzſtande konnte ſchon<lb/>
ein „ſtolzer Biſchof“ geboren werden, und Georg v. Blumenthal<lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[45/0061]
Groll darüber und äußerte ſich einmal über das andre „daß er
dem Queiß den gethanen Schritt nicht vergeſſen und ihn ſeiner-
zeit zu züchtigen wiſſen werde“.
„Der ſtolze Biſchof“ nennt ihn die Geſchichte der Biſchöfe
von Lebus, und es mag hier eingeſchaltet werden, wer dieſer ſtolze
Biſchof war.
Georg v. Blumenthal, geb. 1490 auf dem Rittergute
Horſt in der Priegnitz, war nach dem Ableben des Biſchofs
Dietrich v. Waldow ſeitens der Lebuſiſchen Domherrn einſtimmig
zum Nachfolger v. Waldow’s erwählt worden, was als eine durch-
aus gerechtfertigte Wahl gelten konnte. Denn in früher Jugend
ſchon hatte ſich der nunmehr Erwählte durch Klugheit und Charakter
hervorgethan. Er war mit 17 Jahren Secretair im Dienſte
ſeines Vorgängers, mit 23 Jahren Rector an der Univerſität zu
Frankfurt geweſen, und hielt als ſolcher eine Rede, darin er die
Studirenden zu Fleiß und gutem Betragen ermahnte. Bald da-
nach empfing er den Grad eines Doctors beider Rechte.
1520 erwählte man ihn, den erſt Dreißigjährigen, zum
Biſchofe von Havelberg, in welche Wahl jedoch Kurfürſt Joachim,
als Landesherr nicht willigte, trotzdem die Wahl bereits die päpſt-
liche Beſtätigung erfahren hatte. Dies führte zu Weiterungen,
aus denen der Kurfürſt anſcheinend als Sieger, in Wahrheit aber
als Beſiegter hervorging, indem er dem Erwählten und durch die
Curie Beſtätigten zum Ausgleich für einen freiwilligen Verzicht
auf Havelberg nicht blos das alsbald zur Erledigung ſtehende
Bisthum Lebus zuſagte, ſondern ihm nebenher auch noch ſeine
gefliſſentlichſte Verwendung für das mecklenburgiſche Bisthum
Ratzeburg in Ausſicht ſtellte. Der Verzicht geſchah, ebenſo hielt
der Kurfürſt Wort, und wenige Jahre ſpäter war Georg v. Blumen-
thal ein Doppel-Biſchof geworden: ein Biſchof von Lebus und
Ratzeburg.
Heinrich Queiß verbindet ſich mit Nickel Minckwitz und
Otto v. Schlieben und rächt ſich an dem Biſchofe, der ihm
ſein Recht verweigert.
Aus ſolchen Erfolgen und ſolchem Beſitzſtande konnte ſchon
ein „ſtolzer Biſchof“ geboren werden, und Georg v. Blumenthal
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Fontanes "Wanderungen" erschienen zuerst in Forts… [mehr]
Fontanes "Wanderungen" erschienen zuerst in Fortsetzungen in der Neuen Preußischen (Kreuz-)Zeitung 1859 bzw. im Morgenblatt für gebildete Leser (zwischen 1860 und 1864). Als Buchausgabe erschien der vierte Band "Spreeland. Beeskow-Storkow und Barnim-Teltow" 1882 bei W. Hertz in Berlin. In der Folge wurde der Text von Fontane mehrfach überarbeitet und erweitert. Für das DTA wurde die erste Auflage der Buchausgabe digitalisiert.
Fontane, Theodor: Wanderungen durch die Mark Brandenburg. Bd. 4: Spreeland. Berlin, 1882, S. 45. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fontane_brandenburg04_1882/61>, abgerufen am 21.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.