Geständniss kann nicht widerrufen werden, sondern ihm folgt die verdiente Strafe *).
Anm. Gründe zur Wiederholung der Tortur. P. G. O. Art. 55. 57.
§. 618.
Die Territion, eine Erfindung der Pra- xis, besteht in der lebhaft erregten Furcht vor der Tortur und wird in die reelle und wörtliche Territion eingetheilt. Dort wird der Be- schuldigte angegriffen und die Marterinstru- mente werden ihm, jedoch ohne Schmerzen, angelegt; hier soll ihm blos durch Vorzei- gung der Instrumente, nebst wörtlicher Dro- hung, Furcht erweckt werden.
§. 619.
Die Confrontation überhaupt ist die gerichtliche Handlung, wodurch zwey, in ihren Aussagen von einander abweichende Personen, einander unter die Augen gestellt werden, damit sie über den streitigen Satz sich bereden**). Die Confrontation in dieser weitern Bedeutung kann angestellt werden 1) zwischen Mitschul-
digen,
*)Bergerel. jur. crim. P. l. p. 243. sq. Einige dissentiren. cf. Quistorp Thl. II. §. 747.
**) I. O Tabor de confrontatione Disputationes quinque. Giessae. 1663. 4. (in Tractat. ed.Mylii Vol. II.). Kleinschrodüber die Nothwendigkeit, den Ge- brauch der Confrontation im peinl. Proc. einzuschränken. In dessen Abhandl. I. Bd. Nr. 3.
Von d. Mitt. ein Geſtändn. d. Verbr. zu bewirk.
Geſtändniſs kann nicht widerrufen werden, ſondern ihm folgt die verdiente Strafe *).
Anm. Gründe zur Wiederholung der Tortur. P. G. O. Art. 55. 57.
§. 618.
Die Territion, eine Erfindung der Pra- xis, beſteht in der lebhaft erregten Furcht vor der Tortur und wird in die reelle und wörtliche Territion eingetheilt. Dort wird der Be- ſchuldigte angegriffen und die Marterinſtru- mente werden ihm, jedoch ohne Schmerzen, angelegt; hier ſoll ihm blos durch Vorzei- gung der Inſtrumente, nebſt wörtlicher Dro- hung, Furcht erweckt werden.
§. 619.
Die Confrontation überhaupt iſt die gerichtliche Handlung, wodurch zwey, in ihren Ausſagen von einander abweichende Perſonen, einander unter die Augen geſtellt werden, damit ſie über den ſtreitigen Satz ſich bereden**). Die Confrontation in dieſer weitern Bedeutung kann angeſtellt werden 1) zwiſchen Mitſchul-
digen,
*)Bergerel. jur. crim. P. l. p. 243. ſq. Einige diſſentiren. cf. Quiſtorp Thl. II. §. 747.
**) I. O Tabor de confrontatione Diſputationes quinque. Gieſſae. 1663. 4. (in Tractat. ed.Mylii Vol. II.). Kleinſchrodüber die Nothwendigkeit, den Ge- brauch der Confrontation im peinl. Proc. einzuſchränken. In deſſen Abhandl. I. Bd. Nr. 3.
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Von d. Mitt. ein Geſtändn. d. Verbr. zu bewirk.
Geſtändniſs kann nicht widerrufen werden,
ſondern ihm folgt die verdiente Strafe *).
Anm. Gründe zur Wiederholung der Tortur. P. G.
O. Art. 55. 57.
§. 618.
Die Territion, eine Erfindung der Pra-
xis, beſteht in der lebhaft erregten Furcht vor
der Tortur und wird in die reelle und wörtliche
Territion eingetheilt. Dort wird der Be-
ſchuldigte angegriffen und die Marterinſtru-
mente werden ihm, jedoch ohne Schmerzen,
angelegt; hier ſoll ihm blos durch Vorzei-
gung der Inſtrumente, nebſt wörtlicher Dro-
hung, Furcht erweckt werden.
§. 619.
Die Confrontation überhaupt iſt die
gerichtliche Handlung, wodurch zwey, in ihren
Ausſagen von einander abweichende Perſonen,
einander unter die Augen geſtellt werden, damit
ſie über den ſtreitigen Satz ſich bereden **). Die
Confrontation in dieſer weitern Bedeutung
kann angeſtellt werden 1) zwiſchen Mitſchul-
digen,
*) Berger el. jur. crim. P. l. p. 243. ſq. Einige
diſſentiren. cf. Quiſtorp Thl. II. §. 747.
**) I. O Tabor de confrontatione Diſputationes quinque.
Gieſſae. 1663. 4. (in Tractat. ed. Mylii Vol. II.).
Kleinſchrod über die Nothwendigkeit, den Ge-
brauch der Confrontation im peinl. Proc. einzuſchränken.
In deſſen Abhandl. I. Bd. Nr. 3.
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Feuerbach, Paul Johann Anselm von: Lehrbuch des gemeinen in Deutschland geltenden Peinlichen Rechts. Giessen, 1801, S. 485. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/feuerbach_recht_1801/513>, abgerufen am 22.02.2025.
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