Feuerbach, Paul Johann Anselm von: Lehrbuch des gemeinen in Deutschland geltenden Peinlichen Rechts. Giessen, 1801.I. Buch. II. Theil. II. Titel. II. Abschnitt. Zweyter Abschnitt. Von den Bedingungen und der Art der Anwen- dung der Strafgesetze insbesondere. Erste Abtheilung. Von den Bedingungen der Anwendung des Strafgesetzes überhaupt, oder von den Gründen der absoluten Strafbarkeit. Feuerbach Revision Thl. II. Kap. VI. und VII. §. 87. Die Gründe, von welchen die rechtliche I. Objectiver Grund der absoluten Strafbarkeit. §. 88. I. Der objective Grund aller Strafbar- äus- E 2
I. Buch. II. Theil. II. Titel. II. Abſchnitt. Zweyter Abſchnitt. Von den Bedingungen und der Art der Anwen- dung der Strafgeſetze insbeſondere. Erſte Abtheilung. Von den Bedingungen der Anwendung des Strafgeſetzes überhaupt, oder von den Gründen der abſoluten Strafbarkeit. Feuerbach Reviſion Thl. II. Kap. VI. und VII. §. 87. Die Gründe, von welchen die rechtliche I. Objectiver Grund der abſoluten Strafbarkeit. §. 88. I. Der objective Grund aller Strafbar- äuſ- E 2
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I. Buch. II. Theil. II. Titel. II. Abſchnitt.
Zweyter Abſchnitt.
Von den Bedingungen und der Art der Anwen-
dung der Strafgeſetze insbeſondere.
Erſte Abtheilung.
Von den Bedingungen der Anwendung des Strafgeſetzes überhaupt,
oder von den Gründen der abſoluten Strafbarkeit.
Feuerbach Reviſion Thl. II. Kap. VI. und VII.
§. 87.
Die Gründe, von welchen die rechtliche
Möglichkeit der Anwendung eines Strafge-
ſetzes überhaupt, alſo der Zufügung einer
Strafe abhängt, heiſsen Gründe der abſoluten
Strafbarkeit und ſind theils objectiv, theils ſub-
jectiv.
I. Objectiver Grund der abſoluten Strafbarkeit.
§. 88.
I. Der objective Grund aller Strafbar-
keit iſt die Exiſtenz einer Thatſache, welche un-
ter der Drohung eines Strafgeſetzes enthalten iſt.
(§. 24. II.) Eine Handlung, die unter keinem
Strafgeſetze ſteht, hat vor dem Gerichtshof des
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